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Konzern will Lehmabbau in St. Andrä erweitern: Anrainer fürchten um Wasser und ihre SicherheitAusgabe 23 | Mittwoch, 9. Juni 2021

Rudolf Zellacher und Herwig Pilz wohnen neben der Wienerberger-Abbaustelle in Oberaigen in St. Andrä. Die soll jetzt größer werden und nahe an ihre Häuser rücken – wogegen sich beide wehren. Das Unternehmen meint, sie müssten sich keine Sorgen machen.

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St. Andrä. Die Betroffenen sind nicht begeistert – um es milde zu formulieren: Der Konzern Wienerberger will seinen Lehmabbau in Oberaigen in St. Andrä erweitern. Wird das Vorhaben genehmigt, muss nicht nur ein Waldstück weichen, der Abbau rückt auch bis auf etwa 90 Meter an zwei dort befindliche Wohnhäuser heran. Die Anwohner Rudolf Zellacher und Herwig Pilz fürchten nicht nur den drohenden Lärm, sondern auch mögliche Abrutschungen. »Wir wollen, dass das Abbaugebiet möglichst klein und möglichst weit weg von uns bleibt«, sagen beide.  

Erhält Wienerberger die beantragte Erweiterungsgenehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wäre Zellachers Haus nur mehr 96 Meter von der äußersten Kante des Abbaugebiets entfernt. »Wienerberger will zwar aus Abraummaterial einen drei Meter hohen Wall als Lärmschutz errichten. Trotzdem wird es sehr laut werden, wenn die Laster beladen werden«, sagt der St. Andräer. Neben Bodensenkungen, wie sie schon jetzt feststellbar sind, sieht er auch eine Gefahr für die Trinkwasserquelle, die in unmittelbarer Nähe der geplanten Erweiterung liegt und sein Haus versorgt. Zellacher: »Wenn sie zerstört wird, haben wir kein Wasser mehr. Wer gibt mir die Garantie, dass das nicht passiert?«

Auch Pilz ist betroffen: Der Abbau würde künftig rund 90 Meter an sein Haus heranreichen: »Wir fühlen uns ohnmächtig. Trotzdem wollen wir gegen das Vorhaben angehen. Was, wenn der Boden abrutscht und die Häuser in Mitleidenschaft gezogen werden? Jetzt heißt es zwar, es passiert nichts – aber was, wenn doch?« 

Ein Beispiel

Dass die Befürchtung nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt sich in einem weiteren Waldstück. Das muss saniert werden, da sich darin aufgrund von Arbeitsfehlern in der Vergangenheit – als Wienerberger noch nicht Betreiber des Abbaus war – Risse und Löcher auftaten. Jetzt ist geplant, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Der Wald soll gerodet, der Lehm abgebaut – und das Gebiet erst danach wieder hergestellt werden. Pilz und Zellacher kündigen an: »Wir werden unsere Anliegen im Verfahren einbringen. Sollte Wienerberger die Bewilligung erhalten, werden wir genau darauf achten, dass alle Auflagen eingehalten werden.«

Die St. Andräer Bürgermeisterin Maria Knauder (SPÖ) sagt: »Die Gemeinde hat hier keinerlei Handhabe, die Zuständigkeit liegt allein beim Ministerium.« Sie selbst habe Verständnis für beide Seiten: »Es ist erfreulich, wenn ein Unternehmen gut dasteht. Ich verstehe aber auch die Anrainer, die die Erweiterung nicht wollen.«

Das sagt Wienerberger

Wienerberger versucht, die Ängste der Anrainer zu zerstreuen.  In einem Mail an die Unterkärntner Nachrichten heißt es: »Generell ist festzuhalten, dass am Standort in St. Andrä seit mehr als 60 Jahren Ziegel erzeugt werden. In den vergangenen Jahren wurde die Produktion weiter ausgebaut. 2018 hat Weltmarktführer Wienerberger den Standort von der Familie Wirth übernommen. Mit Rainer Wirth als Werksleiter sichert ein junger und engagierter Kärntner die Qualität der Produkte und garantiert die optimale Zusammenarbeit mit Gemeinde, Anrainern und Behörden. Alle notwendigen Gutachten werden regelmäßig von Wienerberger vorgelegt bzw. von Sachverständigen geprüft. Auch in Oberaigen werden sämtliche gesetzlichen Vorgaben strikt eingehalten.« Dazu sei der Abbau in Oberaigen unverzichtbar, denn für die Versorgung des Ziegelwerks in St. Andrä »und die Erhaltung der 45 Arbeitsplätze« werde der hochwertige Fett-Ton dringend benötigt. »Dieser Rohstoff liegt derzeit nur im Tonabbau Oberaigen vor«, so Wienerberger.

Zellacher müsse sich außerdem laut dem Unternehmen um seine Quelle keine Sorgen machen: »Eine Beeinträchtigung der Quelle wird bereits vorab durch Sachverständige ausgeschlossen. Trotzdem wird die zuständige Montanbehörde zusätzlich eine Beweissicherung anordnen.« Dazu werde der Abstand zu den Wohnhäusern laut den gesetzlichen Rahmenbedingungen festgelegt und im Rahmen des Verfahrens geprüft. Wienerberger: »Der Abbau darf nur soweit an die Nachbarn heranrücken, dass diese nicht durch Lärm und Staub belästigt werden, zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Lärmschutzwälle und Maschinen nach bestem Stand der Technik werden eingesetzt.« Im Zuge des Verfahrens nach dem Mineralrohstoffgesetz sei nachzuweisen, dass die Nachbarn durch den Abbau nicht belästigt werden. Dazu werde Wienerberger Lärm- und Staubgutachten vorlegen, die die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte und die Wirksamkeit des Walls nachweisen. Die Angst der Anrainer vor Rutschungen sei  aus fachlicher Sicht gänzlich auszuschließen. Mit einem Wort: alles bestens ...

Eine Anfrage der Unterkärntner Nachrichten an das Landwirtschaftsministerium blieb trotz zweier Versuche unbeantwortet.

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