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Nach tödlichem Absturz eines Segelflugzeugs:Wolfsberger Pilot legt Berufung gegen das Urteil einAusgabe 45 | Mittwoch, 4. November 2020

Der 56-Jährige wurde im August wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Diesen Spruch will er nicht akzeptieren, sein Verteidiger Peter Fejan hat dagegen Rechtsmittel angemeldet. Es wird abermals verhandelt.

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Wolfsberg, Klagenfurt. Er nimmt das Urteil nicht widerspruchslos hin. Berufung eingelegt hat jener Pilot aus Wolfsberg, der im August am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden war. Sein Verteidiger, der Wolfsberger Anwalt Peter Fejan, sagt jetzt zu den Unterkärntner Nachrichten: »Wir schöpfen alle Rechtsmittel aus. Insbesondere die grobe Fahrlässigkeit, die Richterin Michaela Sanin ausgesprochen hat, wird bekämpft.« Es werde eine weitere mündliche Verhandlung stattfinden, deren Termin laut Fejan noch nicht feststeht. »Dann sehen wir weiter«, so der Anwalt.

Richterin Sanin fand in ihrer Urteilsbegründung vor rund zwei Monaten harte Worte für den Angeklagten: »Wenn man Rundflüge bei solchen Veranstaltungen anbietet, muss man das Handwerk beherrschen. Das war hier nicht der Fall.« Da sowohl Staatsanwältin Johanna Schunn als auch Verteidiger Fejan keine Erklärung abgaben, ist der Spruch nicht rechtskräftig – und wird es so bald wohl auch nicht werden. Das bedeutet, für den Piloten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

»Wir haben Berufung angemeldet und wollen alle Rechtsmittel ausschöpfen«
Peter Fejan, Verteidiger des Piloten

Die Tragödie, die am Landesgericht verhandelt wurde, ereignete sich bei den Wolfsberger Flugsporttagen am 1. September 2019. Damals waren der 56-Jährige und eine damals 62-jährige Passagierin aus Wolfsberg mit einem Segelflugzeug des Typs MDM1 Fox zu einem Kunstflug gestartet. Bei der ersten Figur, dem sogenannten »Trudeln«, geriet die Maschine außer Kontrolle und stürzte gegen 18.15 Uhr vom Himmel. Der Pilot rettete sich mit dem Fallschirm, der 62-Jährigen gelang das nicht: Sie kam ums Leben.

»Nicht schuldig«

Am Landesgericht bekannte sich der Wolfsberger, der wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt wurde, nicht schuldig. Da sich die Maschine kurz vor dem Absturz nicht mehr steuern ließ, habe er an einen technischen Defekt geglaubt, sagte er aus. Er forderte die Passagierin zum Absprung auf, entfernte die Haube über ihrem Kopf, um ihr zu helfen – und sprang selbst ab.

Doch die spätere Untersuchung des Wracks ergab, dass das Flugzeug einwandfrei funktioniert hatte. Dietmar Poll, Gutachter und Weltmeister im Segelkunstflug, sagte im Prozess aus, der Pilot habe das »Trudeln« zu früh und bei zu hoher Geschwindigkeit eingeleitet. Es hätte durchaus die Möglichkeit bestanden, den Absturz zu verhindern. Und: »Ich vermute, der Pilot ist zum falschen Zeitpunkt abgesprungen«, so der Experte.

Fejan forderte einen Freispruch mit der Begründung, die Fox hätte nicht mehr auf die Steuerung reagiert. Der Absprung des Piloten in rund 1.000 Metern Höhe sei richtig gewesen, um auch der Passagierin die Chance zu geben, sich zu retten. Die Richterin sah das anders und verurteilte den Wolfsberger. Der mögliche Strafrahmen reichte bis zu drei Jahren Haft.

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