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Wolfsberg. Im Jahr 2009 erwarb Erich Ebner in der Vorderwölcherstraße 15 ein Grundstück und errichtete sich sein Wohnhaus. Doch 2022 ging der Ärger los.
Ein Nachbar wollte unterhalb von Ebners Grundstück eine ebene Fläche vor dem Hauseingang vergrößern. Dazu wurde der Hangfuß zwischen den beiden Grundstücken angegraben und eine Stützmauer errichtet. Dadurch sei es laut Ebner zu Absenkungen des Grundstücks, auf dem sich sein Haus befindet, gekommen. Auch kritisiert Ebner, dass die Stützmauer ohne Baubewilligung errichtet wurde und mangelhaft sei. Weiters ärgert er sich, dass bereits Jahre davor auf einem weiteren Grundstück unterhalb des Hangs Abgrabungen am Hangfuß vorgenommen wurden. Darüber hinaus gibt es laut dem Landesgeologen Probleme bezüglich der Oberflächenwasserversickerung von baulichen Anlagen bei einem weiteren Nachbarn Ebners auf dem Hang.
»Laut diesem Gutachten würde der Hang um fünf Meter näher bei meinem Haus enden«
Erich Ebner, Grundstückseigentümer
Ein im Hang austretendes Regenwasserrohr wurde zwar verschlossen, allerdings gäbe es aufgrund von massiven Hangausspülungen die Annahme, dass nach wie vor Regenwasser austrete, hieß es vonseiten des Landesgeologen. Daher musste Ebener vor Jahren den Hangbereich mit Tiefwurzlern bepflanzen, um Rutschungen entgegenzuwirken.
Baubewilligung
Im Juni 2023 erteilte die Stadtgemeinde Wolfsberg schließlich die Baubewilligung für die Errichtung der Stützmauer, die bereits im Juli 2022 errichtet wurde. Ebner legte Beschwerde ein.
2023 erfolgte bezüglich der Stützmauer eine Überprüfung durch einen Ziviltechniker. Der bestätigt, dass für die Stützmauer der Standsicherheitsnachweis gegeben sei: »Gegen die Erteilung der Benützungsbewilligung besteht aus statischer Sicht kein Einwand.« Ebner ließ ebenfalls ein Gutachten erstellen und bemängelte einige Fehler im Gutachten des Ziviltechnikers. »Laut diesem Gutachten würde der Hang um rund fünf Meter näher bei meinem Haus enden. Das stimmt so aber nicht«, meint Ebner. Außerdem wurden im Mai 2023 Maßnahmen betreffend der Hangsicherung von der Stadtgemeinde vorgeschlagen. Im Jänner 2025 fragte die Stadtgemeinde Wolfsberg bei Ebner nach, ob er diese Maßnahmen umgesetzt habe.
Ebner antwortete verärgert: »Ich merke an, dass ich meinen Hang bepflanzt habe. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass ich als Grundstückseigentümer meinen Hang bepflanzen muss, wenn meine Liegenschaftsnachbarn das Oberflächenwasser seit Jahren in einem massiv aufgeschütteten Hang ausleiten und zusätzlich noch der Hangfuß abgegraben wird.«
Ebner wandte sich an die Gemeindeaufsichtsbehörde und das Landesverwaltungsgericht Kärnten. Die Zeit verstrich, im Juni 2024 wurde Ebner von der Aufsichtsbehörde informiert, dass bei der Baubehörde, also der Stadtgemeinde Wolfsberg, mehrfach zum Stand des baurechtlichen Verfahrens nachgefragt wurde – eine Antwort jedoch ausblieb.
Im November 2024 erging schließlich vom Landesgeologen ein Schreiben an die Stadtgemeinde Wolfsberg, »dringend für eine rasche Umsetzung einer ordnungsgemäßen standsicheren Stützung des Böschungsabschnittes« zu sorgen. »Getan hat sich aber bis heute nichts«, ärgert sich Ebner, der sich schon davor an das Landesverwaltungsgericht gewandt hatte.
Entscheidung
In einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshof vom 2. Mai 2024 wurde auch festgehalten, dass die belangte Behörde – also die Stadtgemeinde Wolfsberg als Baubehörde – das Ermittlungsverfahren mangelhaft durchgeführt habe, indem »die notwendige Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes unterlassen wurde«. Die Baubehörde habe sich außerdem nicht mit der Entwässerung der Stützmauer auseinandergesetzt, was nun laut dem Landesverwaltungsgerichtshof zu geschehen habe. Laut Ebner hat die Stadt Wolfsberg die Vorgaben des Landesgerichtshofs bislang nicht umgesetzt.
Seitens der Stadt Wolfsberg heißt es auf Anfrage der Unterkärntner Nachrichten: »Nach Rücksprache mit unserer baupolizeilichen Abteilung dürfen wir mitteilen, dass es sich bei dem genannten Sachverhalt um ein laufendes behördliches Bauverfahren handelt. Aus diesem Grund ist es uns als Gemeinde derzeit nicht möglich, nähere Auskünfte zu erteilen.«
Man sei sich der Komplexität der Angelegenheit bewusst und versichere, dass alle erforderlichen und rechtlich vorgesehenen Schritte unternommen werden, um eine tragfähige positive Lösung herbeizuführen. »Dabei arbeiten wir eng mit dem zuständigen Landesgeologen zusammen und stehen in regelmäßigem Austausch mit den betroffenen Anwohnern. Unser Ziel ist es, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine bestmögliche Klärung im Sinne aller Beteiligten zu erreichen«, so die Auskunft der Stadtgemeinde Wolfsberg.
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