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Frantschach-St. Gertraud, Wien. Nun ist der Weg wohl endgültig frei: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien hat die außerordentlichen Revisionen gegen den geplanten Windpark Bärofen in Frantschach-St. Gertraud zurückgewiesen. Die Entscheidung fiel am 21. Dezember, wurde aber erst jetzt bekannt.
Der Kärntner Naturschutzbeirat, die Umweltorganisation »Alliance für Nature« sowie die Bürgerinitiative »Windradfreies Lavanttal« waren gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom August 2022 vorgegangen, das die Beschwerden gegen die acht Windräder ebenfalls abgewiesen hatte. Nun bleibt den Projektgegnern wohl nur noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof. Bis der entschieden hätte, würden sich die Räder aller Wahrscheinlichkeit nach aber bereits drehen.
»Die Einsprüche haben viel Geld gekostet und das Projekt auch drei Jahre lang verzögert«
Franz Dorner, Mitinitiator Windpark Bärofen
Betreiber des Windparks ist die Firma Ecowind, Mitinitiator der Kamper Energielandwirt Franz Dorner. In seine Freude über das Urteil mischt sich allerdings auch ein Teil Ärger: »Die Einsprüche haben nicht nur viel Geld gekostet, sie haben das Projekt auch drei Jahre lang verzögert. Die Windräder könnten bereits seit 2022 laufen. Die Darlegungen der Projektgegner haben allesamt nicht gehalten und wurden jetzt als ungerechtfertigt beurteilt.«
Abgewiesene Argumente
Der Naturschutzbeirat hatte in seiner Revision die Windkraftstandorträume-Verordnung des Landes kritisiert und die Alpenkonvention angeführt, die im Verfahren nicht korrekt angewendet worden sei. Weiters wurde dem Projektwerber vorgehalten, die Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie FFH und die Vogelschutzrichtlinie von BirdLife nicht eingehalten zu haben.
Der Naturschutzbeirat argumentierte auch, bezogen auf die Sichtbarkeitsverordnung von Windkraftanlagen sei die Rotorblattspitze ausschlaggebend, was der VwGH anders sah: Für ihn ist die Nabenhöhe entscheidend. Abgewiesen wurde auch der Vorwurf, für den Projektwerber würden befangene Sachverständige agieren. Gleich erging es der Ansicht von »Alliance For Nature«, Windkraftanlagen hätten psychologische Auswirkungen auf die Menschen.
»Möglichkeiten ausgeschöpft«
Dorner: »Damit sind alle Einsprüche vom Tisch und die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Sollte sich ›Alliance for Nature‹ noch an den Europäischen Gerichtshof wenden, halte ich das für sinnlos.« Laut dem Energielandwirt laufen derzeit die letzten Vorbereitungen für den Windpark Bärofen: »Heuer sollen Ableitungen und Wege gebaut werden, im nächsten Jahr die Windräder. Ende 2025 erfolgt aus jetziger Sicht die Inbetriebnahme des Windparks.«
Christian Schuhböck, Generalsekretär von »Alliance For Nature«, sagt: »Wir müssen uns die Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs erst im Detail ansehen. Im ersten Querlesen fiel mir auf, dass sich das Urteil offenbar nur auf Erkenntnisse zum Windpark Stanglalm in der Steiermark (Anm.: er wurde im September 2023 eröffnet) stützt, auf unsere Argumente scheint nicht eingegangen worden zu sein.« Auch dem »Alliance«-Antrag, der VwGH möge sich an den Europäischen Gerichtshof wenden, um grundlegende Fragen abschließend klären zu lassen, wurde nicht entsprochen. »Es ist bedauerlich, dass das Schutzgut Landschaft nicht gewürdigt wird, sondern nur der Klimaschutz«, so Schuhböck. Ob sich seine Organisation nun gegen den Windpark Bärofen beim Europäischen Gerichtshof wehren wird, werde sich laut dem Generalsekretär erst entscheiden.
Robert Gritsch von der Bürgerinitiative »Windradfreies Lavanttal« war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
// INFO
Der Weg des Windparks Bärofen
20. Oktober 2020: Verhandlung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Frantschach-St. Gertraud. Es gibt Proteste gegen das Projekt von Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen.
21. April 2021: Die Kärntner Landesregierung fasste den Beschluss, die UVP-Genehmigung zu erteilen und den Bau des Windparks zu ermöglichen. Einsprüche werden eingelegt.
31. August 2022: Das Bundesverwaltungsgericht weist die Einsprüche zurück.
21. Dezember 2023: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entscheidet gegen die außerordentlichen Revisionen.
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