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Wolfsberg. Sein Wert lag zuletzt bei 1.380 Antikörpern, was laut Rechtsanwalt Christian Ragger weitaus genug sei, um eine Coronainfektion ohne Probleme zu überstehen. Trotzdem erhält ein junger Wolfsberger keinen Grünen Pass. Ragger will nun vor den Verfassungsgerichtshof ziehen und die Verordnung zu Fall bringen. »Das ist auch gleich ein Probelauf für das Impfgesetz, das ich bekämpfen werde«, so der Anwalt, der als FPÖ-Abgeordneter im Nationalrat sitzt.
Sein Mandant, übrigens ein bekannter Lavanttaler Fußballer, hatte sich im Vorjahr mit Covid-19 infiziert. Die Erkrankung verlief symptomlos und wurde erkannt, als bei einem Test Antikörper in seinem Blut nachgewiesen wurden. Er wurde als genesen eingestuft. Drei Monate später ergab eine Untersuchung einen Wert von 2.420 Antikörpern, am 8. November 2021 lief der Grüne Pass ab, da der Wolfsberger keine Impfung vorweisen konnte und die Genesung mittlerweile zu lange zurücklag. Wieder ließ er sich testen, 1.380 Antikörper wurden gezählt.
»Er muss für die Arbeit täglich Tests vorlegen, darf keinen Skilift benutzen, darf in kein Café gehen«
Christian Ragger über seinen Mandanten
Ragger: »Trotzdem wurde ihm mitgeteilt, dass er aufgrund der Regelung nicht mehr als Genesener gilt und sich impfen lassen muss.« Das tat der junge Mann aber nicht. Sein Anwalt: »Jetzt muss er täglich PCR-Tests vorweisen, um weiterhin seiner Arbeit nachgehen zu können. Außerdem darf er keinen Skilift benutzen, darf in kein Café gehen, keine öffentliche Veranstaltung besuchen.«
Laut Ragger gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Wolfsberger lässt sich erwischen und riskiert eine Strafe, die er beeinsprucht und danach vor Gericht bekämpft. Oder es wird ein »Individualantrag auf Normenkontrolle« beim Verfassungsgerichtshof gestellt. Den darf jeder einbringen, der durch eine Bestimmung in seinen Rechten verletzt wird, sofern die Verordnung ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines Bescheids für diese Person wirksam geworden ist, wie es im Juristendeutsch heißt. »Man muss sich die diesbezügliche Verordnung und die Ergänzung des Landes ansehen, durch die die Grundrechte meines Mandanten so weit eingeschränkt werden, dass es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt«, sagt Ragger.
»Das Impfgesetz ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit«
Derselbe über die neuen Bestimmungen
Ragger sieht den geschilderten Fall als Auftakt zu einem Klagsreigen, mit dem gegen die ab 1. Februar geltende Impfpflicht vorgegangen werden soll. »Allein unsere Kanzlei hat 460 Fälle zu der Causa«, informiert Ragger. Und: »Das Impfgesetz ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Entscheidend ist: Jahrelang wurde über die Rasterfahndung eine Diskussion geführt, bei der Daten nur auf richterliche Anordnung herausgegeben werden.« Mit dem Impfgesetz gehen die Daten nun von der elektronischen Gesundheitsakte »Elga« an das Innenministerium. »Danach hat jeder Polizist Zugriff auf alle medizinischen Daten der Menschen. Das kann nicht sein«, so Ragger.
Diese Aussagen sind politisch zu verstehen: Der Nationalratsabgeordnete betreut als Jurist die freiheitliche Kampagne gegen das Impfgesetz.
Die Unterkärntner Nachrichten kontaktierten zum Fall des jungen Wolfsbergers auch das Gesundheitsministerium und ersuchten um eine Stellungnahme. Bis Redaktionsschluss traf keine Antwort ein.
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