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Klosterkogelstraße als Zankapfel: Gebäude wird bereits errichtet, der Streit geht trotzdem weiterAusgabe 6 | Mittwoch, 10. Februar 2021

Obwohl Bauherr Hanschitz alle Genehmigungen für einen Neubau in St. Andrä besitzt, kämpfen verärgerte Anrainer weiter. Über ihre Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof soll bald entschieden werden. Was dann sein könnte, darüber gibt es geteilte Meinungen.

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St. Andrä. Sie wird zwar bereits gebaut, der Streit um die neue Immobilie in der Klosterkogelstraße in St. Andrä geht aber weiter. Wie berichtet, errichtet dort ein Unternehmen im Namen des Bauherrn Gerhard Hanschitz ein Gebäude mit mehreren Wohnungen. Die Anrainer wollen das nicht hinnehmen, weshalb der Grazer Rechtsanwalt Franz Unterasinger eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht hat. »Ich erwarte bis Juni ein Urteil. Wenn wir gewinnen, stünde der Bau«, sagt Unterasinger. Laut Hanschitz und der St. Andräer Bürgermeisterin Maria Knauder (SPÖ) ist das aber ausgeschlossen.

Der Rechtsanwalt beschreibt die eingeschlagene Richtung so: »Die Beschwerde richtet sich gegen den Flächenwidmungsplan der Gemeinde und darauf aufbauend gegen die Baubewilligung. Der am 22. März 2017 beschlossene Flächenwidmungsplan ist freischwebend, er enthält keine genauen Regelungen. Die Bebauungsdichte wird zu wenig eingegrenzt, der Plan lässt alles zu, was gewollt ist. Daher ist es auch möglich, diesen Koben in der Klosterkogelstraße zu bauen.«

»Die Beschwerde richtet sich gegen den Flächenwidmungsplan, der freischwebend ist«
Franz Unterasinger, Anwalt der Anrainer

Die Verordnung sollte Bausünden eigentlich verhindern, meint der Anwalt, was aber hier nicht der Fall sei: »Das Gebäude passt dort nicht hin, die Kirche wird zugebaut.« Außerdem gebe es ungeklärte Fragen bei der Zufahrt zum Neubau und die Nachbarn würden durch Lärm in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt. Daher habe er 2019 die Beschwerde eingereicht. Aufschiebende Wirkung hat sie aber nicht, gebaut werden darf dennoch. Unterasinger schätzt seine Siegeschancen so ein: »Ich bin sehr zuversichtlich.«

Hanschitz gewann schon einmal

Allerdings: Hanschitz hat bereits ein Verfahren gewonnen. Der Bauherr zu den Unterkärntner Nachrichten: »Ich habe einen gültigen Baubescheid, die Klage wurde am Landesverwaltungsgericht abgewiesen. Ich halte alle gesetzlichen Rahmenbedingungen ein. Das heißt, ich bin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überzeugt, dass die Gegenseite auch jetzt nicht recht bekommt.« Dazu sei eine Beschwerde laut ihm gar nicht möglich, Unterasinger würde etwas behaupten, was so nicht richtig sei. Schließlich: »Und wenn ihm das Haus nicht gefällt, ist das seine Sache.«

Bürgermeisterin Maria Knauder steht hinter dem Projekt in der Klosterkogelstraße: »Mitten im Stadtgebiet soll man nicht mehr bauen können? Das ist völlig unverständlich.«

Auch sie betont, dass bei dem Objekt alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt wurden. »Der Bauträger hätte sogar noch dichter bauen dürfen. Er hat aber von 30 Wohneinheiten auf 19 verringert. Ich freue mich, wenn mitten in der Stadt ein schöner Wohnbau entsteht, er ist eine Bereicherung. Und wenn man keinen Nachbarn haben will, muss man auf die grüne Wiese ziehen. Aber das darf man wegen der Versiegelung ja auch nicht«, sagt die Bürgermeister mit einem Anflug von Ironie. 

»Ich habe einen gültigen Baubescheid und bin überzeugt, die Gegenseite bekommt nicht recht«
Gerhard Hanschitz, Bauherr

Dass die Gegenseite mit Anwalt Unterasinger gewinnt, kann sich Knauder nicht vorstellen: »Bisher hat Hanschitz alle Verfahren für sich entschieden, alle rechtlichen Belange wurden eingehalten. Auch die Gemeinde hat alles ordnungsgemäß erledigt.« Und wenn der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde doch recht gibt? »Auch dann gibt es keine Baueinstellung«, sagt Knauder. Hanschitz habe stets das Miteinander gesucht, »aber bei der verstockten Haltung einiger ist es eben schwer«.

Gemeinderat Günther Drescher spricht sich gegen den Neubau aus: »Das war einmal ein Kinderspielplatz, jetzt wird der Boden versiegelt, daher bin ich dagegen. Da wird immer von Bürgerbeteiligung geredet, und dann fragt man nicht einmal die Leute, die daneben wohnen. Dass ein Einspruch hier keine aufschiebende Wirkung hat, ist nicht in Ordnung.«

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