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Acht Monate wurde untersucht: Staatsanwaltschaft stellte jetzt Ermittlungen gegen die Stadtwerke einAusgabe 13 | Mittwoch, 27. März 2024

Nach einer Sachverhaltsdarstellung des Landtagsabgeordneten Harald Trettenbrein untersuchte das Landeskriminalamt Vorwürfe gegen vier Personen aus dem Umfeld der Stadtwerke Wolfsberg. Sie wurden jetzt eingestellt, es gibt keine Gründe zur Verfolgung.

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Wolfsberg, Klagenfurt. Der Fall wurde äußerst gründlich untersucht. Doch nach acht Monaten stellt sich heraus: Es steckt nichts dahinter. Eine Sachverhaltsdarstellung von LAbg. Harald Trettenbrein (FPÖ) gegen die Stadtwerke Wolfsberg wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt in der Vorwoche zu den Akten gelegt. Deren stellvertretende Leiterin Tina Frimmel-Hesse verwies gegenüber den Unterkärntner Nachrichten auf Paragraf 190, Absatz 2 der Strafprozessordnung, wonach ein Ermittlungsverfahren einzustellen ist, wenn kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung der Beschuldigten besteht.

Wie alles begann

Wie berichtet hatte sich Tretten-
brein im Juli 2023 mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft gewandt. Unter dem Titel »Verdacht der Untreue« regte Trettenbrein an, gegen das Unternehmen und gegen Personen »in den jeweiligen Zeiträumen verantwortlichen Organen« ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Grundlage war der Bericht des Landesrechnungshofs (LRH) zu den Wolfsberger Stadtwerken, der im Dezember 2022 öffentlich geworden war. In der Anzeige waren mehrere Punkte aus dem Bericht herausgegriffen: Der Verkauf des Dienstautos an den früheren Geschäftsführer, bei dem den Stadtwerken ein »Schaden« entstanden sein soll, wie Trettenbrein formulierte. Weiters habe eine Vergaberechtsexpertin ihr Honorar bei der Durchführung eines Verfahrens um mehr als die Hälfte des festgelegten Maximalbetrags überschritten. Dazu sei es bei einem Baulos zu einer Kostenerhöhung von 60 Prozent gekommen.

Besonderes Augenmerk legte Trettenbrein auch auf die Querfinanzierungen innerhalb der Stadtwerke: Dabei seien »Gebührenüberschüsse aus bestimmten Bereichen (Wasser und Kanal) direkt zur Querfinanzierung und Subventionierung anderer Betriebe (Anm.: solchen, die einen Abgang verzeichneten) verwendet« worden, schrieb Trettenbrein. Er empfahl zu prüfen,  ob durch diesen »Verstoß« (Anm.: gegen das Gemeinde-Haushalts-Gesetz) das Unternehmen, die Stadt als Eigentümer und letztlich die Wolfsberger »an ihrem Vermögen geschädigt worden sind«. Ein weiterer Vorwurf auf Basis des LRH-Berichts: Durch gezielte bilanzielle Steuerung wurde »offensichtlich das Ziel verfolgt, der Ertragssteuerpflicht zu entgehen«.

Landeskriminalamt ermittelte

Nach der Sachverhaltsdarstellung wurde das Landeskriminalamt mit Ermittlungen beauftragt. Staatsanwältin Frimmel-Hesse jetzt: »Sie richteten sich gegen vier Personen, alle wurden einvernommen oder äußerten sich schriftlich. Es gab aber keine subjektive Tatseite, keinen Vorsatz.« Der Vorwurf der Untreue hat sich nicht bestätigt. Auch beim verkauften Dienstfahrzeug, das laut Trettenbreins Ansicht zu günstig an den früheren Geschäftsführer weitergegeben worden war, wäre laut Frimmel-Hesse »kein extrem höherer Verkaufswert erzielbar gewesen«, wenn es die Stadtwerke anderweitig veräußert hätten.  Einer der Beschuldigten war Christian Schimik, seit 1. Juni 2020 Geschäftsführer der Stadtwerke Wolfsberg und damit nur für einen kleinen Teil des Zeitraums verantwortlich, den der LRH geprüft hatte. Er sagt: »Die Staatsanwaltschaft hat detailliert und gewissenhaft die eingebrachte Anzeige geprüft. Sämtliche Vorwürfe haben sich als haltlos herausgestellt und deswegen wurde das Verfahren eingestellt.« 

Keinen Kommentar gibt es von Schimik auf die Frage, wie er persönlich die Sachverhaltsdarstellung Harald Trettenbreins beurteilt.

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