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Nach Schreiben der FPÖ-Stadträtin an das Land wird Gebarungsprüfung für Wolfsberg angekündigt Ausgabe 15 | Mittwoch, 9. April 2025

Nach Streit über die Finanzlage der Stadt wandte sich Isabella Theuermann an die Gemeindeabteilung, um zu erfahren, ob Beschlüsse rechtens seien. In der Antwort wird Prüfung angekündigt, auch ihre Fragen werden dabei beantwortet. Stadt begrüßt die Maßnahme.

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Wolfsberg, Klagenfurt. Jetzt liegt die Antwort der Gemeindeaufsicht vor: Sie wird eine »Gebarungsprüfung gemäß § 102 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung vor Ort« durchführen, über deren Ergebnisse ein Prüfbericht verfasst werden wird. Danach wird man sehen, wie es weitergeht.

Wie berichtet hatte es in der Sitzung des Wolfsberger Gemeinderats am 27. Feber eine heftige Auseinandersetzung zwischen FPÖ und SPÖ um die triste Finanzlage der Stadt gegeben. Auslöser war eine beantragte Förderung von 50.000 Euro für den Fußballclub WAC, gegen die sich Theuermann wehrte und betonte, es gebe dafür keine Bedeckung: »Die Stadt kann kein Geld ausgeben, über das sie nicht verfügt.« 

»Wir führen ständig Prüfungen durch, Wolfsberg stand heuer ohnehin auf dem Plan« 
Stefan Primosch, Leiter der Gemeindeabteilung

Nachdem die Förderung mehrheitlich beschlossen worden war, wandte sich Theuermann mit der Bitte um eine »Rechtsauskunft« an die Gemeindeabteilung des Landes. In ihrem Schreiben, das im März abgesandt wurde, schilderte sie ihre Sicht des Umgangs der Stadt mit den Finanzmitteln und ersucht »dringend um Klarstellung, ob gesetzliche Bestimmungen zu beachten und zu vollziehen sind, und zu prüfen, ob solche Beschlüsse rechtens sind«. 

In der Vorwoche kam die Antwort der Landesunterabteilung »Wirtschaftliche Gemeindeaufsicht und Fondsmanagement«: Darin heißt es, die finanzielle Situation der Stadtgemeinde Wolfsberg sei der Behörde bekannt. Es »wurden unsererseits insbesondere seit Herbst 2024 zum zweiten Nachtragsvoranschlag 2024, zum Voranschlag 2025 und nunmehr dem Rechnungsabschluss 2024 mehrere Feststellungen schriftlich als Aufforderung an den Gemeinderat gerichtet, dass umgehend Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten sind.« Denn der Stadtgemeinde drohe laut mittelfristigem Finanzplan spätestens im Jahr 2026 die (Zitat) »Zahlungsunfähigkeit«. 

Zur Verantwortung der Gemeinderäte heißt es im Landesschreiben: »In diesen aufsichtsbehördlichen Schreiben wurde auch stets auf die eigenverantwortliche Zuständigkeit jedes einzelnen Gemeindemandatars in Hinblick auf die abzubauenden, (hoch) negativen Ergebnisse in der operativen Gebarung verwiesen.«

Angesichts dessen habe die Abteilung 3 außerdem die Gebarung der Stadt Wolfsberg in den Prüfplan 2025 aufgenommen: Es fand  heuer bereits eine Prüfung vor Ort im Bereich des Dienstrechts statt, das Ergebnisse werde in einem Prüfbericht zusammengefasst.

Und: Die wirtschaftliche Gemeindeaufsicht werde heuer auch noch für eine Gebarungsprüfung nach Wolfsberg kommen. Dabei werde auch den dargelegten Sachverhalten und aufgeworfenen Fragestellungen Theuermanns im Detail nachgegangen.

Stefan Primosch, Leiter der Gemeindeabteilung des Landes: »Das bedeutet nicht, dass Wolfsberg unter Kuratel gestellt wird. Wir führen ständig Prüfungen von Gemeinden durch, Wolfsberg stand heuer ohnehin auf dem Plan.« 

Kommt darauf an

Laut Theuermann droht die Aufhebung von Beschlüssen des Gemeinderats. Ist das tatsächlich so? Primosch: »Das kann ich nicht sagen, es hängt vom Prüfungsergebnis ab. Grundsätzlich ist es aber möglich, Beschlüsse aufzuheben, wenn sie rechtswidrig waren.« 

Die FPÖ-Stadträtin warnt auch, dass Gemeinderatsmitglieder rechtlich für ihre Zustimmung haften könnten. Der Leiter der Gemeindeabteilung: »Grundsätzlich kann es sein, das Mandatare haften, wie das Beispiel der Gemeinde Spittal zeigte (Anm.: Dort mussten sich Gemeinderäte vor Gericht verantworten, weil sie einen geplanten Handymast zu Unrecht abgelehnt hatten). Wenn etwas rechtswidrig beschlossen wird, kann man eine persönliche Haftung nie ausschließen.«

Theuermann kommentiert die Reaktion der Gemeindeabteilung auf ihr Schreiben so: »Derzeit beschließen SPÖ und ÖVP Ausgaben für freiwillige Leistungen, für die es keine finanzielle Bedeckung gibt. Diese Parteien ignorieren die eindringlichen Warnungen der Gemeindeaufsicht, wonach Wolfsberg spätestens 2026 zahlungsunfähig sein wird.« Sie erwarte sich von jenen Mandataren, die diese Beschlüsse fassen »und die Gemeinde damit finanziell schädigen«, dass sie mit derselben Entschlossenheit auch die Verantwortung dafür übernehmen und bereit sind, »persönlich für die Haftungen der Gemeinde einzustehen«.

Wie berichtet hatte der amtsführende Vizebürgermeister Alexander Radl (SPÖ) bereits nach dem Schreiben Theuermanns angeführt, ihr Verhalten »sprengt jegliche Grenzen der Vernunft«. Er verteidigte die Förderung für den WAC, »die wir heuer ohnehin schon um 30.000 Euro gekürzt haben«, als »absolut gerechtfertigt«. Auch wenn klar sei, dass gespart werden müsse, »werden wir das kulturelle und sportliche Leben in Wolfsberg nicht sterben lassen«, so Radl, »auch wenn Theuermann es offensichtlich gerne so hätte«. 

Zur nun angekündigten Landesprüfung meinte der Vizebürgermeister, es »handelt sich um eine routinemäßige Überprüfung, die üblicherweise in jeder Gemeinde einmal pro Periode durchgeführt wird. Dass es dazu kommen wird, war uns bereits im Herbst bekannt, die Prüfung hat also nichts mit den Vorwürfen von Theuermann zu tun.« Die Gemeindeabteilung habe nun lediglich zugesagt, Theuermanns Fragen im Zuge der Prüfung zu berücksichtigen. 

Laut Radl begrüßt die Stadt die Überprüfung, »denn wir sind überzeugt, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um einen konsequenten Konsolidierungskurs zu verfolgen, ohne die Entwicklung und den Fortschritt Wolfsbergs zu gefährden«. Die Prüfung könne »möglicherweise auch Frau Theuermann verdeutlichen, dass unsere finanzielle Lage nicht selbstverschuldet ist, sondern vielmehr das Ergebnis stetig steigender Pflichtabgaben – ein Problem, das auch 120 andere Gemeinden in Kärnten betrifft«.

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