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Nach Streit zwischen Rodler und Autofahrer: Jetzt ist Existenz einer beliebten Rodelstrecke in Gefahr Ausgabe 2 | Mittwoch, 12. Januar 2022

Nach dem Konflikt auf der Strecke auf der Saualm zeigte sich, dass die erlaubten Nutzungszeiten laut Verordnung andere sind, als die Besitzer annahmen. Deren Obmann fordert von der Stadt eine Änderung – oder will den Weg sperren. Jetzt soll verhandelt werden.

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Saualpe. Es war ein Konflikt, wie er nicht selten vorkommt – doch jetzt ist das Weiterbestehen der beliebten Rodelstrecke auf der Saualpe von der Zech- zur Gießl-hütte in Gefahr. Denn wie sich zeigt, ist die Verordnung der Gemeinde Wolfsberg über die Nutzung dieses Almwegs anders, als der Eigentümer, die Bringungsgemeinschaft Almweg-Zech, bislang annahm. »Sollte die Gemeinde nicht einlenken, gibt es eventuell keinen Rodelweg mehr«, sagt Manfred Theuermann, der Obmann der Bringungsgemeinschaft, der zuvor aber das Gespräch mit der Stadtpolitik suchen will.

Wie berichtet kam es auf dem Weg kürzlich (noch vor Winterbeginn am 21. Dezember) zu einer unangenehmen Begegnung: Ein Rodler hatte plötzlich ein Auto vor sich, ein Wortgefecht mit den Insassen folgte, bei dem beide Seiten darauf beharrten, im Recht zu sein und den Weg benutzen zu dürfen. Der Rodler erstattete Anzeige gegen die Autofahrer, der Fall kam ins Rollen.

»Dass das im Gemeinderat so beschlossen wurde, ist eine Frechheit«
Manfred Theuermann, Obmann Bringungsgemeinschaft

Theuermann meldete sich zu Wort und wies darauf hin, dass auf einer dort angebrachten Tafel zu lesen steht: »Das Befahren der Straße ist im Winter in der Zeit von 10 bis 17 Uhr verboten.« Der Obmann: »Es weiß doch jeder, dass der Winter am 21. Dezember beginnt. Also ist das Auto, das vor dem 21. Dezember den Weg benutzte, mit voller Berechtigung unterwegs gewesen«, der Rodler hingegen nicht.

Das war ein Irrtum

Das stellte sich als Irrtum heraus. Denn in der Verordnung, die der Wolfsberger Gemeinderat im November 2002 (!) beschlossen hat, steht: »In der Zeit vom 1. Dezember bis zum 31. März eines jeden Jahres wird ein Fahrverbot in beiden Richtungen verordnet.«

Der Hintergrund: Vor Jahrzehnten wurde der Almweg immer öfter von (damals illegalen) Rodlern genutzt, was zu stark steigenden Straßenerhaltungskosten führte, die von den Mitgliedern der Weggemeinschaft nicht mehr getragen werden konnten. Die errichteten eine Mautschranke, was wieder der Stadt nicht gefiel, die die Rodelbahn damals als Attraktion bewarb. Es folgten langwierige Verhandlungen, denen Theuermann als Obmann-Stellvertreter beiwohnte.

Jetzt sagt er: »Die Stadtgemeinde Wolfsberg erklärte sich schließlich damals bereit, die Straßenerhaltungskosten bis zum Parkplatz Pietschnig fast zur Gänze zu übernehmen. Als Gegenleistung wurde seitens der Bringungsgemeinschaft die Straße im Winter vom 21. Dezember bis 21. März zwischen der ehemaligen Schrankenanlage und der Zechhütte in der Zeit von 10 bis 17 Uhr als Rodelbahn zur Verfügung gestellt.« Außerdem sei vereinbart worden, dass im Winter das talwärts Fahren für Berechtigte jederzeit möglich sei, da in zwei Jagdgebieten Wildfütterungen vorgenommen werden müssen. In der Verordnung wurde aber ausdrücklich ein Fahrverbot in beiden Richtungen festgelegt.

Dass im Gemeinderat außerdem andere Monatsdaten beschlossen wurden, war Theuermann bisher nicht bekannt. Nach dem Zusammentreffen von Rodler und Autofahrer wurde laut Theuermann mittlerweile am Fahrverbotsschild eine Zusatztafel angebracht, die dezidiert auf die Daten »1. Dezember bis 31. März« hinweist.

»Hätten nie zugestimmt«

Für den Obmann ist alles das nicht akzeptabel: »Wir hätten dem Fahrverbot ab 1. Dezember nie zugestimmt, denn dann hätten wir keinen Jagdpächter gefunden und damit auf einen Teil unserer  Einnahmen verzichten müssen. Eine Freigabe der Rodelbahn per 21. Dezember wurde auch deshalb vereinbart, weil es üblich ist, dass bis Mitte Dezember Holztransporter die Straße benutzen.« Auch der Fahrverbotsbeginn um 10 Uhr sei nicht haltbar: Jeden zweiten Tag werden die Jagdgebiete von zwei Personen betreut, die damit nicht vor 13 Uhr fertig werden können. »Und dann müssen sie wieder hinunterfahren«, so Theuermann.

Weiter meint er: »Dass das im Gemeinderat so beschlossen wurde, ohne uns zu informieren, ist eine Frechheit, so war das nie ausgeredet. Wir wurden über den Tisch gezogen. Wenn die Gemeinde das nicht aufhebt, sind unsere Jagdpachtverhältnisse ungültig. Dann machen wir wieder eine Mautstraße und erhalten den Weg selbst. Alles andere ist für uns wirtschaftlich untragbar.« Soweit ist es aber noch nicht. Die Bringungsgemeinschaft wird jetzt das Gespräch mit der Stadt suchen. »Wir wollen Frieden«, sagt Theuermann.

Wolfsberger Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) sagt: »Noch ist dazu niemand an mich herangetreten, ich werde mir die Angelegenheit aber genau ansehen. Zu Verhandlungen bin ich immer bereit, ich möchte eine Lösung.« Klar sei laut Primus aber auch, dass Rodler und Autos auf einem Weg eine heikle Situation darstellen, weshalb eine Lösung auch umsetzbar sein müsse. 

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