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Lavanttal, Wien. Franz Dorner rechnet mit einer Entscheidung in zwei bis drei Monaten, Christian Ragger ist dagegen von einer Fortsetzung des Verfahrens überzeugt. Nach der Verhandlung über die Beschwerden gegen den geplanten Windpark Bärofen am Bundesverwaltungsgericht (BVWG)in Wien gehen die Meinungen so weit auseinander wie davor.
Der Wolfsberger Anwalt Ragger, der für den Alpenverein, einen Anrainer, die Naturfreunde-Landesorganisation Kärnten, den Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe und des Weststeirischen Hügellandes sowie die Bürgerinitiative Neumarkt in der Steiermark Beschwerde führt, behält sich eine Revision beim Verwaltungsgericht vor, sollte das jetzige Verfahren positiv für den Windpark ausgehen. Auch Christian Schuhböck vom Projektgegner »Alliance for Nature« kündigte in einem Schluss-Statement in der Verhandlung an, den Europäischen Gerichtshof anrufen zu wollen, wenn das BVWG zugunsten des Windparks entscheidet und eine ordentliche Revision nicht zulässt. Robert Gritsch, Obmann der »Bürgerinitiative für ein windradfreies Lavanttal«, wartet nun die Entscheidung des Gerichts ab.
»Dieses Projekt ist notwendig, um von Energielieferungen unabhängig zu werden«
Franz Dorner, Mitinitiator des Windparks
Franz Dorner, Mitinitiator des Windparks, der von der Firma Ecowind gebaut und betrieben werden soll, nahm an beiden Marathon-Verhandlungen teil. Sie gingen am Montag, 21. März, und dem folgenden Dienstag jeweils von 9 bis 18 Uhr über die Bühne. Sein Resümee: »Wir haben gute Arbeit geleistet, ich bin vorsichtig optimistisch, dass es zugunsten des Windparks Bärofen ausgeht. Ich denke, der Senat hat verstanden, dass wir alles untersucht haben. Bei den Gegnern habe ich den Eindruck, es wird professionelle Verhinderung betrieben.«
Problematisch sieht Dorner die Sichtbarkeit der geplanten acht Windräder: »In diesem Punkt gab es von den Beschwerdeführern Angriffe gegen Albert Kreiner, den Leiter der zuständigen Kärntner Landesabteilung für Wirtschaft, Tourismus und Mobilität. Er wehrte sie aber mit dem Hinweis auf die Gesetzeslage ab.« Laut dem Mitinitiator ist aber auch die derzeitige Kulturlandschaft auf der Koralpe durch den Menschen und seine Nutzung der Landschaft entstanden. »Dieses Projekt ist notwendig, um unabhängig von Energielieferungen zu werden«, so Dorner, »denn in der jetzigen Energiekrise fallen uns die Versäumnisse der Vergangenheit auf den Kopf.« Der Windpark Bärofen brächte wirtschaftliche Vorteile für die gesamte Region. Dorner rechnet damit, dass die Entscheidung des BVWG in zwei bis drei Monaten vorliegen werde.
Neuerliche Verhandlung
Das sieht Anwalt Ragger ganz anders. »Ich denke, es werden zusätzliche Sachverständige geholt, ich rechne mit einer neuerlichen Verhandlung. Denn das Bundesverwaltungsgericht ist nur eine Überprüfungsbehörde, jeder Fehler geht zum Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.« In Richtung Landesbehörden sagt Ragger: »Ich kann ihnen nicht den Vorwurf ersparen, in stümperhafter Manier gegen den Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz gearbeitet und das mit dem Bedarf an Energie begründet zu haben. Dabei weist der Masterplan des Landes selbst auf die Überproduktion hin: Wir sind das einzige Bundesland, das Energie exportiert. Die Ziele von 2030 erfüllen wir laut Masterplan 2018/2019 bereits.«
»Wir sind das einzige Bundesland, das Energie exportiert«
Christian Ragger, Anwalt von Beschwerdeführern
Daher bestehe kein öffentliches Interesse an Energieerzeugung auf den Bergen. Und laut Verfassungsgerichtshof müsse ein Vorhaben abgelehnt werden, wenn es nicht der Versorgungssicherheit diene. Der Anwalt bemängelte die Dauer der Verhandlungen: »Es sollte geregelt werden, dass es straffer ablaufen kann.«
In seinem Schlusswort vor dem BVWG kritisierte Schuhböck von »Alliance for Nature«, der zuletzt für die Unterkärntner Nachrichten nicht erreichbar war, dass dem Windpark im Genehmigungsbescheid »keinerlei Auflagen hinsichtlich Brandschutz gemacht« wurde. Da die Anlage aber nahe eines Waldes errichtet werden solle, bestehe die Gefahr, dass im Brandfall die umliegenden Bäume zu brennen beginnen. »Aufgrund der exponierten Lage des gegenständlichen Windpark-Vorhabens wird es für die Feuerwehr unmöglich sein, rechtzeitig vor Ort zu sein, um den Brand zu löschen«, so Schuhböck. Schon aus diesem Grund sei der Windpark »nicht genehmigungsfähig«. Zu dieser und zur Frage der künftigen Entsorgung der Anlage sowie zum Thema »Lichtverschmutzung durch Gefahrenfeuer und Tageskennzeichnung« der Windräder forderte er die Bestellung von Gutachtern.
Gritsch von der »Bürgerinitiative für ein windradfreies Lavanttal« sprach von einer »fair abgelaufenen Verhandlung«. »Die Entscheidung ist offen«, so Gritsch, »wie sie ausfallen wird, kann ich nicht sagen. Ich werde mich äußern, wenn sie da ist.«
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