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Wolfsberg. Die Sektion Wolfs-berg des österreichischen Alpenvereins muss sich auf Pächtersuche begeben. Gleich für zwei Schutzhütten müssen neue Betreiber gefunden werden.
Auf der Wolfsberger Hütte, die als Sommerbetrieb geführt wird, hat Brigitte Vogler ihren Pachtvertrag gekündigt. Sie verlässt die Wolfsberger Hütte auf der Saualpe nach rund 3,5 Jahren als Pächterin. Somit ist der Alpenverein gezwungen einen neuen Pächter zu finden, der die Hütte ab Mai, wenn die Sommersaison wieder beginnt, betreibt.
Ebenso, unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist, das Pachtverhältnis Ende Oktober aufgelöst haben Mario und Gottfried Kienzer. Das Brüderpaar bewirtschaftet das Schutzhaus auf der Koralpe seit Oktober 2022. Das Pachtverhältnis der Kienzer-Brüder mit dem Alpenverein endet nun Ende Oktober 2025.
»Es gab Unstimmigkeiten mit dem Alpenverein. Die Öffnungszeiten waren ein Thema, aber es gab noch weitere Gründe«, sagt Mario Kienzer, der nicht ins Detail gehen will, aber hinzufügt: »Das Schema des Alpenvereins ist veraltet. Es ist auf diese Weise nicht möglich, einen Betrieb wirtschaftlich zu führen.«
Die Offenhaltepflicht
Die von Kienzer angesprochenen Rahmenbedingungen des Alpenvereins sehen bei Schutzhütten unter anderem eine Offenhaltepflicht vor. Grundsätzlich ist die Hütte 24 Stunden an sieben Tagen der Woche offen zu halten – während der Betriebszeiten. Auf der Saualpe, wo die Wolfsberger Hütte als Sommerbetrieb geführt wird, läuft die Betriebszeit von Mitte Mai bis Ende September. Auf der Koralpe wird das Schutzhaus im Sommer und im Winter betrieben. Pausen gibt es von Oktober bis Anfang Dezember sowie im Frühjahr von Ende März bis Mai. Die Pausen richten sich auch nach Wetterlage und Temperaturen. Früher zu öffnen bzw. länger offen zu halten, ist für den Betreiber möglich.
»Es gibt eine Offenhaltepflicht. Eine Schutzhütte ist kein Gaststättenbetrieb«
Helmut Sumper, Alpenverein Wolfsberg
In den Betriebszeiten sind die Pächter aber zum Offenhalten verpflichtet. Helmut Sumper, Obmann des Wolfsberger Alpenvereins, sagt: »Es gibt eine Hüttenordnung, in der vom Alpenverein klar geregelt wird, wie es mit der Offenhaltepflicht von Schutzhütten der Kategorie 1 – dazu zählen die Wolfsberger Hütte und das Koralpenschutzhaus – geregelt ist. Während der Offenhaltepflicht muss der Pächter anwesend sein. Eine Schutzhütte ist kein Gaststättenbetrieb, den man zusperren kann, wenn das Wetter nicht passt.«
Sumper sagt auch, dass die Statuten »vielleicht schon in die Jahre gekommen sind, aber das sind keine Wolfsberger Statuten, sondern das ist vom Alpenverein für Österreich, Deutschland und Südtirol geregelt«. Auch innerhalb des Alpenvereins habe man schon darüber gesprochen. Sumper: »Es ist geplant, mit Innsbruck, wo der Alpenverein seinen Sitz hat, Gespräche darüber zu führen.«
Die Verordnung des Alpenvereins sieht unter anderem auch vor, dass bis 19 Uhr zumindest ein warmes Gericht, bis 22 Uhr zumindest ein Getränk konsumiert werden kann. Auf beiden Hütten gibt es einen Notraum, der mit Decken und Wasser ausgestattet ist. »Aber wie das Wort schon sagt, ist der Raum für Notfälle vorgesehen. Die Hütte sollte immer besetzt sein«, so Sumper.
Über die eigenen Zukunftspläne sagt Mario Kienzer: »Im Moment ist noch alles offen. Ich weiß es selber noch nicht, was wir machen werden. Wir möchten das kommende Jahr noch anständig fertig machen. Der Betrieb läuft von unserer Seite aus ganz normal weiter bis zum Ende des Pachtverhältnisses.« Brigitte Vogler war für die Unterkärntner Nachrichten nicht erreichbar.
Der Alpenverein wird demnächst beide Hütten offiziell ausschreiben. Interessenten können sich per Mail bei Obmann Sumper unter av-wolfsberg@gmx.at oder bei einem der Vorstandsmitglieder melden.
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