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Wolfsberg. Üblicherweise beinhaltet die Tagesordnung des Wolfsberger Gemeinderats rund 50 Punkte, es waren auch schon 70. Die Einladung zur nächsten Sitzung, die morgen, 23. Mai, stattfindet, ist aber »dünn«: Sie umfasst lediglich 13 Punkte. Es stellt sich die Frage, was so dringend sein kann, dass es umgehend und nur knapp einen Monat nach der jüngsten Sitzung – sie ging am 25. April über die Bühne – behandelt werden muss?
Mancher sieht die Ursache für die Einberufung der Mandatare in Punkt 13, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt wird. »Wolfsberger Stadtwerke GmbH, Verfahren – weitere Vorgangsweise« lautet das Thema. Damit könnte der Konflikt mit zwei früheren Stadtwerke-Mitarbeitern gemeint sein, von denen das Unternehmen am Zivilrechtsweg 640.000 Euro eingeklagt hat. Zu den laufenden Vergleichsgesprächen meinte Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik Ende April, er »hoffe auf ein baldiges Ergebnis«. Ist der Streit nun vorbei?
»Die Wolfsberger sollen erfahren, dass es keine Gebührenerhöhung geben wird«
Hannes Primus, Bürgermeister
Die Unterkärntner Nachrichten fragten beim Wolfsberger Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) nach: Ist Punkt 13 der »Kern« des Gemeinderats? Primus verwies dazu nur auf den Ausschluss der Öffentlichkeit. Dann sagte er: »Anlass für die Sitzung ist Punkt 7 der Tagesordnung: ›Zweckzuschussgesetz Gebührenbremse‹. Wir müssen dazu bis 30. Juni einen Beschluss gefasst haben und die Bürger vorher darüber informieren. Das ist ein Punkt, der mir sehr wichtig ist. Die Wolfsberger sollen erfahren, dass es keine Gebührenerhöhung geben wird.«
Trotzdem Einigung?
Das schließt allerdings nicht aus, dass es nun doch eine Einigung und damit einen Abschluss der seit 2019 schwelenden »Stadtwerke-Affäre« geben könnte, der im Gemeinderat behandelt werden muss. Wie berichtet erheben die Stadtwerke den Vorwurf, Baustellen seien nicht korrekt ausgeschrieben und abgerechnet worden. Den entstandenen Schaden bezifferten sie mit 640.000 Euro. Nachdem die beiden Ex-Mitarbeiter in einem Strafprozess im April 2022 freigesprochen worden waren, beschritten die Stadtwerke den Zivilrechtsweg und klagten.
Die erste Verhandlung fand im Mai 2022 statt. Richterin Daniela Bliem warnte vor den immensen Kosten eines Verfahrens, das sehr lange dauern könnte und dessen Ausgang unklar sei. Die von ihr empfohlenen Vergleichsgespräche wurden darauf gestartet – und blieben auch nach vielen Monaten ohne Erfolg.
Nach einem E-Mail, das die Anwältin der früheren Stadtwerkler nicht erreicht hatte, entstand der – falsche – Eindruck, die Verhandlungen seien abgebrochen worden. Also wurde am 24. Jänner diesen Jahres der Prozess fortgesetzt. Wieder mahnte Bliem zu Verhandlungen, wieder begannen sie von neuem, wieder gab es kein Ergebnis. Ein für 26. April angesetzter Gerichtstermin wurde aber auf Betreiben beider Streitparteien abgesagt. Man könnte also mittlerweile zu einem Abschluss gekommen sein. Stadtwerke-Geschäftsführer Schimik meinte kürzlich dazu: »Kein Kommentar.«
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