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Reichenfels. Das Vorhaben, acht Windräder auf der Peterer Alpe zu errichten, ist einen Schritt weiter. Die Projektbetreiber Kelag und »ImWind Erneuerbare Energie GmbH« haben am 2. Oktober beim Land Kärnten alle Unterlagen sowie die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) eingereicht.
Damit läuft die Uhr für Interessierte und eventuelle Gegner des geplanten Windparks: Sie haben fünf Wochen, also bis 28. November Zeit, die Unterlagen der UVE bei den Gemeindeämtern in Reichenfels und Bad St. Leonhard einzusehen. Innerhalb dieser Frist können bei der Landesabteilung 7 schriftliche Einwendungen abgegeben werden. Wer das erst nach dem 28. November tut, verliert seine Parteistellung.
»Das Ansuchen um die Erteilung der UVP-Genehmigung wurde vollständig eingereicht«
Nico Kollmann, Kelag-Kommunikation
Im Anschluss werden die Stellungnahmen bearbeitet und eine Verhandlung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) angesetzt. Danach folgt der Bescheid, in dem das Land dem Vorhaben seine Zustimmung erteilt – oder es ablehnt. Termine für all diese Etappen gibt es noch nicht.
Das sagt die Kelag
Nico Kollmann, Teamleiter der Kelag-Konzernkommunikation, sagt: »Das Ansuchen um die Erteilung der UVP-Genehmigung für den Windpark Peterer Alpe wurde seitens der Projektwerber vollständig eingereicht. Über weiterführende Termine sowie Verfahrensschritte entscheidet das Amt der Kärntner Landesregierung als zuständige Behörde.« Mit dem geplanten Windpark wollen die Projektpartner Kelag und »ImWind« laut Kollmann die Energiewende in Kärnten vorantreiben und Strom für rund 19.000 Kärntner Haushalte produzieren.
Kollmann: »Windkraft ist die einzige Technologie, die deutlich mehr erneuerbare Energie im Winterhalbjahr erzeugt. Sie hilft, den erhöhten Energiebedarf in der kalten Jahreszeit aus erneuerbaren Quellen zu decken. Als Schlüsseltechnologie reduziert sie Stromimporte im Winter und hält die Wertschöpfung im Land.«
Die Betreiber planen, acht Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 33 Megawatt zu errichten. Die Nabenhöhen liegen zwischen 82 und 132 Metern, die Rotordurchmesser betragen bei sieben Rädern 136 Meter, beim achten sind es 117 Meter.
Der erzeugte Strom soll über zwei in der Erde verlegte Doppelkabelsysteme mit einer Leistung von 30 kV zum Umspannwerk St. Leonhard geleitet werden. Die Länge der Kabeltrasse, die über St. Peter, Theißing und Bad St. Leonhard führt, geben die Betreiber mit acht Kilometer an.
Um den Windpark bauen zu können, müssen weiters eine Zufahrt errichtet bzw. erweitert sowie Stellflächen für einen Kran angelegt werden, der die Räder aufbaut. Vorgesehen sind laut einer Kundmachung des Landes auch »weitere Infrastruktureinrichtungen und Lagerflächen in der Bauphase«, eine Kontrollanlage im Windparkgebiet und die Errichtung von Kompensationsanlagen und Eiswarnleuchten. Um für die Einrichtungen, die Ableitung und Erweiterung des Umspannwerks St. Leonhard Platz zu schaffen, sind Rodungen vorgesehen.
Oktober 2026 sollen sie laufen
Läuft alles nach Plan, soll im Juni 2025 der Bau der Fundamente starten, ein Jahr später werden die Windräder montiert. Ende Oktober 2026 könnte die Anlage in Betrieb gehen. Zuvor sind aber noch einige Hürden zu nehmen.
Wie berichtet wurde das Projekt in den betroffenen Gemeinden kontrovers diskutiert. In Reichenfels beschloss der Gemeinderat darauf eine Bürgerbefragung, die am 11. September des Vorjahrs durchgeführt wurde. 1.484 Personen waren wahlberechtigt, 620 Stimmen wurden abgegeben. 425 Reichenfelser (68,88 Prozent) sprachen sich für den Windpark aus, 192 Personen (31,12 Prozent) waren dagegen, drei Stimmen wurden als ungültig gewertet.
Die Windräder hätten zwar auch bei einem negativen Ausgang der Befragung gebaut werden dürfen – wenn das Land eine Genehmigung erteilt –, sie entschied aber darüber, ob Reichenfels die künftigen Betreiber Kelag und »ImWind« bei der Umsetzung unterstützt. Nach Zustimmung der Bevölkerung erlaubte der Gemeinderat im Dezember 2022 den Projektwerbern die Nutzung der öffentlichen Wege. Sie dürfen sie so ausbauen, dass sie für Schwertransporter benutzbar sind. Im Gegenzug gibt es Entschädigungszahlungen, deren Höhe vertraulich behandelt wird.
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