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Koralpe. Es ist ein Nebenschauplatz im Streit um den geplanten Windpark Bärofen auf der Koralpe – aber einer, der Zündstoff enthält. Es geht um eine eidesstattliche Erklärung, über deren Inhalt geteilte Meinungen herrschen.
Ein Anrainer, vertreten vom Wolfsberger Anwalt Christian Ragger, hat sich dem Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht (BVWG) gegen die vorgesehenen acht Windräder in Frantschach-St. Gertraud angeschlossen. Er macht geltend, die Bewerber des Projekts, das Unternehmen Ecowind und Mitinitiator Franz Dorner, hätten verabsäumt, bei ihm die vorgeschriebene »Immissionsduldungserklärung« einzuholen, obwohl er innerhalb eines Radius‘ von 1.500 Metern um den geplanten Windpark lebt und daher hätte einwilligen müssen. Um die Verwendung seines Eigentums zu unterstreichen, wurde eine eidesstattliche Erklärung aufgesetzt, in der der Anrainer ausführte: »Ich gebe an, dass ich bezüglich der Nutzung der Hütte diese ganzjährig, dauerhaft und täglich im Rahmen meiner Rinderhaltung als Unterkunft nutze und somit ständig bewohne.«
»Täglich bei den Rindern«
Weiters wird in der Erklärung ausgeführt, der Anrainer nehme am »Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft« (kurz ÖPUL) der Agrarmarkt Austria teil. Darin sei »das zur Verfügungstehen einer geeigneten Unterkunfts- und Übernachtungsmöglichkeit« verpflichtend vorgesehen. Dann: »Im Zuge dieses Programms bin ich als Halter und Hirte täglich bei meinen Rindern und versorge diese täglich mit frischem Wasser, Salzen und Mineralstoffen.«
»Ich habe noch keine Kuh gesehen, die Schnee frisst«
Christian Ragger, Anwalt des Anrainers
Diese Erklärung wurde vor der Verhandlung am BVWG, die wie berichtet am 21. und 22. März stattfand, den Projektwerbern übermittelt. Dorner wollte sich von der Richtigkeit überzeugen und machte sich vor Ort ein Bild: »Uns geht es nur um die Wahrheit. Ich bin drei Stunden zur Hütte gewandert, da sie aufgrund der damaligen Schneelage nicht anders zu erreichen war. Aber es war niemand da. Die Gebäude waren verriegelt, gehaltene Rinder konnte ich nicht entdecken.«
Das sagt der Anwalt
Anwalt Ragger sagt dazu: »Ich habe noch keine Kuh gesehen, die Schnee frisst, daher war auch kein Vieh oben. Mein Mandant arbeitet nach den ÖPUL-Richtlinien, die eine Bewirtschaftung im Winter nicht vorsehen.« Tatsächlich heißt es in den Bestimmungen des Programms, die »Bestoßung«, also der Viehbesatz, habe an »mindestens 60 Tagen« zu erfolgen.
Ragger weist eventuelle Vorwürfe Dorners – die der nicht dezidiert erhebt – »auf das Schärfste« zurück und fragt: »Was tut er auf fremdem Grund?« Der Mitinitiator versuche, den Windpark-Anrainer zu »kriminalisieren«, während es tatsächlich um die Frage der Parteistellung im Verfahren gehe. Der Anwalt: »Fakt ist, dass Dorner den Falschen unterschreiben ließ und meinen Mandanten, der so oder so Eigentümer der Liegenschaft ist, übersehen hat«, womit er auf die nicht eingeholte Immissionsduldungserklärung anspielt.
Dorner: »Die ÖPUL-Kriterien werden eingehalten, das ist richtig. Mir geht es aber darum, dass man in der eidesstattlichen Erklärung liest, der Anrainer müsse ständig seine Tiere versorgen. Und eine solche Erklärung muss den Tatsachen entsprechen.«
Den Vorwurf, er habe den Anrainer »übersehen«, kontert Dorner so: »Ein Sachverständiger stellte fest, aufgrund der Lärmmessung und des Umstands, dass der Windpark von diesem Anwesen aus nicht einsehbar ist, muss von diesem Anrainer keine Unterschrift eingeholt werden.« Ragger ist nicht dieser Ansicht.
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