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Reichenfels. »Wir leben in einer Demokratie, deshalb ist eine Beschwerde absolut in Ordnung«, erklärte Christoph Bruny, Leiter der Projektentwicklung von »ImWind«, der zukünftigen Betreibergesellschaft des Windparks auf der Peterer Alpe in Reichenfels, noch im Oktober des Vorjahrs.
Die Naturschutzorganisation »Alliance for Nature« mit Generalsekretär Christian Schuhböck legte am 12. Oktober 2021 Beschwerde gegen den auf der Peterer Alpe errichteten Windmessmasten ein. Begründet wurde die Beschwerde der Organisation einerseits mit der Abspannung des Mastes – es sollen 18 statt zwölf Abspannseile angebracht worden sein –, die nicht der Bewilligung entsprechen soll, und andererseits gebe es eine »nicht nachvollziehbare naturschutzrechtliche Stellungnahme zur Vogelschutzmarkierung«. Die Beschwerde richtete sich gegen den von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg ausgestellten Bescheid vom 13. Juli 2021. Bruny erklärte im Oktober: »Die Beschwerde liegt jetzt bei der Bezirkshauptmannschaft. Wir werden abwarten, was sich daraus ergibt und werden anschließend Maßnahmen setzen.« Eine Maßnahme ist bereits Ende November getroffen worden.
»Wir sind auf jeden Fall gespannt, was das Gericht dazu sagen wird«
Christoph Bruny, Projektleiter »ImWind«
»ImWind« verfasste bezüglich der von »Alliance for Nature« eingebrachten Beschwerde eine Replik. Warum man den Sachverhalt entspannt sieht, erklärt Bruny wie folgt: »In unserem Vorhaben und der Genehmigung stehen 18 Abspannseile. Außerdem haben wir ein spezielles Konzept für den Vogelschlag ausgearbeitet und Markierungen dafür angebracht. Im Gutachten der Behörde stehen zwölf Abspannseile, das ist ein Tippfehler des Amtssachverständigen.«
Fall für das Gericht
Der Fall ist bereits im Oktober an das Landesverwaltungsgericht weitergeleitet worden. Bezirkshauptmann Georg Fejan: »Die Beschwerde richtet sich direkt gegen den ausgestellten Bescheid. Es gibt zwei Möglichkeiten: Erstens könnte es eine Vorab-Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft geben, was selten passiert, oder zweitens, was der Regelfall ist, wird die Beschwerde eins zu eins an das Landesverwaltungsgericht weitergeleitet.«
Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. »Das wissen wir nicht, aber wir sind auf jeden Fall gespannt, was das Landesverwaltungsgericht dazu sagen wird«, erklärt Bruny.
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