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Neues Bienenwirtschaftsgesetz sorgt schon in der Begutachtung für Wirbel Ausgabe 8 | Mittwoch, 23. Februar 2022

Ohne große Vorankündigung wurde das neue Gesetz vorgelegt, da das bisherige rechtlich nicht tauglich ist. Die neue Variante ist eine harte Verschärfung der Bestimmungen, Imker wollen Widerstand leisten.

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Lavanttal, Klagenfurt. Der Widerstand ist vorprogrammiert. Still und leise wurde am 10. Februar von Landesrat Martin Gruber (ÖVP) ein neues Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz zur Begutachtung eingereicht. Es ist der Versuch, die bisher geltenden Bestimmungen zu »reparieren«.

Allerdings: Darin enthalten sind Verschärfungen, die jenen Imkern, die nach Ansicht der Behörden nicht die allein zulässige Carnica-Biene halten, das Leben schwer machen werden: Um 50 Prozent erhöhte Strafen, mehr Rechte für die Kontrolleure, damit weniger Möglichkeiten für die Imker.

Statt des Versuchs einer Einigung, stellt der Gesetzesentwurf ein Vorgehen »mit dem Schremmhammer« dar, wie es SPÖ-Landesrat Daniel Fellner formuliert. Die Lavanttaler Imker, die in den vergangenen Jahren vorrangig im Visier der Behörden standen (wir berichteten ausführlich), weil sie nach deren Ansicht vielfach keine Carnica halten – was die Betroffenen bestreiten –, kündigen jetzt an: »Wir werden uns gegen das neue Gesetz zu wehren wissen.« Und sie sind nicht allein (siehe Statements unten). 

Der Anlass des neuen Gesetzes ist eine Niederlage des Landes beim Verwaltungsgerichtshof (VWGH): Dort hatte ein Oberkärntner Imker ein Verfahren angestrengt, der laut Ansicht der Behörden die ›falschen‹ Bienen gehalten hatte. Der Mann beharrte darauf, dass sich in seinen Stöcken Carnica tummeln würden – und bekam im Oktober 2020 Recht. Laut VWGH hatte die Expertin des Landes bei ihrer Überprüfung der Stöcke nicht die richtige Methode angewandt. Dazu kam leise Kritik am Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz, das nicht eindeutig ausgeführt sei. Durch die Reihen der Lavanttaler Imker ging ein Aufatmen, da auch gegen etliche von ihnen Verwaltungsverfahren liefen. Sie dachten, jetzt sei Ruhe.

Die »alpine Variante«

Falsch gedacht. In der Erläuterung zum neuen Bienenwirtschaftsgesetz wird weiterhin auf die Haltung der Carnica gepocht – jetzt allerdings auf die »alpine Variante als in Kärnten autochthone Urform«, wie es heißt. Bisher lautete der Passus im Gesetz: »Die Haltung, Vermehrung und Zucht von sowie die Wanderung mit Bienen, die nicht der Unterart (Bienenrasse) Carnica angehören, bedürfen einer Bewilligung der Landesregierung« (Anm.: Die nicht erteilt wurde). Jetzt ist die Definition eine feinere: Die Biene wird als Apis mellifera carnica definiert.

Galt bei Verstößen gegen die Bestimmungen bisher ein Strafrahmen von bis zu 5.000 Euro, wird er in der Gesetzesnovelle auf 7.500 Euro erhöht. Außerdem müssen Bienenhalter, bei denen eine Übertretung festgestellt wird, »die Kosten der Probennahme und der Untersuchung« tragen. Das kann teuer werden. Explizit festgehalten ist nun auch die Möglichkeit »unangekündigter Kontrollen«, bei denen die Sachverständigen künftig auch Einsicht in die Geschäftsaufzeichnungen nehmen dürfen. Dass da mancher Imker Kärnten lieber verlassen wird, ist nachvollziehbar...

Das neue Gesetz wurde ohne große Vorankündigung vorgelegt. KK

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