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WOLFSBERG. Im sogenannten Wahlkarten-Prozess gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) und neun weitere Angeklagte gab es am Landesgericht Klagenfurt neun Schuldsprüche. Aufmerksam beobachtet wurde der Prozess in der Landeshauptstadt auch im Bezirk Wolfsberg.
Unregelmäßigkeiten
Denn der hiesigen Wahlbehörde werden ebenfalls Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 vorgeworfen. Villach und Wolfsberg sind nicht die einzigen Bezirke, in denen die Wahlkarten nicht gesetzeskonform ausgezählt wurden. Obwohl es nirgends zu Manipulationen kam, sah sich der Oberste Gerichtshof damals gezwungen, die Stichwahl aufzuheben und eine neuerliche Wahl zu beantragen. Obwohl der Fall schon über zwei Jahre zurückliegt, laufen gegen die Bezirkswahlbehörde in Wolfsberg noch immer Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Bezirkshauptmann Georg Fejan
als Leiter der Bezirkswahlbehörde und einige andere in den Fall involvierte Personen wurden schon im Herbst 2016 einvernommen. »Seit damals habe ich von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nichts mehr gehört. Ich weiß auch nur aus den Medien, dass noch Ermittlungen gegen unsere Behörde laufen sollen«, erklärt Fejan auf Anfrage der Unterkärntner Nachrichten.
Nicht korrekt
Was ist in Wolfsberg damals nicht korrekt abgelaufen? Eigentlich darf mit der Auszählung der Wahlkarten am Montag nach der Wahl erst um 9 Uhr begonnen werden. »Wir haben aber schon um 8.15 Uhr damit begonnen, die Wahlkarten maschinell öffnen zu lassen. Das entspricht nicht dem Gesetz«, so Fejan.
Beisitzer abgelehnt
Die Auszählung selbst ist nach seinen Angaben allerdings im Gegensatz zu Villach, wo sie von Beamten des Magistrats durchgeführt worden war, ordnungsgemäß abgewickelt worden. »Bei der Auszählung der Wahlkarten waren die jeweiligen Beisitzer der Parteienanwesend, wie es vorgeschrieben ist«, erklärt Fejan. Wie geht es nun weiter? »Wir können nur abwarten, was passiert«, meint Fejan.
Geständig
Der Villacher Bürgermeister war geständig und wurde zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro verurteilt. Einen Rücktritt, wie er von den anderen Partien im Villacher Gemeinderat gefordert wurde, lehnt Albel mit der Begründung »dann darf niemand mehr einen Fehler machen« ab.
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