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Eingeklagt: Wolfsberger Stadtwerke fordern jetzt 391.000 Euro von zwei entlassenen MitarbeiternAusgabe 38 | Mittwoch, 18. September 2019

Stadtwerke kündigen an, dass sich diese Summe noch erhöhen könnte. Beirat Harald Trettenbrein übt scharfe Kritik am Vorgehen und droht mit der Einschaltung eines Anwalts. Stadtwerke-Geschäftsführer Dieter Rabensteiner nimmt erstmals Stellung.

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Wolfsberg. Satte 391.000 Euro – diese Summe haben die Stadtwerke Wolfsberg von jenen beiden ranghohen Mitarbeitern eingeklagt, die wie berichtet am 5. Juli entlassen worden waren. Der Vorwurf, der jetzt vom Landeskriminalamt Kärnten untersucht wird: Untreue. Beide weisen die Beschuldigung zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Ex-Mitarbeiter haben schon zuvor Klage gegen die Stadtwerke eingereicht: Einer begehrt rund 29.000 Euro Kündigungsentschädigung, der andere 25.208 Euro. Letzterer traf sich am Freitag, 13. September, mit Vertretern der Stadtwerke am Landesgericht Klagenfurt vor Richterin Daniela Bliem. Im Verhandlungssaal 4 wurde das weitere Vorgehen besprochen, laut der Richterin sei der Umfang »groß«, weshalb das Verfahren lange dauern kann. Nach der Vertagung zeigte sich die Anwältin des Ex-Mitarbeiters zuversichtlich: »Wir sind bester Hoffnung zu gewinnen.«

Vor Gericht wurden die Stadtwerke von einem Anwalt und der Wolfsberger Amtsleiterin Barbara Köller vertreten – was der Stadtwerke-Beirat und freiheitliche Landtagsabgeordnete Harald Trettenbrein scharf kritisierte: »Sie hatte bei dieser Verhandlung nichts verloren, Köller ist weder Vertreter der Stadtwerke noch des Eigentümers, der Stadt. Stadtwerke-Geschäftsführer Dieter Rabensteiner oder Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz hätten dort sein müssen.«

Trettenbrein hat weitere Kritikpunkte: »Die Schadenersatzklage über 391.000 Euro wurde eingebracht, obwohl es im ersten Gutachten hieß, es sei kein Schaden feststellbar, und die zweite Expertise noch nicht einmal da ist, obwohl sie Ende August hätte fertig sein sollen.«

Drohende Kosten: 66.000 Euro

Laut dem Beirat kostete die Erstellung der Klage 12.000 Euro. »Mit den 54.000 Euro, die die beiden Entlassenen fordern, sind wir schon bei 66.000 Euro Kosten. Wenn sie gewinnen – wer wird das bezahlen? Außerdem wurde eine Stelle bereits neu ausgeschrieben. Wenn der Kläger vor Gericht siegt, haben wir zwei Leiter für einen Posten« – was ebenfalls hohe Kosten verursachen könnte.

Erbost ist Trettenbrein auch darüber, dass die Schadenersatzklage gegen die Entlassenen ohne sein Wissen eingebracht wurde: »Das ging von der Geschäftsführung aus. Die Frage ist, ob das den Bestimmungen entspricht.« Seine Ankündigung: Erhält er nicht binnen kürzester Zeit Infos über die Vorgänge, will er sich an einen Anwalt wenden: »Der soll prüfen, ob die Rechte des Beirats verletzt wurden. Denn ich will nicht draufkommen, dass hinter meinem Rücken gemauschelt wurde. Ich bin kein Feigenblatt.« Rabensteiner ist für Trettenbrein als Geschäftsführer nicht mehr tragbar: »Kein Gutachten, aber eine Klage in sechsstelliger Höhe, ohne sie mit dem Beirat abgesprochen zu haben. Außerdem geht er zu keiner Verhandlung. Das ist für mich Arbeitsverweigerung.«

Bürgermeister Schlagholz (SPÖ)meint: »Wen vertritt Trettenbrein: die Stadtwerke oder die Entlassenen? Ich vertraue auf den Rechtsstaat und nicht Trettenbreins Detektivkünste.«

Rabensteiner nimmt jetzt erstmals in der Causa Stellung. Zur Klage über 391.000 Euro sagt er: »Aus prozesstechnischen Gründen wurde eine Klage mit dieser Summe – einer Mindestschadensumme – eingereicht. Die Höhe des Betrags kann sich allerdings nach Vorliegen des vertiefenden Sachverständigengutachtens noch erhöhen.« Zum Vorwurf, die Klage sei nicht mit dem Stadtwerke-Beirat abgesprochen, meint der Geschäftsführer: »Die Übergabe an ein Anwaltsbüro und damit verbunden die Einleitung aller notwendigen Schritte ist mit dem Beirat abgestimmt. Die Gegenklage – einer dieser Schritte – erfolgte auf Empfehlung unserer Anwälte. Eine laufende Information über einzelne Schritte in Richtung aller Beiratsmitglieder ist nicht vorgesehen. Der Beirat wird in den Sitzungen über den Stand des Verfahrens informiert.«

Entlassungen akzeptiert

Die Klagen der Ex-Mitarbeiter sieht Rabensteiner gelassen: »Aus Sicht der Stadtwerke sind die Entlassungen absolut gerechtfertigt. Sie wurden von den Betroffenen auch akzeptiert, denn geklagt wurden die Stadtwerke auf eine Kündigungsentschädigung, nicht auf Rücknahme der Entlassung.« Mehr dürfe er dazu nicht sagen.

Rabensteiner zur Teilnahme der Amtsleiterin an der jüngsten Verhandlung: »Eine Parteieneinvernahme, die die Teilnahme des Geschäftsführers zwingend erfordern würde, war vom Gericht weder bei der Verhandlung am 10. September noch am 13. September vorgesehen. Die Stadtwerke wurden bei beiden Terminen durch die Rechtsvertreter vertreten. Am 13. September nahm auch Stadtamtsleiterin Barbara Köller als ›informierte Vertreterin‹ teil, zumal sie sowohl Vertreterin der Stadtgemeinde als auch Beiratsmitglied der Stadtwerke ist. Das war mit den Rechtsvertretern der Stadtwerke und dem Eigentümervertreter so abgeklärt.«

Trettenbreins Kritik (»Arbeitsverweigerung«, »nicht mehr tragbar«) kommentiert Rabensteiner so: »Wie gesagt, war die Teilnahme des Geschäftsführers nicht zwingend erforderlich. Laut unseren Rechtsvertretern ist es üblich, dass sogenannte ›vorbereitende Tagsatzungen‹ auf Anwaltsebene abgehalten werden. Für mich ist es erstaunlich, dass Herr Trettenbrein das behauptet, obwohl ich ihm persönlich am 11. September den Hintergrund erklärt habe.«

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