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Stadtwerke-Affäre: Wolfsberg schließt sich Anklage gegen Ex-Mitarbeiter anAusgabe 8 | Mittwoch, 23. Februar 2022

Ab 6. April müssen sich frühere Stadtwerke-Mitarbeiter und ein weiterer Angeklagter am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Ihnen drohen bei einem Schuldspruch bis zu drei Jahre Gefängnis. Stadtwerke und Bezirkshauptstadt treten als Privatankläger auf.

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Wolfsberg, Klagenfurt. Jetzt steht auch der Verhandlungstermin fest: Ab 6. April müssen sich zwei frühere Mitarbeiter der Wolfsberger Stadtwerke sowie ein Angestellter eines Unternehmens, das mit den Stadtwerken zusammenarbeitet, am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Der Prozess wird voraussichtlich drei Tage dauern. Richter Uwe Dumpelnik wird die Verhandlung leiten, die im Schwurgerichtssaal stattfinden soll, um dem erwarteten öffentlichen und medialen Interesse Platz zu bieten. 

Die Wolfsberger Amtsleiterin Barbara Köller: »Sowohl die Stadt Wolfsberg als auch die Stadtwerke haben sich dem Verfahren als Privatankläger angeschlossen.« Daher werden auch ihre Vertreter der Verhandlung beiwohnen. 

Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt im vergangenen Jahr Anklage gegen die drei Genannten erhoben. Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse im Dezember zu den Unterkärntner Nachrichten: »Gegen zwei Beschuldigte lautet die Anklage auf Untreue, gegen einen weiteren auf Beitrag zur Untreue.«

»Die Stadt Wolfsberg und die Stadtwerke haben sich dem Verfahren angeschlossen«
Barbara Köller, Amtsleiterin

Den Männern, die die Vorwürfe stets zurückwiesen und für die die Unschuldsvermutung gilt, drohen Strafen bis drei Jahre Haft.

In einer am 20. August 2019 eingebrachten Schadenersatzklage der Wolfsberger Stadtwerke war von einer Schadenssumme von 391.408 Euro die Rede, die später auf rund 600.000 Euro ausgeweitet wurde. Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen einen Schaden von rund 254.000 Euro. Hätten sich die vom Unternehmen genannten Zahlen bestätigt, wäre die Strafdrohung bei bis zu zehn Jahren Gefängnis gelegen.

Die Vorwürfe der Anklage: Die früheren Stadtwerke-Mitarbeiter sollen überhöhte Auftragsvergaben und unangemessene Abrechnungen durchgeführt haben. Entgangene Förderungen hätten den Schaden weiter erhöht. Der dritte Angeklagte soll dazu Beitrag geleistet haben.

Die Rolle eines Ziviltechnikerbüros

Die Wiener Anwältin Petra Laback ist die Verteidigerin der beiden Ex-Stadtwerke-Angestellten. Sie bekräftigte kurz nach Erhebung der Anklage die Unschuld ihrer Mandanten und verwies auf die Rolle eines Ziviltechnikerbüros, das die Bauaufsicht führen, die Höhe der Preise und Rechnungen prüfen sowie Förderanträge stellen sollte. Laback: »Wenn beispielsweise die Preise zu hoch gewesen wären, hätte die Rechnung von diesem Büro nicht freigegeben werden dürfen. Dieser Werkauftrag wurde nicht korrekt erfüllt, was jetzt meinen Mandanten zur Last gelegt wird. Das ist nicht rechtens.« Die Anwältin rechnet damit, dass das Gericht dies Umstände anders beurteilen werde als die Staatsanwaltschaft. 

»Jetzt ist diese Firma für nichts verantwortlich. Wofür wird sie dann bezahlt?«
Harald Trettenbrein, FPÖ-Landtagsabgeordneter

Auch der Wolfsberger FPÖ-Landtagsabgeordnete Harald Trettenbrein übte scharfe Kritik an dem von Laback genannten Ziviltechnikerbüro. Auf Facebook schrieb Trettenbrein, kurz nachdem die Anklageerhebung bekannt geworden war: »Fakt ist, die Stadtwerke zahlen seit Jahren einer Firma – mit den Gebühren der Wolfsberger Bürger – mehr als 200.000 Euro jährlich, um Ausschreiben abzuwickeln, Angebote zu prüfen, Baustellen zu überwachen und Rechnungen zu prüfen. Jetzt ist diese Firma für nichts verantwortlich. (...) Wofür wird sie dann bezahlt?«

Tatsächlich stand ursprünglich auch ein Mitarbeiter dieses Ziviltechnikerbüro im Fokus der Ermittler. Die Untersuchung wurde aber eingestellt, eine Anklage gegen den Mann gibt es nicht.

Eine lange Affäre

Die Vorgeschichte der »Stadtwerke-Affäre« ist lang: Im Juni 2019 wurden zwei Stadtwerke-Mitarbeitern Unregelmäßigkeiten vorgeworfen, am 3. Juli 2019 folgte  ihre Entlassung. Kurz später wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Männer wollten sich den Rauswurf nicht gefallen lassen und gingen zum Arbeitsgericht. Einer siegte: Ihm wurden  55.813,56 Euro brutto zugesprochen, die Stadtwerke verzichteten auf eine Berufung und zahlten. Das Verfahren des zweiten Betroffenen wurde ruhend gestellt, bis die Ermittlungen abgeschlossen waren. Jetzt gilt es, den Richterspruch abzuwarten ...

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