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Wolfsberg. Seit heute, Montag, 7. Dezember, ist in Wolfsberg wieder die normale Kurzparkzonen-Regelung in Kraft.
In der Innenstadt sind die Kurzparkzonen gebührenpflichtig (eine Stunde frei, eine weiter Stunde ein Euro), außerhalb der Innenstadt mit einer Parkdauer bis zu drei Stunden gebührenfrei. Eine Ausnahmeregelung gibt es am Hohen Platz, wo das Parken für maximal eine halbe Stunde (gebührenfrei!) erlaubt ist.
Von Unterkärntner Nachrichten Redaktion
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