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Rassekater »Poppy« brachte Züchterin vor Gericht: Nach dem Urteilsspruch gab es ein großes »Drama« Ausgabe 06 | Dienstag, 6. Februar 2024

Einer im Lavanttal lebenden Katzenzüchterin wurde vorgeworfen, einen Kater ungeimpft, dafür mit gefälschten Papieren verkauft zu haben. Sie bestritt alle Vorwürfe – und handelte sich damit statt einer Diversion eine Verurteilung ein. Danach flossen die Tränen ...

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Ein Kater der Rasse Britisch Kurzhaar stand im Mittelpunkt eines Prozesses gegen eine Züchterin. Sie hatte mit einem falschen Stempel Impfungen vorgetäuscht. Symbolfoto Pixabay

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Lavanttal, Klagenfurt. Sie wäre mit einer Diversion und damit ohne Vorstrafe davongekommen. Weil aber eine im Lavanttal lebende Katzenzüchterin partout nicht bereit war, auch nur ein Quäntchen Schuld bei sich selbst zu sehen, wurden es letztlich vier Monate bedingte Haft – wegen eines Katers der Rasse »Britisch Kurzhaar« mit Namen »Poppy«. Während ihr die Tränen über die Wangen flossen, nahm die Frau das Urteil an.

Der Fall wurde im Juli des Vorjahrs bekannt, nachdem ein Tierarzt aus dem Lavanttal Anzeige erstattet hatte: Bei ihm war ein Anruf einer niederösterreichischen Veterinärpraxis eingegangen, die ihm mitteilte, man habe im EU-Heimtierpass einer Katze einen Stempel entdeckt, der wohl von ihm stammen sollte, der aber deutliche Fälschungsmerkmale aufweise. Das Tier sei in Wahrheit nicht geimpft.

Der Fälschungsverdacht fiel auf eine Katzenzüchterin aus dem Bezirk Wolfsberg, die den Kater um 680 Euro an eine Familie in Niederösterreich verkauft hatte. Eigentlich ein günstiger Preis für ein Rassetier, ohne Impfung aber trotzdem teuer. Die Anklage lautete schwerer Betrug, als die Frau am Donnerstag, 1. Februar, am Landesgericht Klagenfurt vor Richter Dietmar Wassertheurer Platz nahm und jede Schuld von sich wies.

Die Sicht der Käuferin
Das schilderte »Poppys« Käuferin anders. Die war mit dem Tier, das ihr im März 2023 übergeben wurde und das sich keiner makellosen Gesundheit erfreute, zum Tierarzt gegangen, wo letztlich alles aufflog. Die Niederösterreicherin wandte sich an die Züchterin und wollte zumindest die Hälfte des Preises erstattet bekommen, weil ja die ausgewiesenen Impfungen fehlten. »Sie hat mir die Hälfte angeboten, wollte dafür aber den Heimtierpass zugeschickt haben«, schilderte die Zeugin vor Gericht. Wenn die Verkäuferin jetzt behaupte, das Tier sei billig gewesen, weil es ungeimpft war, sei das nicht richtig.

Die Angeklagte kommentierte das mit dem Satz: »Jeder denkt, wie er glaubt« – und beharrte darauf, sie habe darauf hingewiesen, dass keine Impfung vorhanden war.

Auch dass sie den Tierpass gegen die Hälfte des Kaufpreises zurückhaben wollte, bestritt die Züchterin: »Es war anders. Ich habe gesagt: ›Schicken Sie mir das Dokument eben zurück, wenn es Ihnen nicht gefällt.‹« Wie viel Geld sie als Erstattung angeboten habe, daran erinnerte sie sich nicht.

Am Pass sei ihr gelegen, so die Angeklagte, weil sie die Angelegenheit beim Lavanttaler Tierarzt »aufklären« wollte. »Was aufklären?«, fragte der Richter. »Die Katze war nicht geimpft.«

»Eine Diversion wäre möglich gewesen, es gab aber kein Einsehen bei der Angeklagten«
Dietmar Wassertheurer, Richter

Auch von einer schriftlichen Aufforderung des Anwalts der Käuferin, ihr 475 Euro rückzuerstatten, wusste die Züchterin nichts: Nein, es habe keinen Brief gegeben. Nur ein Telefonat mit der Niederösterreicherin, danach sei die Polizei aufgetaucht. Als ihr der Richter das Schreiben vorlegte, kam keine Erinnerung hoch.

Teilweise nahm die Verhandlung skurrile Züge an: Die Verteidigung bot der Käuferin 108 Euro für die nachträglich erfolgte Impfung an.  Die Angeklagte beschwerte sich darauf, sie verstehe nicht, warum sie die Impfung zahlen solle, wenn es doch um ein gefälschtes Dokument gehe. Dann wollte sie den Kater zurück, da die Niederösterreicherin ihn »quälen« würde. Sie bekommt ihn nicht, der Richter verabschiedete die Käuferin mit den Worten: »Schauen S‘ gut drauf!« Danach zur Angeklagten: »Sie haben also nichts falsch gemacht?« »Nein«, lautete die Antwort.

Verteidigung fordert Freispruch
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch: Die Katze sei billig verkauft worden, weil sie ungeimpft war, der angemessene Preis ergab sich auch aus dem bereits »jugendlichen« Alter des Tiers. Und eine Stempelfälschung habe es nicht gegeben. In ihrem Schlusswort sprach die Züchterin von einem Erpressungsversuch der Käuferin, die nur an Geld interessiert gewesen sei und den problematischen Pass an sie verkaufen wollte.

Ob das schlau war, ist fraglich: Der Richter sprach sie des schweren Betrugs schuldig, neben den vier Monaten bedingter Haft muss sie der Niederösterreicherin 108 Euro zahlen. Deren weitere Ansprüche verwies er auf den zivilen Rechtsweg.

Seine Begründung: Der Stempel sei von der Angeklagten gefälscht worden, die nicht aus dem österreichischen Sprachraum stammt. Er trug den Vermerk »St. Georgien« – man beachte das »i« –, ein Fehler, der laut Wassertheurer keinem Österreicher unterlaufe. Aber die Fälschung war nicht angeklagt. Der schwere Betrug – Strafrahmen: bis drei Jahre Haft! – ergebe sich daraus, dass beim Verkauf der Katze über die Impfung gesprochen wurde, sie auch im Pass eingetragen war – weil es aber keine gab, liege eine Täuschung vor. Die Käuferin sei um den Betrag der nachträglich erfolgten Impfung geschädigt worden. Bei einem Geständnis wäre eine Diversion mit 400 Euro Strafe möglich gewesen, »es gab aber kein Einsehen bei der Angeklagten«.

Die Betroffene begriff erst nach und nach. Dann versuchte sie, mit einer Diskussion das Urteil noch abzumildern: Sie habe nicht gewusst, dass sie die »Wahl« zwischen Diversion und Verurteilung gehabt habe – was gleich doppelt falsch ist –, sie sei schockiert, der Tränenstrom wurde stetig heftiger. Letztlich akzeptierte sie mit einer Opfergeste den Spruch. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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