Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Geworfener Aschenbecher bescherte Wolfsberger ein »Rinnaug«: Vor Gericht verteidigt er die Täterin Ausgabe 11 | Mittwoch, 11. März 2026

Eine 45-jährige Frau war wegen schwerer Körperverletzung angeklagt, sie hatte ihren Lebensgefährten (48) mit bleibenden Folgen verletzt. Am Landesgericht berief sie sich auf ihre Alkoholisierung, ihr Freund stand eisern für sie ein: »Sie wollte das nicht.« Vertagt.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Artikel

Wolfsberg, Klagenfurt. Wahre Liebe sieht auch über eine tiefe Rissquetschwunde, die operative Entfernung von Glassplittern aus dem Gesicht und ein für immer tränendes linkes Auge hinweg. Das zeigte sich am Freitag, 6. März, am Landesgericht Klagenfurt, wo Richterin Claudia Bandion-Ortner über einen Fall von schwerer Körperverletzung verhandelte. Dort verteidigte ein 48-jähriger Wolfsberger – das Opfer – seine angeklagte Lebensgefährtin ohne Rücksicht auf (eigene) Verluste.

Der Vorfall hatte sich im Mai des Vorjahrs in der Bezirkshauptstadt ereignet und es in die Schlagzeilen geschafft. Eine 45-Jährige, die jetzige Angeklagte, hatte einen Aschenbecher geworfen und ihren Lebensgefährten, den oben genannten 48-Jährigen, im Bereich des linken Auges getroffen. Der wollte darauf die Wohnung verlassen, die Eingangstüre war aber versperrt, es kam zu lauten Szenen. So laut, dass auch die Nachbarn und die kurz danach eingetroffenen Polizeibeamten hellhörig wurden. 

»Also habe ich geschrien, weil ich so blutete und Angst wegen der Verletzung hatte«
Das Opfer im Zeugenstand

Weil die Frau die Türe nicht und nicht öffnete, wurde die Schnelle Interventionsgruppe (SIG) angefordert, die sich auch ohne Schlüssel Zugang verschaffte – die Pforte wurde aufgebrochen –, die Frau festnahm und den Mann ins Krankenhaus brachte. 

Dort wurden eine Rissquetschwunde und eine Beeinträchtigung des Tränenkanals diagnostiziert, Splitter des Aschenbechers entfernten die Ärzte operativ. Der Tränenkanal war trotz aller Versuche nicht mehr völlig reparabel, der 48-Jährige leidet seither – wie der Volksmund sagt – an einem
»Rinnaug«. Es dauerte mehr als 24 Tage, bis er halbwegs wiederhergestellt war.

Die Vorstrafen

Das Problem der Angeklagten: Es war nicht ihre erste Körperverletzung. Sie hat wegen dieses Delikts bereits drei Vorstrafen, auch ihr Ehemann, mit dem sie nicht mehr zusammen lebt, machte einst Bekanntschaft mit einem tief fliegenden Duftkerzenglas ...

Am Landesgericht bekannte sich die 45-Jährige ohne Ausflüchte, dafür unter Tränen, schuldig, konnte aber nicht mit Erinnerungen an den Tattag aufwarten: Sie sei sehr betrunken gewesen.

Richterin Bandion-Ortner fragte sie: »Sind Sie eine temperamentvolle Frau?« »Ja«, bestätigte die Angeklagte, allerdings hätte sie im Mai des Vorjahrs mit familiärem Stress kämpfen müssen, was ihre Gefühle stets in Wallung bringe. 

Und offenbar auch ihren Durst anregt: Die Polizei stellte nach der Verhaftung 2,8 Promille Blutalkohol bei der Frau fest, notierte aber, sie sei trotzdem zurechnungsfähig und örtlich orientiert gewesen. 

Als der in Mitleidenschaft gezogene Lebensgefährte in den Gerichtssaal kam, kämpfte er sichtlich mit dem Bedürfnis, seine weinende Freundin in den Arm zu nehmen. Mit Mühe entschied er sich dagegen und setzte sich vor die Richterin. Die wies ihn darauf hin, dass er als Partner nicht aussagen müsse. Der 48-Jährige bestand darauf.

Die Sicht des Opfers

Laut ihm war seine Lebensgefährtin an besagtem Tag nach einem Familienstreit »aufgelöst«. Er suchte sie auf, um ihr zwei Schachteln Zigaretten zu bringen, um die sie gebeten hatte. »Ich ging zur Abwasch, dann flog der Aschenbecher und traf mich im Gesicht. Ich habe nix mehr gesehen. Ich weiß aber, dass sie das nicht wollte, 1.000 prozentig«, schilderte der Mann. Seine Freundin sei eben so: Wenn sie familiären Stress habe, werde sie emotional – und es fliegen Gegenstände. Sie sei betrunken gewesen, weinerlich und »ein bissel aggressiv«.

Nach dem Wurf forderte die Frau ihren Lebensgefährten auf, er solle verschwinden. Das hätte er gerne getan – aber die Türe war verschlossen, er sah nichts und niemand wusste, wo der Schlüssel ist. »Also habe ich geschrien, weil ich so blutete und Angst wegen der Verletzung hatte«, sagte der Zeuge. Und: »Ich habe sie angebettelt, die Tür zu öffnen.« Das erledigt dann aber die schnelle Polizeitruppe für das Pärchen. 

Die Richterin zum Zeugen, der nach wie vor mit der Angeklagten zusammen ist: »Haben Sie ihr verziehen?« Antwort: »Natürlich! Ich will auch kein Schmerzensgeld. Sie ist ein guter Mensch.« Danach setzte er sich demonstrativ neben die Angeklagte und warf ihr Blicke zu, die zeigten, dass ihre Tränen auch die seinen sind.

Bandion-Ortner zur Angeklagten: »Für Sie geht es um viel, denn sie haben bedingte Verurteilungen offen (Anm.: Nun droht eine unbedingte Haftstrafe). Wir brauchen daher ein Gutachten, dass klärt, ob Sie wegen der hohen Alkoholisierung zurechnungsfähig waren oder nicht.« War sie es nicht, sinkt der Strafrahmen von fünf auf drei Jahre Gefängnis. Alle Beteiligten waren mit der Beauftragung eines Sachverständigen einverstanden, die Verhandlung wurde vertagt. 

Die Richterin gab der Frau noch eine Empfehlung mit auf den Weg: »Wenn Sie ein Antiaggressionstraining machen und einen Nachweis dafür vorlegen, wäre das gut.« Die 45-Jährige nickte. Ob sie den Wink verstanden hat, wird sich zeigen.

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren