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Bad St. Leonhard, Wolfsberg. Es war eine Tragödie, die einem fünfjährigen Mädchen das Leben kostete. Ein Lavanttaler (23) musste sich jetzt dafür am Bezirksgericht Wolfsberg verantworten. Das Urteil – 5.400 Euro Geldstrafe – ist nicht rechtskräftig.
Auslöser all dessen war ein Unfall, der sich am 18. Juni des Vorjahrs ereignete. Damals war der 23-Jährige um 4.45 Uhr mit seinem Pkw auf der Autobahnabfahrt Bad St. Leonhard in Richtung B78 unterwegs. Entgegen kam ihm ein Fahrzeug, an dessen Steuer ein 16-jähriges Mädchen aus dem Bezirk Murtal saß, das im Zuge einer L17-Ausbildungsfahrt Fahrpraxis sammelte. Mit ihrer 32 Jahre alten Schwester und deren fünf Jahre alter Tochter war sie unterwegs in den Urlaub. Das Kind saß auf dem Rücksitz und war angeschnallt. Doch sie sollten ihr Ziel nicht erreichen. Denn der Lavanttaler verlor aufgrund von Sekundenschlafs die Herrschaft über sein Fahrzeug. Es geriet auf die Gegenfahrbahn und stieß frontal mit dem steirischen Wagen zusammen.
»Die Strenge eines Urteils richtet sich nach der Anzahl der Tagessätze«
Werner Poms, Rechtsanwalt
Die schreckliche Bilanz: Die Fünfjährige wurde so schwer verletzt, dass sie auch im LKH Graz nicht mehr gerettet werden konnte, wohin sie der Rettungshubschrauber C11 geflogen hatte. Die beiden Murtalerinnen und der 23-Jährige erlitten ebenfalls schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen.
Die Strafdrohung
Am Mittwoch, 2. Februar, musste sich der Lavanttaler am Bezirksgericht für den Unfall verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässige Tötung vor, eine Tat, die laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen geahndet werden kann. Vor Richterin Britta Kollmann-Moritz bekannte sich der Angeklagte schuldig. Der Unfall tue ihm »unendlich leid«, er würde die Ereignisse ungeschehen machen, wenn ihm das möglich wäre.
Nach einer kurzen Verhandlung wurde er zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 15 Euro, in Summe 5.400 Euro, verurteilt. Dazu kam ein Teilschmerzensgeld für die beiden Steirerinnen in Höhe von je 3.000 Euro.
Der bisher unbescholtene 23-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, weshalb der Spruch nicht rechtskräftig ist.
Der Wolfsberger Rechtsanwalt Werner Poms, der an dem Fall nicht beteiligt war, beurteilt den Spruch so: »Die Strenge richtet sich nach der Anzahl der Tagessätze, ihre Höhe nach dem Einkommen des Angeklagten. Ist er unbescholten, wird meist ein Drittel der möglichen Strafe verhängt. Da es hier die Hälfte war, würde ich – ohne die Details zu kennen – von einem normalen Urteil sprechen. ›Geschenkt‹ wurde dem Lavanttaler der Unfall nicht.« Laut Poms sei beim Zusammenstoß, der durch Sekundenschlaf ausgelöst wurde, das begangene Unrecht »nicht übertrieben hoch« gewesen. Zugleich betont er, damit solle der Tod des Mädchens, der schrecklich sei, in keinster Weise relativiert werden.
Herbert Juri, ebenfalls Anwalt in der Bezirkshauptstadt, stimmt bei der Höhe des Urteils zu: »Grundsätzlich ist zu sagen, dass es im üblichen Rahmen ausfiel und angemessen ist. Es war ein schrecklicher Unfall, durch den alle Beteiligen gestraft sind. Jedem Fahrer kann es passieren, dass er – ohne Einfluss von Alkohol – in so eine Tragödie verwickelt wird oder sie auslöst.« Die Versicherung komme nun für den Schaden und die Ansprüche auf, »das Leid wird damit aber leider nicht vermindert«, so Juri.
Weiteres Drama
Der Fall weckt Erinnerungen an ein weiteres Drama, das sich am 5. Oktober 2020 in Wolfsberg ereignete. Damals war der Lenker eines Rettungsfahrzeugs während eines Einsatzes auf der Klagenfurter Straße (B70) mit dem Pkw einer 52-Jährigen zusammengestoßen. Die Lenkerin verstarb an der Unfallstelle. Der Fahrer, der mit 90 statt erlaubter 50 km/h unterwegs gewesen war und vor dem Crash bei einer roten Ampel nicht angehalten hatte, wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu 180 Tagessätzen zu je 25 Euro, gesamt 4.500 Euro, verurteilt. Danach wurde er vom Roten Kreuz gekündigt.
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