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St. Paul. Wenn die Hundehalterin nicht spricht, wird es für immer ein Geheimnis bleiben. Die Obduktion der 30 toten Hunde ist abgeschlossen, ein klares Ergebnis gibt es allerdings nicht. Aus der für den Fall jetzt zuständigen – und allein auskunftsberechtigten – Staatsanwaltschaft Klagenfurt heißt es: »Die Todesursache ließ sich bei keinem der Tiere exakt feststellen. Nur in einem Fall ist der Tod durch Verhungern auszuschließen, da rund um das Herz Fettablagerungen nachgewiesen wurden.«
Wie berichtet wurden von der Polizei am 23. Juli auf einem abgelegenen Hof in St. Paul 30 Hundekadaver entdeckt. Die Tiere, darunter sechs Welpen, die alle zur Rasse Belgische Schäferhunde gehörten, befanden sich teils in schwarzen Plastiksäcken, teils waren sie locker mit Erde bedeckt. Halterin war eine 38-jährige Frau, deren letzte Meldeadresse in Klagenfurt lag und über die jetzt ein Tierhalteverbot verhängt wurde. Sie hatte den Hof in St. Paul zeitweise gemietet, war zum Zeitpunkt der schrecklichen Entdeckung aber obdachlos.
»Nur in einem Fall ist Tod durch Verhungern auszuschließen, ein Tier hatte eine Bissspur«
Aus der Staatsanwaltschaft, die mit dem Fall betraut ist
Die Hundeleichen wurden sichergestellt und in der Tierkörperentsorgung in Klagenfurt untersucht, um die Todesursache – auch im Hinblick auf mögliche rechtliche Konsequenzen für die 38-Jährige – zu ermitteln. Die Arbeit der Tiermediziner gestaltete sich aber schwierig, da meist nur noch Fell und Skelett vorhanden waren.
Indizien für einen Tod durch Gewalteinwirkung wurden bei der Obduktion nicht entdeckt. »Sie wurden nicht geschlagen«, so die Staatsanwaltschaft, die Skelette wiesen keine Knochenbrüche auf. Bei einem Tier wurde allerdings eine Bissspur gefunden. Ob sie tödlich war, steht nicht fest. Die Anklagebehörde: »Als Todesursache ist auch eine Erkrankung möglich. Letztlich wird die Frage ungeklärt bleiben.« Und da bei den Kadavern keine Körpersekrete mehr vorhanden waren, war auch eine eventuelle Anwendung von Gift, durch wen auch immer, nicht feststellbar.
»Bei einer Kontrolle nach Verwaltungsrecht gibt es keine Berechtigung für Durchsuchungen«
Inoffizielles Statement, zur Hofkontrolle im April
Auffällig ist, dass alle Hunde seit mindestens sechs Monaten tot waren, einige sollen schon vor rund eineinhalb Jahren verendet sein. Lediglich ein Tier starb auf dem St. Pauler Hof, die anderen sollen von der Frau bereits tot dorthin transportiert worden sein. Wann das geschah, weiß niemand.
Bei Kontrolle schon tot?
Trotzdem wirft es eine Frage auf: Waren die toten Hunde bereits auf dem Gelände deponiert, als im April eine behördliche Kontrolle des Hofs stattfand? Inoffiziell ist zu hören: »Es handelte sich um eine Kontrolle nach dem Verwaltungsrecht, bei der Bestimmungen einzuhalten sind. Eine Berechtigung, mit einer Durchsuchung zu beginnen, ist damit nicht verbunden.«
Die Klagenfurterin hielt sich während der Kontrolle nicht am Hof auf, der teilweise abgesperrt war. In diesem Bereich befanden sich dafür sechs Belgische Schäferhunde, die für ihr hohes Aggressionspotenzial bekannt sind. Sie wiesen keine Auffälligkeiten auf, die eine Abnahme gerechtfertigt hätte. Und: »Verwesungsgeruch wurde nicht festgestellt.« Außerdem kam damals niemand auf den Gedanken, dass 30 tote Hunde auf dem Areal gelagert sein könnten ...
Jene sechs Tiere, denen sich die Behördenvertreter im April gegenüber sahen, sind übrigens am Leben. Sie wurden der Klagenfurterin bei einer von Tierschützern initiierten Polizeikontrolle am 15. Juli in Oberkärnten abgenommen und auf Pflegeplätze verteilt. Wie es der 38-Jährigen geht, die sich zuletzt im Klinikum Klagenfurt aufhielt, ist nicht bekannt.
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