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Tote Hunde in Plastiksäcken: Hartes Urteil gefälltAusgabe 20 | Mittwoch, 13. Mai 2020

Elf Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 240 Tagsätzen zu je 20 Euro, somit 4.800 Euro. So lautet das rechtskräftige Urteil gegen eine Frau, die in St. Paul einen Hof gepachtet hatte, auf dem im Juli 2019 Dutzende tote Belgische Schäferhunde entdeckt wurden.

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St. Paul, Klagenfurt. Der Fall erregte Aufmerksamkeit, die weit über die Grenzen des Lavanttals hinaus reichte. Der Richterspruch ging aber im Trubel der einsetzenden Coronakrise unter. Jene 38-jährige Frau, auf deren Hof in St. Paul im Juli des Vorjahrs 30 tote Hunde entdeckt worden waren, musste sich vor dem Landes-gericht Klagenfurt verantworten. Angeklagt wegen Tierquälerei, wurde sie zu elf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 240 Tagsätzen zu je 20 Euro, somit 4.800 Euro verurteilt. »Das Urteil ist rechtskräftig«, sagt Markus Kitz von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Laut ihm ist die Strafe, die bereits am 13. März ausgesprochen wurde, »sehr hoch« ausgefallen. Die Ereignisse auf dem von der 38-jährigen gepachteten Hof sorgten damals für Entsetzen. Nach einer Anzeige entdeckten am 23. Juli 2019 Beamte der Polizeiinspektion St. Paul Dutzende tote Hunde auf dem Gelände, alle verpackt in Plastiksäcke. Es handelte sich um 30 Kadaver, die zur Rasse der Belgischen Schäferhunde gehörten, darunter sechs Welpen. Die verwesten Überreste wurden sichergestellt und untersucht. Verantwortlich für die Tiere war die 38-Jährige, die ihr entwe-der selbst gehörten oder zur Pflege überlassen worden waren.

Tierhalteverbot
Da sie sich während der Nachschau der Polizei nicht auf dem Hof befand – sie hatte einmal mehr ihren Wohnsitz gewechselt –, wurde sie ausgeforscht. Während des Gesprächs mit Beamten erlitt sie einen Zusammenbruch und wurde ins Krankenhaus gebracht. Es folgten Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft und der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, zwei Wochen später wurde ein Tierhalteverbot über sie verhängt.

Immer mehr Details über private Probleme der Frau gelangten an die Öffentlichkeit. So hatte sich die Gemeinde St. Paul bereits vor dem grausigen Fund mit ihr befasst, da die Zustände auf dem Hof nicht tragbar waren. Der 38-Jährigen war nach einer Begehung mitgeteilt worden, dass das gepachtete Haus nicht bewohnbar sei. Sie blieb dennoch, schlief aber in ihrem Auto – ohne Strom und fließendes Wasser. Im August lagen die Ergebnisse der Obduktion vor. Bei keinem Tier ließ sich die Todesursache exakt feststellen. Nur in einem Fall war Verhungern auszuschließen, da rund um das Herz Fettablagerun-gen nachgewiesen wurden. Indizien für Gewalteinwirkung wurden ebenfalls nicht entdeckt. »Die Tiere wurden nicht geschlagen«, hieß es damals aus der  Staatsanwalt-schaft, die Skelette wiesen keine Knochenbrüche auf.

Seit eineinhalb Jahren tot
Bei einem Tier wurde allerdings eine Bissspur gefunden. Ob sie tödlich war, stand nicht fest. Als Todesursache war demnach auch eine Erkrankung möglich. Und da bei den Kadavern keine Körpersekrete mehr vorhanden waren, konnte auch eine Vergiftung, durch wen auch immer, nicht nachgewiesen werden. Auffällig war, dass alle Hunde seit mindestens sechs Monaten tot waren, einige sollten schon rund eineinhalb Jahren zuvor verendet sein. Lediglich ein Tier starb auf dem St. Pauler Hof, die anderen sollen von der Frau bereits tot dorthin transportiert worden sein. Wann und warum das geschah, wurde nie bekannt.

Der Fall schlug auch politische Wellen. Die für Tierschutz zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Beate Prettner (SPÖ) forderte eine Nachschärfung des Tierschutzgesetzes in Bezug auf Tierhalteverbote. Denn eine Behörde kann über eine Person nur dann ein Tierhalteverbot aussprechen, wenn sie bereits einmal vom Gericht wegen Tierquälerei oder mehr als einmal von der Ver-waltungsbehörde wegen Verstoßes gegen Tierhaltevorschriften rechtskräftig bestraft wurde. Ansonsten könne nur der »Gefahr im Verzug«-Paragraf für ein Halteverbot angewendet werden, was bei der 38-Jährigen auch geschah.

Die Begründung: Sie sei nicht in der Lage, auf Dauer für Bedingungen zu sorgen, die eine rechtskonforme Unterbringung und Betreuung der Tiere gewährleisten.

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