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Klagenfurt, Wolfsberg. Fälle wie dieser kommen öfters vor, sagte ein Straßenaufsichtsorgan im Zeugenstand am Landesgericht Klagenfurt trocken. Dass die Justiz sie aber keineswegs als Kavaliersdelikt betrachtet, bewies das später gefällte Urteil: Richter Christian Liebhauser-Karl verdonnerte einen Lavanttaler (68) wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden – nicht rechtskräftig – zu fünf Monaten bedingter Haft.
Dem Pensionisten wurde in der Verhandlung am Donnerstag, 19. Feber, vorgeworfen, einen Behindertenausweis, der nicht ihm gehört hatte, verwendet zu haben. Ausgestattet mit dem eigenen Foto, legte der Angeklagte das Dokument hinter die Windschutzscheibe, wenn er sein Auto kostenlos auf Behindertenparkplätzen abstellen wollte. »Aber eh nur, wenn ich zur Bank musste und es keinen anderen Parkplatz gab«, versuchte der 68-Jährige, der sich schuldig bekannte, die Sache kleinzureden.
Ohne Verteidiger erschienen
Der Mann tauchte um fünf Minuten zu spät und ohne einen Verteidiger bei der Verhandlung auf. Nachdem er über seine – nicht ganz rosigen – persönlichen Verhältnisse Rede und Antwort gestanden hatte, kam das Delikt zur Sprache: Er war im Oktober des Vorjahrs mit dem gefälschten Ausweis erwischt worden, als er – wieder einmal – gratis parkte. Wie es dazu gekommen war, schilderte der Lavanttaler so: »Ich habe damals einen Freund ins Wolfsberger Krankenhaus gebracht, der unbedingt in meinem Auto mitfahren wollte.« Weil der Angeklagte für den dortigen Parkplatz aber nicht bezahlen wollte, bekam er den Behindertenausweis des Freundes. Als der später verstarb, behielt der Lavanttaler die Urkunde.
»Ich habe den Ausweis eh nur verwendet, wenn ich zur Bank musste und es keinen Parkplatz gab«
Der Angeklagte versuchte sich im Kleinreden
Der Richter: »Wie oft haben sie den Ausweis verwendet?« Der Angeklagte: »Er war seit Jänner 2021 in meinem Auto.« Der Richter: »Da haben Sie sich einiges an Parkgebühr erspart!« Der 68-Jährige: »Nein, ich habe ihn nur selten benutzt. Und jetzt habe ich eh selbst um einen Behindertenausweis angesucht.« Die Ermahnungen Liebhauser-Karls, dass es sich um eine behördliche Urkunde handelte, die nicht beliebig von jedermann verwendet werden darf, nickte der Angeklagte ab – ob sie ihm einleuchteten, wurde nicht ganz klar.
Danach wurde das Straßenaufsichtsorgan in den Zeugenstand gerufen. Es schilderte, dass es das Fahrzeug des Mannes kannte – und ihn darauf aufmerksam machte, dass er und sein Ausweis nicht zusammenpassen. »Er ist darauf weggefahren«, so das Organ, »und ich habe die Bezirkshauptmannschaft kontaktiert.« So geriet der Fall ins Rollen.
In seiner Urteilsbegründung verwies Richter Liebhauser-Karl abermals darauf, ein Behindertenausweis sei eine Urkunde, deren Benutzung nur gewissen Personen vorbehalten ist. Der Strafrahmen bei Fälschungen betrage bis zu zwei Jahre Haft. Er erwähnte auch eine Vorstrafe des Lavanttalers, der wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt noch sechs Monate bedingt »offen« hat. Die Bewährungszeit für diese Verurteilung wurde von drei auf fünf Jahre verlängert.
Zum 68-Jährigen sagte er: »Das war das letzte Mal, Herr Angeklagter, beim nächsten Mal müssen Sie Ihre Strafe absitzen.« Der nickte und nahm das Urteil an.

Von Horst Kakl
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