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Neue »Front« im Kampf um Windpark Bärofen:Er liegt direkt neben einer Windrad-VerbotszoneAusgabe 52 | Mittwoch, 23. Dezember 2020

Neben dem geplanten Standort der acht Windräder hat die Gemeinde Preitenegg in ihrem Örtlichen Entwicklungskonzept eine Zone ausgewiesen, in der sie untersagt sind. Laut Anwalt Ragger ein Grund, sie nicht zu erlauben. Mitinitiator Dorner bestreitet das.

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Frantschach-St. Gertraud, Preitenegg. Wieder ein neuer Streitpunkt im Kampf um den geplanten Windpark Bärofen: Unmittelbar neben jenem Gebiet auf dem Boden der Gemeinde Frantschach-St. Gertraud, auf dem acht Windräder stehen sollen, befindet sich ein Bereich, der als »Vorrangfläche Tourismus bzw. Jagd-Wildökologie« ausgewiesen ist. Laut dem Wolfsberger Anwalt Christian Ragger, Rechtsvertreter der Naturfreunde, die die Windräder ablehnen, handelt es sich um einen »klassischen Zielkonflikt«, der einen eventuellen positiven Bescheid für das Vorhaben kippen würde. Franz Dorner, Mitinitiator des Windparks, der von der Firma Ecowind gebaut werden soll, weist das zurück.

»Selbst wenn der Bescheid positiv ist, muss nachgearbeitet werden – und er fliegt«
Christian Ragger, Anwalt Naturfreunde

Wie berichtet fand am 20. Oktober in Frantschach-St. Gertraud die mündliche Verhandlung zur Erteilung der Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark Bärofen statt. 

Schon vor ihrem Beginn hatte Ragger – neben weiteren Vertretern von Umweltschutzorganisationen – Widerstand gegen eine Genehmigung angekündigt: So sei die Verhandlung nicht wie vorgeschrieben in der »Wiener Zeitung« angekündigt worden, dazu würden die Windräder die Raufußhühner gefährden. Jetzt wurde laut Ragger ein weiterer Punkt gefunden, um das Projekt zu verhindern.

Denn Preitenegg habe im Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) folgendes festgehalten: »Der südöstliche Gemeindebereich von der Hebalm bis zum südlichsten Gemeindezipfel wird seitens der Gemeinde Preitenegg aufgrund des touristischen Standortpotenzials der Hebalm, der jagd- und naturschutzrechtlichen Problematik weiter südlich (u.a. touristisch ruhiges Gebiet, Raufußhühner) sowie aufgrund der Einsehbarkeit von Windrädern aus dem Gemeindehauptsiedlungsraum als Vorrangfläche Tourismus (Hebalm) bzw. Vorrangfläche Jagd-Wildökologie festgelegt. Damit können aus funktional-raumplanerischen Gesichtspunkten keine Windkrafteignungsstandorte im ÖEK in diesen Bereichen festgelegt werden.« Ein Blick auf die im ÖEK enthaltene Karte zeigt: Das genannte Gebiet liegt in der Nachbarschaft des Bärofens.

»Alles ist genau geprüft. Das hat keinen Einfluss auf das Verfahren«
Franz Dorner, Mitinitiator Windpark Bärofen

Ragger: »Selbst wenn der Bescheid des Landes zum Windpark Bärofen positiv ausfällt, muss dieser Umstand nachbearbeitet werden, was bedeutet, der Bescheid wird fliegen.« Dorner sieht das anders. »Alles ist genau geprüft, auch vom Land Kärnten«, sagt er, »das hat keinen Einfluss auf das Verfahren.« Zur Untermauerung seines Standpunkts legt er Dokumente vor, wonach nicht nur das Einverständnis der Gemeinde Frantschach-St. Gertraud vorliege, sondern die Sachlage auch in Preitenegg geprüft worden sei.

Der Preitenegger Amtsleiter Werner Dohr sagt: »Der Bärofen gehört nicht zu unserem Gebiet, sondern zu Frantschach-St. Gertraud. Und wenn der Windpark dort erlaubt wurde, kann ich mir nicht vorstellen, dass wir etwas dagegen unternehmen können. Wir wurden dazu vom Land Kärnten auch nicht befragt.«

Nun gilt es, den Bescheid des Landes abzuwarten. der eigentlich bereits vorliegen sollte. In Kürze soll es soweit sein.

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