Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Kampf um die Haltung von Herdenschutzhunden: Warten auf das Urteil und Bangen um die ZukunftAusgabe 28 | Mittwoch, 10. Juli 2019

Am 10. April wurde am Landesverwaltungsgericht verhandelt, unter welchen Umständen das Ehepaar Lippitz die Vierbeiner halten darf. Bisher gibt es kein Urteil. Sissy Lippitz glaubt nicht an einen Sieg. Sollte sie unterliegen, sind mehrere Vorgehensweisen denkbar.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Sissy Lippitz mit einem ihrer Schützlinge, einem Herdenschutzhund. Die Vierbeiner sind nicht einfach zu halten, Lippitz will in Hintergumitsch die erste Einrichtung in Österreich betreiben, die solche Hunde beherbergt. Doch zuvor gilt es, eine Lösung in der »Zaunfrage« zu erzielen. Der entsprechende Spruch des Landesverwaltungsgerichts steht aus. Foto: privat

Artikel

Frantschach-St. Gertraud. Seit 10. April warten Sissy Lippitz und ihr Mann Konrad auf die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts. Von der hängt die Zukunft der beiden ab. Doch bisher warten sie vergeblich. »Ich habe bisher kein Urteil erhalten«, sagt Sissy Konrad, die nicht recht an einen für sie positiven Ausgang des Verfahrens glauben will ...

Wie berichtet hat das Ehepaar Lippitz in Hintergumitsch in der Gemeinde Frantschach-St. Gertraud um eine Bewilligung zur Haltung von Herdenschutzhunden im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten laut Paragraf 31 des Tierschutzgesetzes angesucht. Sie wollen sie auf ihrem 1,7 Hektar großen Grundstück halten und bei Bedarf sozialisieren.

»Ich habe bisher kein Urteil erhalten. Ich glaube aber nicht, dass wir gewinnen«
Sissy Lippitz, Halterin von Herdenschutzhunden

Diese Vierbeiner stehen allerdings im Ruf, ihre Herden bis zum letzten Atemzug zu verteidigen und daher auch für Menschen potenziell gefährlich zu sein. Die Bezirkshauptmannschaft hat dem Ehepaar deshalb eine Reihe von Auflagen erteilt. Darunter die verpflichtende Kastration, eine Höchstzahl von 15 Tieren und ein doppelter, mindestens 2,50 Meter hoher Zaun, der für das Ehepaar aber nicht finanzierbar wäre. Also wandte es sich an das Landesverwaltungsgericht in Klagenfurt.

Dort war die Kastration rasch vom Tisch und wurde durch Vasektomie bzw. Sterilisation ersetzt. Bei der erlaubten Höchstzahl an Hunden einigten sich die Parteien auf 20 Exemplare.
Kein Kompromiss wurde in der Frage des Zauns gefunden. Amtstierarzt Valentin Maierhofer bestand auf einer doppelten Einzäunung und pochte zur Untermauerung seines Standpunkts auf ein entsprechendes Gutachten. Richterin Maria Steiner gab dem Ehepaar die Gelegenheit, ein Gegengutachten vorzulegen und kündigte an, das Urteil werde schriftlich ergehen.

»Zurück nach Klagenfurt? Nein. Dort haben wir 2.000 Quadratmeter, hier zwei Hektar«
Sissy Lippitz wartet auf das Urteil

»Wir haben kein Gegengutachten nachgereicht«, sagt Sissy Lippitz, »und da die Richterin auf die Angaben des Amtstierarztes setzt, glaube ich nicht, dass wir gewinnen.« Und dann? »Das ist offen«, so die Tierhalterin, die derzeit 20 Herdenschutzhunde in Hintergumitsch beherbergt, »vielleicht gehen wir in die nächste Instanz, vielleicht hören wir auf, Hunde zu vergeben.«

Das Paar war zuletzt in Klagenfurt beheimatet. Eine Rückkehr ist für Lippitz aber ausgeschlossen: »In Klagenfurt haben wir 2.000 Quadratmeter, hier zwei Hektar Grund. Zu den Hunden kommen jetzt auch noch 20 Ziegen, mit denen wir die Herdenschutzhunde für ihre Aufgabe anlernen. Wir können nicht zurück in die Landeshauptstadt, dort ist einfach zu wenig Platz.«

Derzeit befinden sich Sissy und Konrad Lippitz in »Warteposition«. Wann das Urteil ergeht, wissen auch sie nicht.

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren