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Frantschach-St. Gertraud. Er will eine Verwechslung nutzen, um den geplanten Windpark Bärofen zu Fall zu bringen. Der Wolfsberger Anwalt Christian Ragger sagt jetzt: »Bei einem Grundstück hat der Falsche unterschrieben. Das ist ein K.-o.-Kriterium.« Er meint damit, dass das Bundesverwaltungsgericht, das die Causa derzeit bearbeitet, seinem Einspruch stattgeben wird und der Bau nicht umgesetzt werden kann. Franz Dorner, Mitinitiator des Projekts hält dagegen: »Es gab eine Verwechslung, aber letztlich ist alles in Ordnung.«
Um Windräder errichten zu können, müssen laut Gesetz alle Personen, die dauerhaft innerhalb eines Radius‘ von 1.500 Metern leben, eine »Immissionsduldungserklärung« unterschreiben. Ragger: »Hier wurden zwei Namen vertauscht. Statt jenes Mannes, der innerhalb der Zone lebt, hat ein anderer, dessen Besitz außerhalb des 1,500-Meter-Radius’ liegt, unterzeichnet. Damit gibt es keine Genehmigung der Betroffenen, was aber zwingende Voraussetzung ist.«
»Es gibt keine Genehmigung der Betroffenen, was aber Voraussetzung ist«
Christian Ragger, Anwalt eines Beschwerdeführers
Der Rechtsanwalt vertritt jenen Mann, der in der Zone lebt, und hat für ihn Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Sein Mandant wurde laut Ragger übergangen und ist im Eigentümerverzeichnis des Nahbereichs nicht einmal angeführt. Aus diesen Punkten sei zu folgern, dass es nun keine Bewilligung für die acht geplanten Windräder am Bärofen geben könne.
Mitinitiator Dorner ist anderer Ansicht. Er sagt: »Ja, es gab eine Verwechslung, aber die angegebenen Koordinaten sind korrekt und die Grundstücksnummern stimmen. Wenn nicht, hätten wir das Projekt gar nicht einreichen können. Letztlich ist alles wieder in Ordnung.«
Absichtlich keine Unterschrift
Eine Unterschrift des von Ragger vertretenen Grundeigentümers wurde laut Dorner bewusst nicht eingeholt. Seine Begründung: »Wir haben mit Experten in diesem Bereich Messungen durchgeführt: Die Windräder sind für diesen Mann nicht sichtbar, der Lärm ist weit unter dem vorgeschriebenen Schwellenwert. Außerdem wohnt er nicht dauerhaft dort. Daher war keine Unterschrift notwendig.« Wer im Recht ist, muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
»Ja, es gab eine Verwechslung, aber letztlich ist alles wieder in Ordnung«
Franz Dorner, Mitinitiator des Windparks Bärofen
Wie ausführlich berichtet will das Unternehmen Ecowind – es gehört zum deutschen Konzern BayWa – acht Windräder auf der Koralpe im Gemeindegebiet von Frantschach-St. Gertraud errichtet. Das Projekt ist höchst umstritten, Alpenverein, Birdlife Kärnten, der Jagdaufseherverband, die Initiative »Kärntner Berge ohne Windräder«, Alliance for Nature, die Naturfreunde sowie die »Bürgerinitiative für ein windradfreies Lavanttal« wehren sich dagegen.
Im Oktober des Vorjahrs fand die mündliche Verhandlung zur Erteilung der Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Frantschach-St. Gertraud statt, im April folgte die Genehmigung des Landes Kärnten. Dagegen wurden sofort zahlreiche Einsprüche erhoben, auch von der Stadt Wolfsberg, deren Einwendungen »nicht bzw. nicht ausreichend« berücksichtigt worden seien. Mittlerweile liegt die Causa beim Bundesverwaltungsgericht, mit dessen Entscheidung um den Jahreswechsel gerechnet wird. Danach sind weitere Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof möglich.
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