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Wolfsberg. »Grob fahrlässige Tötung« lautet der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft Klagenfurt in ihrem Strafantrag gegen einen Wolfsberger erhebt. Der Mann, für den die Unschuldsvermutung gilt, war im September Pilot jenes Segelfliegers, der bei den Wolfsberger Flugsporttagen abstürzte. Während er sich mit dem Fallschirm retten konnte, wurde die 62-jährige Passagierin, die auf dem Rücksitz gesessen hatte, getötet.
Laut Strafantrag habe der Pilot – trotz einer nahenden Schlechtwetterfront – eine Kunstflugfigur durchgeführt. Als die Maschine danach außer Kontrolle geriet, sei er in Panik und ohne den Versuch, den Segelflieger wieder unter Kontrolle zu bringen, abgesprungen. »Verfrühter Notausstieg« nennt das die Staatsanwaltschaft. Der Prozess soll im März stattfinden.
»Dem Piloten wird laut Strafantrag grob fahrlässige Tötung vorgeworfen«
Die Staatsanwaltschaft über den Vorwurf
Nach dem Unglück meinten Experten, der Pilot hätte keine Chance gehabt, die Frau zu retten. Jetzt muss das Gericht entscheiden.
Das Drama bei den Wolfsberger Flugsporttagen am Sonntag, 1. September 2019, bei dem eine Passagierin (62) getötet wurde, findet jetzt eine Fortsetzung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat gegen den Wolfsberger Piloten einen Strafantrag gestellt, gegen den kein Einspruch möglich ist.
Aus der Behörde heißt es: »Dem Mann wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Er hat als Pilot unter Au-ßer-acht-las-sung der Sorgfaltspflicht den Tod der auf dem Rücksitz befindlichen Passagierin herbeigeführt. Denn trotz einer nahenden Schlechtwetterfront führte er eine Kunstflugfigur durch.« Als die Maschine danach zu trudeln begann, sei er in Panik geraten und ohne den Versuch, den Segelflieger wieder unter Kontrolle zu bringen, abgesprungen. »Dabei handelte es sich um einen verfrühten Notausstieg«, heißt es aus der Staatsanwaltschaft.
Im März muss sich der Betroffene, für den die Unschuldsvermutung gilt, am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Die maximale Strafhöhe beträgt drei Jahre Haft.
Die 62-jährige Wolfsbergerin hatte sich bei der Veranstaltung für einen Mitflug angemeldet und war mit einem Fallschirm in das Segelflugzeug gestiegen. Geplant war ein Gleitflug über das Tal, der aber gegen 18.15 Uhr in einer Tragödie endete. Die Maschine, eine doppelsitzige MDM-1 Fox, die in Polen gebaut worden war, geriet außer Kontrolle und schlug, nach mehreren Drehungen um die eigene Achse, hart in einem Waldstück nahe dem Flugplatz St. Marein auf. Der Pilot hatte sich zuvor mit einem Fallschirm retten können, der Passagierin war es nicht gelungen, sich aus dem Fluggerät zu befreien. Sie starb an der Unfallstelle, der Flugzeugführer erlitt Verletzungen.
Das Wrack der MDM-1 Fox, das eine Spannweite von 14 Metern besaß und für Kunstflüge vorgesehen war, wurde am Tag nach dem Absturz geborgen und in eine Halle in Wolfsberg gebracht, wo es Experten untersuchten. Experten meinten später, dass der Pilot keine Chance gehabt hätte, die Frau zu retten. Denn innerhalb von Sekunden müsse in einer Notsituation die Haube abgeworfen und der Gurt gelöst werden. Danach gelte es, sich aus dem engen Cockpit zu kämpfen und den Fallschirm zu öffnen. All das auch für einen Passagier zu übernehmen, sei nicht möglich. Nach dem Unglück kursierte ein Video im Internet, auf dem die dramatischen Sekunden festgehalten waren.
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