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Wolfsberg. Der Wirbel nach der Abwahl von Isabella Theuermann (FPÖ) als Wolfsberger Stadträtin ist noch keineswegs beendet. Theuermann ortete in einem Interview mit den Unterkärntner Nachrichten (Ausgabe 30/2025) die »Schuld« daran beim amtsführenden Bürgermeister Alexander Radl (SPÖ) sowie der Amtsleitung. Das Verhalten ihrer eigenen Parteikollegen, die sie im Gemeinderat am 26. Juni abgewählt hatten, kommentierte Theuermann nicht. Sie betonte, grundsätzlich nicht gegen ihre Abwahl vorzugehen, sondern dagegen, wie sie stattgefunden hat. Laut ihr wurden dabei rechtliche Bestimmungen nicht eingehalten. Mittlerweile haben Theuermann und die Stadt Wolfsberg Anwälte eingeschaltet.
Jetzt nimmt auch Radl zur Causa ausführlich Stellung. Er antwortet etwa auf die Frage, warum die Stadt nicht gleich eine Stellungnahme an die Gemeindeaufsicht abgegeben hat, bei der Theuermann Beschwerde wegen ihrer Abwahl einlegte.
Isabella Theuermann warf Ihnen vor, die Verantwortung für ihre Abwahl als Stadträtin zu tragen. Was spielte sich vor der Abwahl aus Ihrer Sicht ab?
Radl: Die Vorgeschichte ist schnell zusammengefasst. Nachdem die Wolfsberger Amtsleitung von der FPÖ über ihr Vorhaben informiert worden war, war es ihre Aufgabe zu überprüfen, ob das Prozedere den gesetzlichen Vorgaben entspricht und wie so eine Abwahl durchzuführen ist. Gesetzlich geregelt ist dies in der Kärntner Allgemeinen Gemeindeverordnung. Daran muss ich mich halten. Ich kann auch nicht sagen: »Ich mache das nicht.« Die Vorbereitungsarbeit durch die Amtsleitung war wichtig und notwendig, schließlich hat es eine Abwahl einer Stadträtin in der Geschichte der Stadtgemeinde noch nie gegeben. Wir mussten uns natürlich auf dieses Szenario vorbereiten, wussten aber bis zuletzt nicht, ob der Antrag zur Abwahl durch die FPÖ auch tatsächlich eingebracht wird. Hätten wir unsere Hausaufgaben nicht gemacht, hätte die Sitzung eben ein paar Stunden länger gedauert. Das Ergebnis wäre dasselbe gewesen.
Ich persönlich war in keiner Weise in die Abwahl involviert, sie war eine reine parteiinterne Angelegenheit der FPÖ. Ihre Aufgabe wäre es auch gewesen, Theuermann über diese Schritte zu informieren – man hat sich offensichtlich dagegen entschieden. Mein einziger Berührungspunkt mit der Sache bestand darin, die betreffende Gemeinderatssitzung nach den gesetzlichen Vorgaben zu leiten.
Wie kommentieren Sie den Vorwurf der »Schuld«?
Vollkommen realitätsfremd. Wie bitte soll ich schuld daran sein, dass Theuermann von ihrer eigenen Partei gefeuert wird? Man muss sich das einmal klar vor Augen halten: Eine Stadträtin wird in ihrer Abwesenheit von ihrer eigenen Fraktion abgewählt, ohne im Vorfeld informiert worden zu sein. Wäre mir dasselbe passiert, wäre das für mich Anlass genug, meine politischen Funktionen zurückzulegen. Das wäre für mich eine Frage der Selbstachtung. Theuermann bleibt aber offenbar jenen treu, die sie abgewählt haben, und sucht die Schuld lieber bei jenen, die nur ihre Arbeit gemacht haben, ganz wie eine Spielerin, die nach jeder Niederlage den Schiedsrichter verantwortlich macht.
Theuermann bekämpft ihre Abwahl als nicht rechtskonform. Wurde die Abwahl Ihrer Ansicht nach korrekt durchgeführt?
Ja, daran habe ich keinen Zweifel. Wir haben uns strikt an die Vorgaben der Kärntner Allgemeinen Gemeindeverordnung gehalten und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.
Zu hören ist, die Wolfsberger SPÖ wolle die Stellungnahme an die Gemeindeaufsicht verzögern, damit das Ergebnis der Prüfung erst nach der Bürgermeisterwahl am 14. September öffentlich werden kann. Was meinen Sie dazu?
Wir haben beantragt, die Frist zur Abgabe dieser Stellungnahme von zwei auf vier Wochen zu verlängern. Der Grund liegt darin, dass die Gemeindeaufsicht gar nicht die Möglichkeit hat, eine Wahl aufzuheben. Das wurde Theuermann mitgeteilt; das wurde auch uns mitgeteilt. Um die Wahl anzufechten, muss man sich an den Verfassungsgerichtshof wenden, und dort beträgt die Frist vier Wochen.
Es macht also Sinn, die Frist zur Abgabe der Stellungnahme an die Aufsichtsbehörde auf einen Zeitpunkt zu verschieben, der nach diesen vier Wochen liegt. Das Land Kärnten hat uns diese Verlängerung der Frist genehmigt, die Stellungnahme ist mittlerweile erfolgt.
Ebenfalls zu hören ist, die Stadt habe einen Anwalt in der Causa »Abwahl Theuermann« eingeschaltet – so soll es zuletzt in einer Sitzung des Stadtrats beschlossen worden sein. Was sind die Gründe dafür? Wer hat zuerst einen Anwalt eingeschaltet: Theuermann oder die Stadt?
Fakt ist, dass sich Theuermann anwaltlich vertreten lässt und wir darauf entsprechend reagieren müssen. Es ist ein laufendes Verfahren, darum will ich keine genaueren Angaben dazu machen. Ich möchte allerdings anmerken, dass es durchaus eine Gepflogenheit Theuermanns ist, Anwälte einzuschalten, wenn Dinge nicht nach ihren Vorstellungen laufen.
Wie beurteilen Sie Theuermanns Arbeit als Stadträtin?
Die Beurteilung ihrer politischen Arbeit ist bereits durch ihre eigene Partei erfolgt. Ich persönlich habe den Eindruck, dass es Theuermann immer wichtiger war, sich selbst ins mediale Rampenlicht zu stellen und die politischen Mitbewerber unbegründet anzugreifen, als für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten. Die von ihr konstruierten SPÖ-Skandale hat es nie gegeben, sie haben sich durch die Bank als haltlose Inszenierungen entpuppt. Mit so einer Einstellung ist man in der Gemeindepolitik meiner Ansicht nach fehl am Platze. Die Bürger wollen nicht, dass sich Politiker im Rathaus auf Steuerzahlerkosten streiten. Eine rote Linie hat Theuermann überschritten, indem sie immer wieder Privatpersonen, Mitarbeiter der Stadtgemeinde und sogar Familienmitglieder in das politische Geschehen hineingezogen hat. Damit hat sie anderen Menschen und am Ende auch sich selbst großen Schaden zugefügt.
Wie ist Ihr Verhältnis zum neuen FPÖ-Stadtrat Michael Schüssler?
Gut. Unsere bisherigen Gespräche waren durchaus konstruktiv. Ich gehe davon aus, dass sich mit ihm ein Stilwechsel im Rathaus einstellen wird und die Sachpolitik auch auf freiheitlicher Seite wieder in den Fokus rücken wird.
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