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Bienen-Streit: Frantschacher Ersatz-Gemeinderat zeigte Amtssachverständige des Landes Kärnten anAusgabe 23 | Mittwoch, 9. Juni 2021

Gerhard Klinger äußert in einer Sachverhaltsdarstellung den Verdacht, die für Bienen zuständige Landesmitarbeiterin habe ihr Amt missbraucht, indem sie bei Kontrollen eine »illegale Methode« angewandt habe. Für die Betroffene gilt die Unschuldsvermutung.

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Frantschach-St. Gertraud. Der Lavanttaler Bienenstreit wurde zuletzt auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Gerhard Klinger, unabhängiger Ersatzgemeinderat auf der FPÖ-Liste in Frantschach-St. Gertraud, hat gegen die Amtssachverständige des Landes, Barbara Kircher, eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht.

Im Schreiben, das mit 13. April datiert ist, erhebt er den Verdacht, Kircher habe Amtsmissbrauch begangen. »Aufgrund der Beanstandung des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs besteht für mich der Verdacht, dass die Amtssachverständige des Landes nicht nur fachlich überfordert ist, sondern auch, dass sie bewusst und vorsätzlich eine wissenschaftlich völlig untaugliche und auch illegale Methode (Schnellverfahren durch Sichtkontrolle) zur Rassenbestimmung von Bienen verwendet hat und somit der Tatbestand eines Amtsmissbrauchs gegeben erscheint«, schreibt Klinger. 

»Es wird überprüft, ob Ermittlungen nach Paragraf 302 eingeleitet werden«
Tina Frimmel-Hesse, Staatsanwaltschaft Klagenfurt

Kircher, für die die Unschuldsvermutung gilt, hatte als Sachverständige zahlreiche Bienenstöcke unter dem Blickwinkel untersucht, ob es sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Carnica-Bienen oder andere, unerlaubte Rassen handelte. Letzteres war öfters der Fall, worauf den betroffenen Imkern, viele davon aus dem Lavanttal, Strafzahlungen vorgeschrieben wurden.

Doch plötzlich war alles anders. Klinger bezieht sich in seiner Anzeige auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom 8. Oktober 2020 (wir berichteten). Darin wurde zugunsten eines abgestraften Kärntner Imkers entschieden und festgehalten, dass die Rassenfeststellung anhand der Farbe der Bienen allein nicht zulässig sei. Das 21 Seiten lange Urteil enthielt Passagen, in denen Kritik am Landesverwaltungsgericht, wo der Fall zuvor verhandelt worden war, und der Bienen-Amtssachverständigen des Landes geübt wurde. Im heurigen April schloss sich das Kärntner Landesverwaltungsgericht wie berichtet dieser Sichtweise an. Es hob eine gegen den Wolfsberger Imker Werner Pachler aufgrund »falscher« Bienen verhängte Geldbuße auf. In der Begründung hieß es, die amtlichen Überprüfungen seien unzureichend gewesen.

»Ich wusste bisher nichts über die Einbringung dieser Sachverhaltsdarstellung.«
Barbara Kircher, Amtssachverständige

Aus der Staatsanwaltschaft ist zur Anzeige Klingers zu hören: »Es wird überprüft, ob Ermittlungen nach Paragraf 302 des Strafgesetzbuches (Anm.: Missbrauch der Amtsgewalt) eingeleitet werden. Dafür wurde der entsprechende Akt des Verwaltungsgerichtshofs angefordert. Wann die Entscheidung fällt, ist offen.«

Kircher meinte zu den Unterkärntner Nachrichten: »Ich kann dazu nichts sagen, ich wusste bisher nichts über die Einbringung dieser Sachverhaltsdarstellung.«

In seinem Schreiben an die Anklagebehörde zitiert Klinger aus dem Urteil des VwGH. Darin hieß es: »Dazu führt der Revisionswerber stichhaltig ins Treffen, dass nach der von Ruttner (Anm.: der Bienenkundler Friedrich Ruttner, 1914 – 1998) beschriebenen Merkmalsbeurteilung eine Probe von rund 50 bis 100 Bienen zu entnehmen sei, wobei es sich für die Untersuchung nicht vermeiden lasse, die Tiere zu töten. Die Amtssachverständige hat nach dem unbestrittenen Sachverhalt jedoch keine Proben entnommen, sondern sich auf eine visuelle Beurteilung einiger Bienen des Revisionswerbers beschränkt (...). Damit ist jedoch evident, dass sie die Methode der Morphometrie bei der Vor-Ort-Überprüfung gerade nicht angewendet hat.«

Oder: »Wie der Revisionswerber vorbringt, konnte die Amtssachverständige auch die Wissenschaftlichkeit der von ihr als ›Schnellverfahren‹ bezeichneten visuellen Beurteilung der Panzerfarbe der vom Revisionswerber gehaltenen Bienen nicht darlegen.«

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