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Wolfsberg, Klagenfurt. Wird es die letzte Verhandlungsrunde in der Causa? Wer wird »gewinnen«? Werden die Stadtwerke den angeführten Schaden ersetzt bekommen oder darauf sitzenbleiben? Antworten auf all diese Fragen gibt es – vielleicht – heute, Mittwoch, 24. Jänner. Denn da treffen sich Vertreter der Wolfsberger Stadtwerke und zwei frühere Mitarbeiter zum zweiten Mal am Landesgericht Klagenfurt, um die Reste der »Stadtwerke-Affäre« zu bereinigen.
»Festzuhalten ist, dass die Stadtwerke grundsätzlich weiterhin vergleichsbereit sind«
Christian Schimik, Stadtwerke-Geschäftsführer
Wie berichtet hat das Unternehmen die beiden Ex-Mitarbeiter zivilrechtlich verklagt. Ihnen war im Zuge der »Affäre« vorgeworfen worden, durch nicht korrekt durchgeführte Baustellen-Ausschreibungen und -Abrechnungen den Stadtwerken erheblichen finanziellen Schaden zugefügt zu haben. Ein Strafverfahren wegen »Untreue« endete für die früheren Bediensteten, die 2019 entlassen worden waren, am 8. April 2022 mit Freisprüchen. Schon am 18. Mai 2022 ging es aber weiter, nach der Schadenersatz-Klage der Stadtwerke wurde an diesem Tag das Zivilverfahren eröffnet.
17 Monate, kein Ergebnis
Richterin Daniela Bliem wies dabei auf »viele Unsicherheiten und ein großes Risiko für alle Beteiligten« hin und empfahl Vergleichsverhandlungen. Die wurden darauf gestartet, brachten aber auch nach 17 Monaten kein Ergebnis. Daher wurde im Oktober des Vorjahrs ein neuer Gerichtstermin festgelegt – heute.
Die Frage, ob es in der Zwischenzeit weitere Versuche gab, auf einen »grünen Zweig« zu kommen, sprich, ob weitere Gespräche stattfanden, ließ Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik in der Vorwoche auf Anfrage der Unterkärntner Nachrichten offen.
Er sagte: »Bislang wurde keine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien erzielt. Nicht zuletzt deshalb wurde vom Gericht ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt, wobei festzuhalten ist, dass die Wolfsberger Stadtwerke grundsätzlich weiterhin vergleichsbereit sind.« Beide Seiten hätten vereinbart, »allgemein und im Detail« Stillschweigen zu bewahren, weshalb keine weiteren Kommentare in dieser Causa erfolgen könnten, so Schimik.
Gerichtsprozesse bringen Verfahrens- und Anwaltskosten mit sich, auch Sachverständige kosten Geld. Um welche Summe es sich dabei mittlerweile handelt, gab das Unternehmen bisher nicht preis. Auf die Frage, ob die Stadtwerke für den Fall einer »Niederlage« bereits finanzielle Rückstellungen in ihrem Haushalt untergebracht hätten, antwortet Schimik jetzt: »Rückstellungen für Prozesskosten sind immer zu bilden, wenn ein Verfahren bei Gericht anhängig ist.«
Spannend, aber nicht exakt beantwortet ist auch die Frage, welcher Schaden den Stadtwerken einst entstanden ist. Der Grazer Sachverständige Anton Schieder meinte im Mai 2022 in der ersten Runde des Zivilverfahrens: »Ein Sockelschaden von 300.000 Euro ist da, er steht für mich wie ein Fels.« Später sprach er von überhöhten Gesamtkosten von 691.000 Euro. Eindeutig festlegen wollte sich Schieder allerdings nicht.
Wer wird gewinnen?
Sollte es nicht doch noch zu einem Vergleich kommen, wird letztlich Richterin Bliem festlegen müssen, wie viel die Stadtwerke erhalten – oder auch nicht. Denn Petra Laback, die Wiener Rechtsvertreterin der früheren Stadtwerke-Bediensteten, machte bei Prozessbeginn klar, dass ihre Mandanten nicht bereit seien zu zahlen. Man darf gespannt sein, für die Rechtsansicht welcher Seite sich die Richterin entscheidet.
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