Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Obstbauer Kainz kämpft um eine neue Lagerhalle, Nachbarin hält mit einem Einspruch dagegenAusgabe 30 | Mittwoch, 22. Juli 2020

Der Obmann der Kärntner Obstbauern versucht seit zwei Jahren die Genehmigungen für ein neues Lagergebäude in St. Andrä zu erhalten. Jetzt hat er es fast geschafft, doch eine Anrainerin hat Einspruch erhoben. Die Beschwerde wird im Stadtrat behandelt.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Dietmar Kainz ist gerade nicht zum Lachen zumute. Knapp vor dem Ziel muss er abermals eine Pause einlegen, um seine neue Lagerhalle bauen zu können. Ein Einspruch verzögert die Errichtung abermals. Dabei soll der Bau laut Kainz auf einer Fläche stehen, die bereits seit vielen hundert Jahren gewerblich genutzt wird. Foto: UN-Archiv

Artikel

St. Andrä.  Er hat laut eigener Aussage alles beieinander. Doch jetzt bremst ihn der Widerstand einer Nachbarin ein. Seit zwei Jahren versucht der Gemmersdorfer Obstbauer Dietmar Kainz die Genehmigung zu erhalten, auf seinem Hof ein neues Obstlager zu errichten. Nun wurde von einer Anrainerin gegen den gültigen Baugenehmigungsbescheid Einspruch erhoben. Er soll auch damit begründet sein, dass der Bau nicht im Sinn des verstorbenen Ehemann der Frau sei, was sie zurückweist. Wie auch immer: Kainz, Obmann der Kärntner Obstbauern, ist nicht erfreut. 

»Der Einspruch ist haltlos«, sagt der Obstbauer, »denn die Kühlmaschinen der Halle und die Transporte sind nicht lärmintensiv. Seit zwei Jahren will ich dieses Projekt bereits umsetzen, heuer muss ich 400.000 Kilo Obst unterbringen. Unsere Wirtschaft läuft lahm, trotzdem wird der Bau in die Länge gezogen.«

»Die Verzögerung verursacht meinem Betrieb erheblichen finanziellen Aufwand«
Dietmar Kainz
Obstbauer

In einem Schreiben an die zuständige Abteilung der Gemeinde St. Andrä formulierte es Kainz so: »Die Verzögerung des Baubeginns durch diesen neuerlichen Einspruch verursacht meinem Betrieb einen erheblichen finanziellen und arbeitstechnischen Aufwand (zusätzliche Transport- und Lagerkosten), da für die heurige Obsternte das Lagergebäude noch nicht zur Verfügung stehen wird und erst Ersatzräume gesucht werden müssen.« 

Und zu den Unterkärntner Nachrichten meint er: »Wo das Lager gebaut werden soll, stand eine große Stallung, die etwa 800 Jahre alt war. Dieser Teil des Grunds wurde also seit langem gewerblich genutzt. Warum soll das jetzt nicht mehr möglich sein?«

Nur 40 Meter entfernt

»Weil es hieß, innerhalb von 100 Metern Umkreis werde kein Abrainer betroffen sein. Mein Haus steht aber nur 30 bis 40 Meter entfernt«, sagt die Anrainerin, die den Einspruch erhoben hat und nicht namentlich genannt werden will. Weiter meint sie: »Mit meinem verstorbenen Mann hat mein Einspruch nichts zu tun. Es geht vielmehr darum, dass das elf Meter hohe Lager eine Verschandelung der Gegend wäre und ich dauernde Lärmbelästigung fürchte.« Das Verhältnis zu ihrem Nachbarn bezeichnet sie als »getrübt«, »weil er rücksichtlos ist, was Lärm betrifft«. Dazu besitze Kainz bereits eine Lagerhalle. 

»Ich fürchte den Lärm der Kühlanlage und den
Widerhall, der durch die Hanglage entsteht«
Eine Anrainerin
über ihren Einspruch

Die Nachbarin: »Die Halle soll an einem Hang entstehen. Ich fürchte den Lärm der ständig laufenden Kühlanlage und den Widerhall, der durch diese Lage entsteht. Er könnte ein Projekt, das ich in meinem Haus umsetzen will, gefährden. Schon jetzt höre ich jede seiner Arbeiten.« Sie verstehe nicht, wie die Ortsbildpflegekommission den Bau habe genehmigen können. Und: »Ich lade die zuständigen St. Andräer Politiker ein, hierher zu kommen und sich das selbst anzusehen.«

Ein Fall für den Stadtrat

Die zuständige Stadträtin Reinelde Kobold-Inthal (SPÖ) verweist auf das laufende Verfahren, das ihre Möglichkeiten zur Stellungnahme einschränkt, und sagt: »Kainz hat auf sein Schreiben an unsere Abteilung III, die mit Baubewilligungen befasst ist, bereits eine Antwort erhalten. Darin wurde er darüber informiert, dass sich der Stadtrat mit dem Einspruch befassen wird. Dem will ich nicht vorgreifen.« Und: Im hypothetischen Fall, dass die Beschwerde in der Gemeinde abgelehnt wird, könne sich die Nachbarin immer noch an das Landesverwaltungsgericht Kärnten wenden. Kainz könnte also auf sein neues Lagerhaus noch länger warten müssen.

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren