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St. Paul. Aufgrund des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 müssen alle Kärntner Gemeinden ihre bestehenden örtlichen Entwicklungskonzepte binnen acht Jahren an die neuen Bestimmungen anpassen. Das örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) bildet dabei die Grundlage für die planmäßige Gestaltung und Entwicklung des Gemeindegebiets. Für die Marktgemeinde...
Den ganzen Artikel lesen Sie in der Ausgabe Nr. 14 der Unterkärntner Nachrichten.
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