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Klagenfurt, Lavanttal. Die Vermischung von Beruf und Privatleben endete letztlich vor dem Landesgericht Klagenfurt. Am Freitag, 10. April, musste sich dort ein 36-jähriger Lavanttaler wegen schweren Betrugs verantworten. Er wies den Vorwurf strikt zurück und bekannte sich nicht schuldig – konnte Richterin Michaela Sanin aber nicht überzeugen, die ein eindeutiges Urteil fällte.
Der Beginn der Geschichte reicht weit zurück. 2015 kam der Lavanttaler mit seiner – mittlerweile ehemaligen – Lebensgefährtin und späteren Mutter seiner Kinder zusammen. Gemeinsam bauten sie ein Unternehmen auf, das Aufträge in Millionenhöhe erhielt. Doch vor vier Jahren zeigte das Gebilde Risse: Schulden häuften sich an, Ende 2022 erfolgte die private Trennung der Partner. Die Frau, die zeitweise als Geschäftsführerin eingesetzt war, nahm eine andere Beschäftigung an, arbeitete aber Teilzeit in der Firma weiter.
»Wir wollten das gemeinsam durchboxen, obwohl wir schon getrennt waren«
Der Angeklagte über seine Ex-Partnerin
Im Juli 2023 – der Lavanttaler hatte mittlerweile ebenso wie das Unternehmen rund eine Million Euro Schulden – krachte es im Gebälk: Den Firmenfahrzeugen drohte der Sprit auszugehen, weil die Tankkarten gesperrt worden waren. Also unterschrieb der heute 36-Jährige im Namen seiner Ex-Freundin eine Bürgschaft über 60.000 Euro und schickte sie an das Treibstoff-Unternehmen, das darauf den Verfügungsrahmen erhöhte und die Fahrzeuge wieder flott machte.
Vor Gericht wurde die Frage behandelt: Hat der Lavanttaler die Bürgschaft mit dem Einverständnis seiner früheren Lebensgefährtin unterschrieben – oder nicht? Der Angeklagte bestritt nicht, die Signatur seiner Ex-Freundin nachgemacht zu haben – sie sei darüber aber informiert und damit einverstanden gewesen. Die Betroffene will davon aber nichts gewusst haben, daher auch der Vorwurf des schweren Betrugs.
»Wir wollten das gemeinsam durchboxen, obwohl wir getrennt waren«, argumentierte der 36-Jährige, »denn wäre sie nicht einverstanden gewesen, wären der Betrieb und die Autos gestanden.« Das damalige Verhältnis der beiden sei trotz der Trennung noch sehr gut gewesen – mittlerweile würdigt man sich keines Blickes mehr.
»Er hat mich nie angerufen und gefragt, ich hätte einer Bürgschaft auch nie zugestimmt«
Die Ex-Partnerin im Zeugenstand
Außerdem hatte laut dem Angeklagten auch seine Ex-Freundin Interesse am Funktionieren der Tankkarten – fuhr sie doch immer noch einen Firmenwagen, wie er aussagte. Und es sei üblich gewesen, dass der eine für den anderen unterschrieb. Also habe er sie im Juli 2023 angerufen und ihr Einverständnis für die Bürgschaft erhalten.
Das sah die frühere Lebensgefährtin im Zeugenstand ganz anders: Mitte 2023 wusste sie weder über das wahre Ausmaß der Schulden Bescheid, noch hatte sie einen Firmenwagen. »Von meiner Bürgschaft für das Tankunternehmen habe ich erst 2024 erfahren, als ich plötzlich 50.000 Euro bezahlen sollte.« Ihr früherer Partner war da schon in Privatkonkurs. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits einen neuen Freund und kein Interesse mehr am Unternehmen. Der Angeklagte hätte sie nie angerufen und gefragt. »Ich hätte einer Bürgschaft auch nie zugestimmt.«
Zweigleisig gefahren?
Der Verteidiger glaubte ihr nicht und versuchte ihr nachzuweisen, dass sie stets informiert und beteiligt gewesen sei. Und er nahm auch die Beziehung mit ihrem neuen Freund, die im August 2022 begonnen hatte, ins Visier. Seine Frage »Sind Sie zweigleisig gefahren?«, verneinte die Zeugin: Man habe sich damals erst in der Phase des Kennenlernens befunden. Der Angeklagte, laut der Richterin mit 140 Exekutionen ein »Spitzenreiter« in Kärnten, kommentierte die Aussagen seiner Ex immer wieder mit Kopfschütteln.
Nächste Zeugin war eine Vertreterin des Tankunternehmens, bei dem bis heute rund 42.000 Euro offen sind. 2023 habe es Zahlungsschwierigkeiten des Lavanttalers gegeben, ohne die Bürgschaft der Lebensgefährtin wäre der Sprithahn abgedreht worden – und letztlich auch der entstandene Schaden nicht so hoch gewesen.
Die Verteidigung forderte die Einvernahme eines weiteren Zeugen, was die Richterin ablehnte. Erster Staatsanwalt Markus Kitz sah die Schuld des Lavanttalers eindeutig erwiesen, die Aussage der Ex-Lebensgefährtin sei absolut glaubwürdig gewesen. Die Verteidigung wischte das weg und forderte einen Freispruch.
Das Urteil: schuldig. 15 Monate, davon fünf Monate unbedingt. Richterin Sanin verwies auf zwei Vorstrafen des Angeklagten, als Milderungsgrund wertete sie, dass keine persönliche Bereicherung stattgefunden habe.
Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwalt Kitz gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von Horst Kakl
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