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Wolfsberg. Durch die aktuell sehr hohen Infektionszahlen – rund 200 bis 300 neue Fälle täglich im Lavanttal– kann es zu Verzögerungen kommen, bis infizierte Personen den Quarantäne- bzw. Absonderungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft zugestellt bekommen.
Bezirkshauptmann Georg Fejan: »Wir sind mit der Zustellung der Absonderungsbescheide trotz der hohen Fallzahlen in einem vertretbaren Rahmen. Binnen zwei, drei Tagen erhält bei uns jeder seinen Bescheid, manchmal geht es auch schneller.« Um den zusätzlichen Aufwand bewältigen zu können, unterstützen derzeit täglich zwischen 15 und 20 externe Bedienstete die Mitarbeiter der Wolfsberger Bezirkshauptmannschaft, darunter auch Soldaten des Bundesheers.
»Ohne diese Hilfen wäre die Arbeit für uns nicht bewältigbar. Die hohen Fallzahlen sind natürlich eine Herausforderung, aber es läuft Dank der Unterstützung der Externen recht gut bei uns. Im Vergleich zu anderen Bezirken stehen wir sehr gut da«, so Fejan.
Zehn Tage Quarantäne
Die Verzögerungen bei der Zustellung der Absonderungsbescheide werfen bei Betroffenen natürlich Fragen auf: Wie ist das mit dem Krankenstand, wie läuft die Entgeltfortzahlung ab, wann kann ich mich freitesten oder die häusliche Quarantäne beenden?
Rechtlich beginnt die Quarantäne erst mit dem Anruf der Bezirksverwaltungsbehörde und der mündlichen Aussprache der Absonderung. Im Absonderungsbescheid ist daher das Datum der mündlichen Aussprache der Quarantäne als Beginn der Absonderung angeführt.
Grundsätzlich gilt die Quarantäne für zehn Tage, danach ist sie aufgehoben, wenn der Betroffen keine Symptome mehr aufweist.
Ein Freitesten nach fünf Tagen ist aktuell nur noch für Menschen mit systemrelevanten Berufen, wie zum Beispiel im Gesundheits- oder Pflegebereich, bei der Polizei usw., möglich. »Anders wäre es für die Behörden ohnehin nicht zu bewältigen, wenn auch noch zahlreiche Freitestungen abzuwickeln wären«, sagt der Bezirkshauptmann.
»Die aktuell sehr hohen Fallzahlen sind für uns natürlich eine große Herausforderung«
Georg Fejan, Bezirkshauptmann
Ein Anspruch auf Verdienstentgang bzw. Entgeltfortzahlung nach dem Epidemiegesetz besteht nur für den im Bescheid angeführten Zeitraum.
Aber: Wurde von betroffenen Personen bereits vor der Quarantäne durch die Behörde die Heimquarantäne angetreten, so kann auch für diesen Zeitraum Verdienstentgang bzw. Entgeltfortzahlung geltend gemacht werden. Man muss das natürlich gegenüber der Bezirkshauptmannschaft glaubhaft machen.
»Das geht zum Beispiel durch ein Foto des Tests, das Sie dem Dienstgeber übermitteln und so die Infektion und die Quarantäne belegen und später den Verdiensteingang geltend machen«, weist Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes, hin.
Krankmeldung nicht vergessen
Wichtig ist, dass die Krankschreibung nicht Aufgabe der Gesundheitsbehörden ist. Der mündliche bzw. schriftliche Absonderungsbescheid gelten nicht als Krankmeldung. Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Covid-Erkrankung bzw. für eine Krankschreibung muss die betroffene Person telefonisch Kontakt mit ihrem Hausarzt aufnehmen.
Nicht nur bis man den Absonderungsbescheid erhält, kann viel Zeit vergehen, auch beim Melden von Verdachtsfällen ist Geduld gefragt.
Zunächst kann es sich als schwierig erweisen, bei der Gesundheitshotline 1450 durchzukommen. Wer das geschafft hat, muss damit rechnen, dass nicht immer binnen 24 Stunden ein Anruf von der Gesundheitsbehörde erfolgt. »Anrufe beim Gesundheitsamt beschleunigen den Ablauf aber nicht und sollen unterlassen werden, um die Leitungen nicht zu überlasten«, so Kurath.
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