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Wolfsberg. Einer ist besser als keiner – aber viel ist es nicht. Laut dem Wolfsberger Vizebürgermeister Ewald Mauritsch (SPÖ) hat gerade ein Bewerber Interesse am Kauf der Gemeindehäuser im Mauerweg angemeldet. »Es war ein Test«, sagt der für Wohn- und Geschäftsgebäude zuständige Mauritsch.
»Das eingegangene Angebot wird im zuständigen Ausschuss beraten werden«
Ewald Mauritsch, Vizebürgermeister
Ob es zu einer zweiten Ausschreibung kommt, sollte es mit dem einzigen Anwärter keine Einigung über das Geschäft geben, ist laut dem Vizebürgermeister offen. Wie berichtet bot Wolfsberg im November mehrere ihrer Häuser in der Schwemmtratten zum Kauf an. Betroffen waren die Gebäude im Mauerweg mit den Nummern 2 bis 14, allesamt bis unters Dach mit Mietern besetzt. Der Mindestpreis für das größte Gebäude, Mauerweg 2, betrug 550.000 Euro, die drei Doppelhäuser mit den Nummern 4 bis 14 wurden gesamt um mindestens 360.000 Euro ausgeschrieben. Interessenten hatten bis 20. Jänner Zeit, ihre Angebote an die Wiener Rechtsanwälte Stolitzka und Partner am Kärntner Ring zu richten, den Zuschlag sollte der Meistbietende erhalten. Dass der einzige Bewerber den Preis in seinem Offert in gewaltige Höhen geschraubt hat, ist nicht zu erwarten.
»Nichts zu verschenken«
Mauritsch kennt die Details des Gebots noch nicht. »Ich muss warten, bis ich die Unterlagen vom Wiener Büro erhalten habe«, sagt er, das Angebot werde danach im Ausschuss beraten. »Warten wir ab, was passiert«, so der Vizebürgermeister, »die Gemeinde kann nichts verschenken, auch wenn wir keine Riesengewinne erwarten.« Laut ihm seien nur »Filetstücke« gefragt, aber es sei nicht möglich, die besten Immobilien zu verkaufen und die sanierungsbedürftigen zu behalten.
Im Fall Mauerweg benötigen alle Gebäude mehr oder weniger »Zuwendung«. Fernwärmeanschlüsse gibt es nicht, der Einbau von Liften ist nicht möglich, da die Breite der Stiegenhäuser nicht heutigen Standards und Vorschriften entspricht. Das ist ein Problem für potenzielle Investoren, da der Standard ohne Lift nicht entscheidend gehoben werden kann – was sich auf die Mieten auswirkt, die verlangt werden dürfen.
Die Rechte der Mieter der 30 betroffenen Wohnungen wurden übrigens schon bei der Veröffentlichung des Kaufangebots garantiert. Mauritsch damals zu den Unterkärntner Nachrichten: »Es ist eine Grundbedingung, dass die Menschen, die zurzeit in den Häusern wohnen, dort bleiben dürfen.«
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