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Drohende Geflügelpest: Amtstierarzt appelliert an alle Hühnerhalter, sich registrieren zu lassenAusgabe 5 | Mittwoch, 31. Januar 2024

Nach Vogelgrippe-Fall in Villach-Land gilt Stallpflicht für Betriebe ab 50 Hühner. Der Wolfsberger Amtstierarzt Valentin Maierhofer sieht das Lavanttal als Produktionszentrum in Gefahr. Er fordert alle Hobbyhalter auf, sich wie vorgeschrieben eintragen zu lassen.

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Lavanttal. »Ich hoffe es nicht, aber über kurz oder lang ist es durchaus möglich, dass die Geflügelpest auch bei uns im Lavanttal  auftritt. Das soll uns aber so lange wie möglich erspart bleiben.« Das sagt Valentin Maierhofer, Amtstierarzt bei der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg. Mit einem dringenden Appell an alle Hobby-Hühnerhalter versucht er nun, die  Gefahr eines Ausbruchs zu vermindern: »Alle, die Hühner halten, ersuche ich, sich bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren zu lassen, wie es vorgeschrieben ist.« Und Maierhofer betont: »Es gibt keine Strafe bei einer nachträglichen Meldung.«

Seit 5. Dezember des Vorjahrs gilt in 62 Kärntner Gemeinden und auch im Lavanttal – hier sind lediglich Reichenfels und Bad St. Leonhard ausgenommen – Stallpflicht für hühnerhaltende Betriebe ab 50 Tieren. Auslöser war ein Hobbyhalter im Bezirk Villach-Land mit fünf Hühnern. Ein Tier erkrankte Ende des Vorjahrs und starb, die anderen wiesen deutliche Zeichen einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus auf: blaue Kämme, Atemnot. Kurz später mussten sie aufgrund ihres schlechten Zustands getötet werden. Nach einer Untersuchung kam vor einigen Tagen die Bestätigung: Sie hatten Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt.

»Eine Strafe ist auch für diejenigen, die sich bisher nicht eintragen ließen, nicht vorgesehen«
Valentin Maierhofer, Amtstierarzt Wolfsberg

Maierhofer: »Es handelt sich dabei um einen Virus, der auch für Menschen ansteckend sein könnte. Bisher gab es noch kein Überspringen, aber da es ein Influenzavirus ist, könnte es passieren.« 

Lavanttal stark gefährdet

Das Lavanttal ist das Zentrum der Kärntner Geflügelproduktion, das daher als stark gefährdetes Gebiet eingestuft ist, bisher aber von einem Ausbruch verschont blieb: kein einziger Vogelgrippe-Fall ist bekannt. Sollte es dazu kommen, wären die Auswirkungen fatal.

Maierhofer: »Die größte Ansteckungsgefahr geht von Wildvögeln aus. Wir hatten bereits Fälle bei einem Turmfalken, bei Möwen und Schwänen. Infizierte Tiere scheiden symptomlos Kot und Viren aus, ehe sie irgendwann verenden.« Kommen Hühner mit diesem Kot in Kontakt, infizieren sie sich – und geben die Krankheit sofort an ihre Artgenossen weiter.

Die Folgen eines Vogelgrippe-Ausbruchs wären für das Lavanttal mit seiner hohen Geflügelkonzentration und etlichen großen Zuchtbetrieben gravierend: Alle Tiere des betroffenen Betriebs werden gekeult und ihr Fleisch vernichtet, eine Drei-Kilometer Sperrzone  wird errichtet, der Umkreis von zehn Kilometern gilt als Überwachungszone. Es gibt strenge Auflagen für alle anderen Züchter, wie die Hühner aus der Zehn-Kilometer-Zone zu Schlachtbetrieben transportiert werden müssen,  deren Fleisch nicht mehr exportiert, sondern nur national verwertet werden darf. Die Preise für Lavanttaler Hühner würden einbrechen, »es gäbe große wirtschaftliche Probleme für alle heimischen Hühner-Betriebe«, sagt der Amtstierarzt. Daher: »Wir müssen schauen, dass wir das verhindern.«

Unbekannte Dunkelziffer

Jeder, der Hühner hält – gleichgültig ob ein Tier oder 15 – muss sich bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren lassen. Und eigenes Geflügel ist im Lavanttal sehr beliebt. Maierhofer: »Wir haben 1.500 registrierte Hühnerhalter, die Dunkelziffer ist nicht bekannt. Speziell in der jetzigen Situation ist es ganz wichtig, dass sich auch die bisher nicht Registrierten bei uns melden, worum ich alle dringend ersuche. Es dient der Vorbeugung und dem Schutz dieses wichtigen Wirtschaftszweigs.« Eine Strafe sei auch für diejenigen, die sich bisher nicht eintragen ließen, nicht vorgesehen. 

Maierhofer glaubt nicht, dass von den heimischen Großbetrieben Gefahr für einen Ausbruch der Geflügelpest ausgeht: »Sie sind bestens informiert, halten sich an die geltende Stallpflicht und versuchen von sich aus alles, eine Infektion zu vermeiden.« Ein größeres Problem sieht er bei Hobby-Haltern: »Sie wissen wohl teils nicht, dass sie sich registrieren lassen müssen und welche Bestimmungen es gibt: So müssen nicht  nur kranke und tote Tiere gemeldet werden, auch bei einem Abfall der Legeleistung sind wir zu informieren.«

Und wenn jetzt für Betriebe unter 50 Tiere keine Stallpflicht gilt, existieren Vorgaben: Keine Fütterung neben offenen Wasserstellen, kein Kontakt mit Wildvögeln. Und: Wassergeflügel ist strikt von den Hühnern zu trennen.

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