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Der Besuch von Theatern und Konzerten wird wieder möglichAusgabe 22 | Mittwoch, 27. Mai 2020

Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer gab am Montag Lockerungen im Bereich Veranstaltungen, Konzerte und Theater bekannt.

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Wien. Gesundheitsminister Rudolf Anschober und die neue Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Die Grünen) stellten am Montag die nächsten Lockerungen, die ab Freitag, dem 29. Mai gelten, vor. Neben Hotels, Freizeiteinrichtungen, Bädern und Fitnesscentern, die ab 29. Mai wieder geöffnet haben dürfen, ging es um den großen Bereich der Kulturveranstaltungen.

Drinnen oder draußen?

Hier wird ab dem Sommer zwischen Indoor- und Outdoorveranstaltungen unterschieden. Ab Freitag gilt vorerst eine Obergrenze von maximal 100 Personen für Veranstaltungen, unabhängig davon, ob sie drinnen oder draußen stattfinden. Ab 1. Juli sind 500 Personen, ab 1. August 750 Personen outdoor erlaubt. Mit einer Sondergenehmigung sind auch bis zu 1.250 Gäste erlaubt. Indoor gelten folgende Regelungen: ab 1. Juli 250 Personen, ab 1. August 500 oder mit Sondergenehmigung bis zu maximal 1.000 Personen. Voraussetzung für diese Zahlen sind fix zugewiesene (Sitz-)Plätze. Gibt es keine fixen Plätze, bleibt die Obergrenze indoor wie outdoor bis Ende August bei maximal 100 Personen. »Diese Zahlen beziehen sich rein auf das Publikum«, betonte Mayer. Künstler, Techniker, Musiker und anderes Personal werden nicht dazu gezählt.

Der Mindestabstand von einem Meter bleibt die Grundregel. Im Zuschauerraum gilt der Mindestabstand oder das Freibleiben eines Sitzes seitlich (Schachbrettmuster). Wie in der Gastronomie dürfen vier Erwachsene oder Personen, die in einem Haushalt leben, direkt nebeneinander sitzen. Kann der Mindestabstand indoor nicht eingehalten werden, herrscht Maskenpflicht. »Ich denke, eine gut besuchte Veranstaltung mit Maske ist besser, als eine mit nur wenigen Besuchern«, sagte Mayer.  Auch Pausen und Pausenbuffets sollen wieder möglich sein.

Eigenverantwortung

Bei Proben und Aufführungen setzen Anschober und Mayer auf die Eigenverantwortung der Veranstalter. So darf auf der Bühne der Mindestabstand unterschritten werden. »Die künstlerische Freiheit muss möglich sein«, betonte die Kulturstaatssekretärin dazu. Sie wisse, dass diese Regelungen noch nicht jenen Kulturbetrieb ermöglichen, den man in Österreich kennt und liebt, jedoch seien diese Lockerungen ein »sehr bedeutender Schritt«. 

Von der neuen Verordnung werden auch Chöre, Musikvereine und Theater im Amateurbereich umfasst. Wie es ab September mit der für viele Kulturbetriebe so wichtigen Herbstsaison weitergehen wird, soll Mitte Juni bekannt gegeben werden. Außerdem wird auch weiter mit Hochdruck an Hilfen für Künstler und Theater gearbeitet – hier hoffen die Verantwortlichen, spätestens in einigen Wochen Ergebnisse präsentieren zu können.

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