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Wolfsberg. Mit einer Selbstanzeige, die zugleich eine Anzeige »gegen unbekannte Verantwortliche« ist, will Ulrich Habsburg-Lothringen dem Land »Feuer« machen. Der Wolfsberger Fischereibetreiber spart in seinem Schreiben nicht mit Ironie.
Wie berichtet brachte Habsburg laut eigener Aussage eine Klage gegen das Land ein, um nicht auf dem Schaden, den Fischotter in seinen Fischereigründen angerichtet haben, sitzenzubleiben. Dabei geht es um stolze 154.650 Euro, die keineswegs auf üppiger Fantasie beruhen, sondern amtlich bestätigt sind. In einem Schreiben des Landes, in dem die einzelnen Jahre penibel aufgelistet sind, wurde dem 77-Jährigen atestiert, dass der von Ottern verursachte Schaden von 2013 bis 2018 die genannte Summe ausmachte.
Nachgelegt
Jetzt legt Habsburg ein Schäuflein nach. In seiner Selbstanzeige, die an die Abteilung für Land- und Forstwirtschaft des Landes gerichtet ist, bekennt er sich zu »Übertretungen des Landesfischereigesetzes« und schreibt: »Durch nicht entsprechendes fischereiliches Handeln ist es mir nicht gelungen, einen standortgerechten, artenreichen und gesunden Bestand an Fischen, Krebsen und Muscheln zu erhalten. Der Fischbestand ist von 285 Kilo pro Hektar im Jahre 2005 auf 17 kg/ha in der mittleren Lavant bzw. 20 kg/ha im Waldensteinerbach und oberen Lavant im Juni 2019 zurück gegangen. Im Eitweger/Jaklingerbach sind gar nur mehr 13 kg/ha vorhanden.« Die Ironie ist unüberhörbar, denn dass daran nicht er, sondern die Otter die Schuld tragen, muss Habsburg nicht anfügen.
Ein wenig Bosheit blitzte durch, wenn er später schreibt: »Ich habe den Schutz der Wassertiere vor frei lebenden Tieren gröblich missachtet und mit ungeeigneten Mitteln versucht, die betroffenen Gemeindejagden, den Bezirksjägermeister, die Fischerei- sowie die Jagdbehörde auf die Gefahr, die durch denn Fischotter entstanden ist, aufmerksam zu machen.« Habsburg versucht seit langem, das Problem in die Öffentlichkeit zu bringen und so die Verantwortlichen zum Handeln zu zwingen.
Keine Angst
Zu seiner Selbstanzeige, bzw. Anzeige sagt er: »Ich will damit erreichen, dass das Land Stellung bezieht, ob es richtig ist, was ich tue.« Negative Folgen für sich selbst befürchtet er nicht.
Ob seine Taktik aufgeht, wird sich zeigen. Denn bisher gab sich das Land Kärnten (offiziell) unbeeindruckt. So hieß es aus dem Büro von Landesrat Martin Gruber, als Habsburg seine Klage in den Unterkärntner Nachrichten ankündgte: »In Kraft trat der Wildschadensfonds gemäß Kärntner Jagdgesetz mit 1. Jänner 2019, weswegen auf jagdrechtlicher Basis grundsätzlich keine gesetzliche Grundlage für rückwirkende Abgeltungen von Unterstützungsleistungen für derartige Schäden besteht.« Das bedeutet, für alles das, was Otter und Co. bis 31. Dezember 2018 weggefressen haben, zahlt das Land nicht.
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