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Wolfsberg: Nach öffentlich gemachter Beschimpfung – Ragger klagt Online-Medium, das sich erbittert wehrtAusgabe 20 | Mittwoch, 18. Mai 2022

50.000 Euro beträgt der »Wert« der Klage des FPÖ-Nationalrats gegen jenes Medium, das die Aufnahme seiner Aussagen veröffentlicht hat. Laut ihm wurden sie aus dem Zusammenhang gerissen. Anwalt des Mediums ortet jetzt einen Angriff auf die Pressefreiheit.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Der Wirbel um einen eventuellen Rückkauf des Klagenfurter Flughafens und die veröffentlichten Aussagen von Christian Ragger (rechts) ist noch nicht vorüber: Der Nationalrat und Anwalt hat ein Medium verklagt. Seine Aussagen würde er heute nicht mehr machen, seine Tätigkeit für den Flughafen hat er beendet.

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Wolfsberg. Weitreichende Folgen hat jetzt die Veröffentlichung des Mitschnitts einer Präsidiumssitzung der Kärntner FPÖ, in der NAbg. Christian Ragger die ÖVP und den Vorstand der Kärntner Beteiligungsverwaltung mit wenig schmeichelhaften Worten bedacht hatte (wir berichteten). Gefallen waren die Beschimpfungen im Zusammenhang mit der Absicht der Volkspartei, das Land solle den Klagenfurter Flughafen aus dem Eigentum des Investors Franz Peter Orasch zurückkaufen. Seine Aussagen trugen Ragger eine Rücktrittsaufforderung von ÖVP-Landesparteigeschäftsführerin Julia Löschnig ein, die der Kärntner FPÖ-Chef Erwin Angerer aber zurückwies.

»Ich vermute den Urheber der weitergeleiteten Aufnahmen unter jenen, die zugeschaltet waren«
Christian Ragger, FPÖ-Nationalrat und Anwalt

 Die jetzigen Folgen betreffen also nicht Ragger, sondern jenes Online-Medium, das die Tonbänder am 2. Mai auf seine Homepage gestellt hatte. Ragger brachte eine Klage gegen das Unternehmen ein, deren Streitwert mit 50.000 Euro beziffert wird. Dazu ließ er die IP-Adresse jenes Computers sichern, von dem die Bänder an das Medium gesandt wurden. Zweck: Die Feststellung der Identität desjenigen, der die Mitschnitte weiterleitete ... 

50.000 Euro – oder mehr ...

Ragger: »Laut Paragraf 120 des Strafgesetzbuchs sind solche Aufnahmen verboten. Und wenn sie abgespielt werden, ist es nicht nur ein Straf-, sondern auch ein Mediendelikt. Daher habe ich Klage gegen das Medium eingebracht.« Sollte er durch die Veröffentlichung berufliche und damit finanzielle Nachteile erleiden, »könnte die Summe wesentlich größer werden« als 50.000 Euro, sagt er.

Das Online-Medium war für die Unterkärntner Nachrichten telefonisch nicht erreichbar. Auf eine Anfrage per E-Mail antwortete der Villacher Anwalt Hanno Stromberger. Er schrieb: »Ragger klagt meine Mandantschaft nicht auf 50.000 Euro, sondern auf Unterlassung, Feststellung und Beseitigung. Lediglich die Bemessungsgrundlage für die Bemessung der Verfahrenskosten hat Ragger mit 50.000 Euro beziffert.« 

Von einem Straf- oder Mediendelikt könne laut Stromberger keine Rede sein: »Bei der Klage handelt es sich um eine Zivilklage und nicht um ein Straf- oder Medienrechtsverfahren.« Obendrein habe sein Klient »nichts anderes gemacht, als der Verpflichtung der Medien nachzukommen und über diese verbalen Entgleisungen zu berichten«. Die jetzige Klage sei »ein frontaler Angriff« auf die Pressefreiheit, Ragger versuche, »die Medien mit Klagen mundtot zu machen«, so Stromberger, für den die Klage auch in medienrechtlicher Betrachtungsweise nicht nachvollziehbar ist. Ragger übersehe, dass seine Aussagen in einer Klubsitzung im engsten Führungskreis der Partei getätigt wurden, »also in einer Situation ›Politik pur‹.«

Zu bemerken ist, dass die Mitschnitte auf der Website des Mediums nicht mehr aufrufbar sind (Stand: 16. Mai), womit eine Forderung Raggers erfüllt wurde.

Wie es dazu kam

Nach außen gelangten die Aufnahmen, weil an der am 17. Jänner abgehaltenen FPÖ-Präsidiumssitzung, in der die Worte Raggers fielen, auch einige Teilnehmer online dabei waren. »Jene Personen, die im Raum waren, haben nichts weitergegeben«, so Ragger. »Ich vermute den Urheber unter jenen, die zugeschaltet waren. Es wird auch geprüft, ob jemand unberechtigt mithörte.«

Ragger hat sich für seine Worte entschuldigt. Er würde sie »auch heute so nicht mehr aussprechen«.Er sagt aber auch, da nur einzelne Passagen veröffentlicht wurden, seien seine Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen worden: Damals wurde die Frage diskutiert, ob zur Causa Flughafen ein Untersuchungsausschuss installiert werden sollte. Ragger: »Wir dürfen den Flughafen aber nicht komplett prüfen, weil sich Teile davon in anderen Händen befinden. Jetzt gibt es den Hypo-Untersuchungsausschuss, in dem wir Einsicht in alle Chats zwischen Hans Jörg Schelling (Anm.: von 2014 bis 2017 Finanzminister) und Thomas Schmid (ab 2013 Kabinettschef im Finanzministerium, später Vorstand der ÖBAG) verlangen. Ich traue mich wetten, das gibt es Chats, in denen steht, wie Kärnten in der Causa Hypo betrogen wurde.« 

Übrigens: Seine Tätigkeit als Rechtsanwalt für den Klagenfurter Flughafen, für den er Betriebsansiedlungen akquirieren sollte, hat Ragger zurückgelegt. Er sagt: »Das ging von mir selbst aus. Ich will nicht benutzt werden, damit die ÖVP Landeshauptmann Peter Kaiser hauen kann.«

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