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Wolfsberg. Die Bezirkshauptstadt hat wieder festgelegt, ob und wo zu Silvester im Gemeindegebiet Raketen abgeschossen werden dürfen. Erlaubt ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 von Mittwoch, 31. Dezember 2025, 23.30 Uhr, bis Donnerstag, 1. Jänner 2026, 1 Uhr, im Wolfsberger Ortsgebiet. Aber Achtung: Die Wolfsberger Altstadt ist davon ausgenommen, hier bleibt das grundsätzlich bestehende Feuerwerksverbot aufrecht.
Außerdem darf in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen, Tierheimen, Tankstellen oder großen Menschenansammlungen kein Feuerwerkskörper gezündet werden. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Geldstrafe bis 4.360 Euro oder eine bis zu vierwöchige Freiheitsstrafe.

Von Unterkärntner Nachrichten Redaktion
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