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Steinberger Alpe: Verwaltungsgerichtshof gibt Windradgegnern recht, Genehmigung wackeltAusgabe 15 | Mittwoch, 14. April 2021

Der »Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe« war mit einem Einspruch gegen die Bewilligung zum Bau von sechs Windkrafträdern beim Landesverwaltungsgericht abgeblitzt –und gewann in der nächsten Instanz. Nun könnte die Errichtung doch noch platzen.

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St. Georgen. Über einen Teilerfolg dürfen sich die Gegner der geplanten Windräder auf der Steinberger Alpe freuen. Der Verwaltungsgerichtshof hat ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts Kärnten wegen »Rechtswidrigkeit« aufgehoben, gegen das der »Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe« vorgegangen war. Jetzt muss sich das Landesverwaltungsgericht neuerlich mit dem Fall befassen. Außerdem hat das Land dem Beschwerdeführer »Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen«.

Der Arbeitskreis hatte den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 15. Jänner 2018, in dem die naturschutzbehördliche Bewilligung zur Errichtung von sechs Windkraftanlagen auf der Steinberger Alpe erteilt worden war, beeinsprucht – vergebens. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde im November 2019 zurück und begründete die Entscheidung damit, sie sei erst im April 2019 eingebracht worden und damit »verfristet« gewesen, soll heißen, zu spät. 

Das wollte der Arbeitskreis nicht akzeptieren und wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof, der ihm am 22. März dieses Jahres recht gab. 

Das jetzige Urteil ist ganz einfach zu verstehen. Der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan interpretiert es so: »Bisher hat man es so gehandhabt: Umweltorganisationen dürfen an Verfahren teilnehmen. An ihrem Beginn wurden sie im Internet veröffentlicht und auf Amtstafeln angeschlagen. Das heißt, wer teilnehmen wollte, musste sich selbst darüber informieren.« Daher lehnte das Landesverwaltungsgericht die Beschwerde ab, weil sie nach diesen Fristen zu spät kam.

Der Verwaltungsgerichtshof sah das jetzt aber anders. Fejan: »Im Urteil heißt es, diese Art der Veröffentlichung reicht nicht aus. Umweltschutzorganisationen müssen direkt über die Verfahren informiert werden – was für uns, sollte eine entsprechende Rechtsvorschrift erfolgen, nicht ganz einfach wird.« Der genannte Arbeitskreis ist in der Steiermark beheimatet. Obmann Franz Zirngast sagt: »Wir helfen hier den Kärntnern. Am besten sprechen Sie darüber mit Gerald Malle von ›Birdlife‹, der kennt sich aus.« Zur Erklärung: »Birdlife« kämpft ebenfalls gegen die Errichtung von Windrädern im Lavanttal.

Malle meinte zu den Unterkärntner Nachrichten: »Ich kenne das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Es ist gefallen, weil der Arbeitskreis zur Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde. Doch jetzt muss er gehört werden, worüber ich sehr froh bin, denn endlich kann fachlich, nicht nur juristisch diskutiert werden.« Laut Malle ist die Windrad-Errichtung auf der Steinberger Alpe jetzt wieder in der Schwebe, bereits begonnene Arbeiten müssen eingestellt werden.

Fejan sagt: »Das jetzige Urteil bedeutet nicht, dass der Bewilligungsbescheid für die Windräder aufgehoben ist. Das muss das Landesverwaltungsgericht entscheiden.« 

»Keine aufschiebende Wirkung«

Es werden bereits Vorbereitungsarbeiten auf der Steinberger Alpe durchgeführt. Der Bezirkshauptmann: »Nach unserer Interpretation des Urteils hat es keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die Arbeiten müssen nicht eingestellt werden. Allerdings hat der Arbeitskreis die Möglichkeit zu beantragen, dass das Urteil aufschiebende Wirkung erhält. Dann muss der Richter darüber entscheiden.«

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