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Bad St. Leonhard. Der Redakteur, der diese Zeilen schreibt, staunte nicht schlecht, als er am 16. Jänner seine Haustür öffnete. Die Exekutive, die sich als »SOKO Sauschädl« vorstellte, überbrachte »Post« – einen RSb-Brief. Der Inhalt: »Dringende Vorladung im Strafverfahren §75 StGB und §127 StGB. Strafsache: Mordfall Susanne Sau und...
Den ganzen Artikel lesen Sie in der Ausgabe Nr. 05 der Unterkärntner Nachrichten.
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