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Dürfen Gemeinden Geld für Windräder nehmen? Angekündigtes Gutachten ist fertig und liegt vor Ausgabe 21 | Mittwoch, 22. Mai 2024

Laut FPÖ-Nationalrat Christian Ragger, der es in Auftrag gab, geht aus der Expertise hervor, dass Zahlungen zulässig sind, wenn sie für den »Nachteilsausgleich« verwendet werden. Kommt das geplante Kärntner Energiewendegesetz, sei das allerdings in Frage gestellt.

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Lavanttal. Im heurigen Feber hatte er es angekündigt, nun liegt es vor: Das Gutachten eines namhaften Wiener Strafrechtsexperten, der sich mit der Frage befasste, ob es sich bei den Zahlungen von Windkraft-Betreibern an Gemeinden um Bestechung, verbotene Geschenkannahme und/oder Beeinflussung dieser Gemeinden handeln könnte. In Auftrag gegeben hatte es der Wolfsberger Rechtsanwalt und FPÖ-Nationalrat Christian Ragger in seiner Eigenschaft als Lavanttaler Bezirksobmann der Freiheitlichen (wir berichteten).

Das Thema wurde in manchem Lavanttaler Amtshaus mit Interesse verfolgt, denn es ist üblich, dass die Gemeinden für die Benutzung ihrer Infrastruktur, etwa des Wegenetzes, von Windkraftbetreibern eine jährliche Benutzungsentschädigung erhalten.

Die Verwendung des Gelds

Ragger sagt jetzt zum Ergebnis des Gutachtens: »Grundsätzlich ist demnach eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen einer Gemeinde und Windkraftbetreibern zulässig, wenn sie sich im Rahmen eines ›Nachteilsausgleichs‹ für die Gemeinde bewegt.« Das bedeutet, solange Gemeinden das erhaltene Geld in Infrastrukturprojekte stecken, beispielsweise Straßen oder Umweltprojekte, sind die Vereinbarungen über die Zahlungen rechtlich gedeckt.

»Wenn das Gesetz beschlossen wird, fällt der jetzt geltende Schutz des Landschaftsbilds weg«
Christian Ragger, Nationalratsabgeordneter

Es folgt ein Aber. Ragger: »Wenn das geplante Kärntner Energiewendegesetz beschlossen wird, fällt damit der jetzt geltende Schutz des Landschaftsbilds weg. Und damit ist auch der ›Nachteilsausgleich‹ für die Gemeinden gefährdet. Dann gibt es für sie keinen Schutz mehr und es muss die Frage gestellt werden, ob die Verträge mit den Windkraftbetreibern noch halten« – oder ob sie strafrechtlich relevant werden.

Daher haben die Kärntner Freiheitlichen laut Ragger eine Initiative zur Überarbeitung des Energiewendegesetzes gestartet – »auch um den Schutz der Gemeinden sicherzustellen«.

Das geplante Energiewendegesetz lehnten Ragger und der Kärntner FPÖ-Chef Erwin Angerer bei einer Pressekonferenz am Dienstag, 14. Mai, rundweg ab. Beide sagten dabei, es öffne »Windkraft-Industrieanlagen« auf den Bergen Tür und Tor, es drohen 500 neue Windräder auf Kärntens Bergen und Almen. 

Ragger nannte drei Gründe gegen das Gesetz: Es sei verfassungswidrig, da die Kärntner Landesverfassung festhalte, die Eigenart und die Schönheit der Landschaft und die charakteristischen Landschafts- und Ortsbilder seien zu bewahren. Zweitens werde das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt, da es künftig keine aufschiebende Wirkung mehr geben soll und Genehmigungen für neue Windkraftanlagen sofort Rechtskraft erhalten würden. »Schließlich ermöglicht das neue Gesetz auch einen Eigentumseingriff bei der Kärntner Bevölkerung«, so Ragger bei der Pressekonferenz.

Vom Landtagsabgeordneten Herbert Gaggl (ÖVP), Obmann des Energieausschusses, kam kurz später Kritik in Form einer Aussendung: Der Vorwurf, dass eine neue Energiestrategie vorliege, die 500 Windräder beabsichtige, sei »völlig aus der Luft gegriffen«. »Nicht korrekt« sei laut Gaggl auch die Aussage, es gäbe keine aufschiebende Wirkung mehr bei genehmigten Windkraftanlagen, sowie die Behauptung, es sei eine entschädigungslose Nutzung von Grundstücken vorgesehen.

Ragger will das Gutachten in den kommenden Tagen vorlegen.

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