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Wolfsberg. Mehr als 600.000 Euro Schaden. Mit einem Knalleffekt geht die Stadtwerke-Affäre weiter. Diese Gesamtschadenssumme benennt das vollständige Gutachten eines Sachverständigen, das dem Wolfsberger Unternehmen jetzt vorliegt. Der Experte kam zu dem Urteil, die Ursache sei »auf überhöhte Auftragsvergaben sowie nicht angemessene Abrechnungen (Anm.: bei mehreren Baulosen) zurückzuführen«.
So heißt es in einer offiziellen Mitteilung, die der Beirat der Stadtwerke am 3. Oktober aussandte, unterzeichnet von dessen Vorsitzendem Karl Heinz Smole. Darin heißt es auch, dass die Klage gegen zwei entlassene Mitarbeiter »im Hinblick auf das nunmehr vorliegende Ergänzungsgutachten ausgeweitet« werde. Auf Deutsch: Die Stadtwerke fordern von den Beiden nicht mehr wie bisher 391.000, sondern mehr als 600.000 Euro.
»Überhöhte Auftragsvergaben sowie nicht angemessene Abrechnungen«
Die Stadtwerke zur Ursache des Schadens
Wie ausführlich berichtet, ergab ein interner Prüfbericht im Juni Verdachtsmomente gegen zwei leitende Stadtwerke-Mitarbeiter. Ein Sachverständiger wurde eingeschaltet, der die Vermutung bestätigte. Die Mitarbeiter, die die Anschuldigungen zurückweisen und für die die Unschuldsvermutung gilt, wurden im Juli fristlos entlassen, später ging eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Die Ermittlungen des Landeskriminalamts sind im Gang. Zugleich wurde ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, das den Fall genauer durchleuchten sollte – und das jetzt nach Monaten des Wartens vorliegt.
Die Entlassenen wollen sich all das nicht gefallen lassen und haben Klagen auf Kündigungsentschädigung eingebracht. Ihre letzte bekannte Forderung: 25.000 bzw. 29.000 Euro. Die Stadtwerke konterten mit einer Schadenersatzklage, die Verfahren laufen.
Laut der Stadtwerke-Mitteilung wurde das nunmehr eingetroffene, vollständige Gutachten an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt weitergeleitet und wird auch in den von den Entlassenen angestrengten Zivilverfahren eine Rolle spielen. Veröffentlicht wird die neue Expertise nicht, dass sei »aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig«, heißt es.
Petra Laback, die auch auf Arbeitsrecht spezialisierte Wiener Rechtsvertreterin der zwei früheren Stadtwerke-Mitarbeiter, betont in einer Stellungnahme die stets korrekte Vorgehensweise ihrer Mandanten. Das vollständige Gutachten sieht sie als entlastend, denn darin wird auch jenes Planungsbüro zitiert, das auf die jetzt umstrittenen Baulosen ein Auge hatte. Die Aussage des Büros: Es hätten »weder auffällig hohe Positionspreise noch einzelne hohe Nachtragsangebotspreise« vorgelegen. Laback: »Insoweit ist nicht nachvollziehbar, warum meinen Mandanten ein Vorwurf gemacht wird.« Zur Höhe des jetzt festgestellten Schadens meint die Anwältin, es entstehe der Eindruck, »dass man so lange irgendeine – wenn auch untaugliche – Maßnahme gesucht hat, um einen von meinen Mandanten angeblich zu verantwortenden Schaden so groß wie möglich aussehen zu lassen«.
Gelesen hat das Gutachten auch Stadtwerke-Beirat und FPÖ-Landtagsabgeordneter Harald Trettenbrein: »Es zeigt auch auf, dass die Hauptverantwortung des angeblichen Schadens zum Großteil nicht zwingend den zwei entlassenen Mitarbeitern zuzuordnen ist.« Daher habe er die Forderung an den Eigentümervertreter, den Wolfsberger Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz (SPÖ), und die Geschäftsführung gestellt, die Schadensersatzklage nicht nur in der Höhe des möglichen Schadens zu adaptieren, sondern sie auch auf weitere Personen auszuweiten. Wen er meint, sagt Trettenbrein nicht.
Sein Nachsatz: »Es zeigt sich, dass die Geschäftsführung der Stadtwerke überfordert ist und es notwendig wäre, die Empfehlung des Bundesrechnungshofs umzusetzen, die Stadtwerke aufzulösen und die Agenden in die Gemeinde Wolfsberg rückzuführen.«
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