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Klagenfurt, Wolfsberg. Auf ein Neues, lautete das (inoffizielle) Motto einer Verhandlung am Landesverwaltungsgericht in Klagenfurt. Am 30. Juli saßen sich dort zum zweiten Mal der Wolfsberger Imker Werner Pachler, sein Anwalt Gerald Krenker und die Amtssachverständige Barbara Kircher gegenüber. Pachlers Bienen hatten im Mai 2018 Besuch von einem Gutachter erhalten, der im Auftrag des Landes feststellen sollte, ob sie der gesetzlich vorgeschriebenen Rasse Carnica angehörten. Die Antwort lautete nein, der 60-jährige Imker sollte darauf 200 Euro Strafe zahlen, wogegen er in Berufung und vor das Landesverwaltungsgericht ging. Die erste Verhandlung am 18. Mai war (wie berichtet) geplatzt, da die Computermitschrift plötzlich unauffindbar war. Also mussten im zweiten Anlauf die Protagonisten neuerlich befragt werden.
Wesentliche Änderungen gab es dabei nicht. Pachler beharrte darauf, seit Beginn seiner Imkerkarriere im Jahr 1982 immer nur Carnicabienen in seinen 60 Stöcken gehalten zu haben. Seine Hautflügler würden heute wie eh und je aussehen: Manche vollständig grau, einige mit lederfarbenen Ecken und Ringen am Hinterleib, exakt so, wie es der Bienenkundler Friedrich Ruttner, auf dessen Beschreibung das Kärntner Gesetz fußt, einst vorgegeben hatte.
Die falsche Farbe
Der 51-jährige Experte, der 2018 sechs von Pachlers 24 Stöcken, die er in Reding betreibt, begutachtet hatte, sah das weiterhin anders. »Die Bienen waren optisch nicht carnicatypisch, da ihre Panzerfarbe nicht der von Ruttner festgelegten Färbung entsprach«, sagt er zu Richterin Maria Novak-Trampusch. Laut Ruttner seien Carnicabienen grau, maximal fünf Prozent dürften einen lederfarbenen Ring tragen. »Diese Fünf-Prozent-Grenze wurde weit überschritten«, so der Gutachter. Als Anwalt Krenker von ihm wissen wollte, wo in der Literatur diese Fünf-Prozent-Grenze zu finden sei, wurde die Stimmung gereizt. Pachler warf ein, es existiere auch eine Definition, laut der bis zu 30 Prozent der Carnicabienen lederfarbene Ringe aufweisen dürften.
»Seit ich 1982 mit der Imkerei begann, habe ich nur Carnicabienen gehalten«
Werner Pachler, Wolfsberger Imker
Der Gutachter, dem das neu war, sagte: »Das ist Literatur, das kann jeder schreiben.« Pachlers Konter: »Das Buch, in dem das steht, stammt unter anderen von Kaspar Bienefeld, der das Land Kärnten beim neuen Bienengesetz beraten hat.« Besser wurde die Stimmung dadurch nicht ...
Als nächstes sagte die Amtssachverständige Kircher aus, die Pachlers Bienen bereits im September 2016 unter die Lupe genommen hatte. Sie ließ mit dem Sager aufhorchen: »Seine Bienen hatten damals orangefarbige Ringe, ein eindeutiges Merkmal für ihre Fremdartigkeit. Sie waren nicht lederfarbig, wie von Ruttner vorgegeben.« Auf Krenkers Einwand, Ruttner habe geschrieben, nicht mehr als fünf Prozent »sollen« Ringe haben, was eine Empfehlung, aber kein Absolutum sei, sagte Kircher: »Ihre Interpretation.« Die Richterin: »Wenn ich etwas machen soll, ist das keine Empfehlung, sondern eine Aufforderung.« Kircher dazu: »Außerdem waren die Ringe Ihrer Bienen orangefarbig.«
Pachler bestritt das, zweifelte die Farbechtheit der behördlich geschossenen Fotos an und kritisierte, man habe keine Farbtabelle neben die Bienen gelegt, als sie aufgenommen wurden. Der Imker zückte eine Dose, in der sich acht seiner Bienen – natürlich tot – befanden: »Ihre Farbe stimmt mit Ruttners Beschreibung überein.« Kircher sah sie sich an und meinte kurz: »Schwer zu beurteilen.«
Bei Pachlers nächstem Argument gingen Augenbrauen in die Höhe: Er kaufe seit vielen Jahren nur reinrassige Carnica-Königinnen und setze sie in seine Stöcke. »Wie lässt sich da erklären, dass trotzdem Nicht-Carnica festgestellt wurden?«, fragte er. Kirchers Antwort: »Sie lassen die Königinnen im Lavanttal belegen (Anm.: Fachsprache für »begatten«), wo es sehr viele fremdrassige Völker gibt.« Um die Rasse rein zu halten, müsste er mit seinen Königinnen Gegenden aufsuchen, in denen nur Carnicabienen heimisch seien.
In seinem Schlusswort beantragte Anwalt Krenker einen Ortsaugenschein oder die Einstellung der Verfahrens. Richterin Novak-Trampusch lehnte beides ab und schloss die Verhandlung. Das Urteil ergeht schriftlich.
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