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Der hat am 10. Oktober eine Dienstanweisung unterschrieben, mit der er seine bei der Stadt Wolfsberg beschäftigte Lebensgefährtin »in eine lukrativere Position befördert«, so Theuermann. Die Betroffene ist ab 1. Dezember leitende Sachbearbeiterin – mit entsprechend höherem Einkommen.
Radl weist die Anschuldigungen Theuermanns zurück, zur Rücktrittsforderung äußert er sich nicht.
Die Stadträtin meint, »diese schamlose Ausnutzung der Situation« sei nicht nur unethisch, sondern werfe auch Fragen zur Befangenheit auf. »Es ist inakzeptabel, dass persönliche Beziehungen auf Kosten der Stadt und ihrer Bürger ausgenutzt werden«, so die Stadträtin, »hier wird nicht nur das Vertrauen der Bevölkerung missbraucht, sondern auch die Integrität unserer kommunalen Verwaltung gefährdet. Wir fordern den sofortigen Rücktritt des SPÖ-Vizebürgermeisters.«
Theuermann spricht von Hinweisen auf »Machtmissbrauch« in der SPÖ Wolfsberg und verweist auf eine dringende Verfügung Radls, mit der die Namensgebung der Volksschule St. Margarethen geändert wurde (siehe S. 5). Dazu seien die finanziellen Schwierigkeiten, in die die SPÖ die Stadt Wolfsberg geführt habe, bekannt. Nun zeige sich, so Theuermann, dass nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf Gemeindeebene die gleichen unhaltbaren Praktiken herrschen würden. »Es ist nicht hinnehmbar, dass die SPÖ über Hintertüren versucht, sich und ihre Angehörigen zu bereichern, während die Stadt in der Krise steckt«, heißt es in der Mitteilung der Stadträtin.
Der Vizebürgermeister hält dagegen. Seine Sichtweise: Mit 1. Dezember tritt der bisherige Leiter der Wolfsberger Abteilung Kultur und Sport (Anm.: es handelt sich um Alfred Seidler) in den Ruhestand. Eine Ausschreibung für die Neubesetzung der Abteilungsleitung ist bereits erfolgt.
Die Erklärung
Radl in einer offiziellen Mitteilung: »Da der bisherige Abteilungsleiter nicht mehr im Dienst ist, werden die zusätzlichen Tätigkeiten (übergeordnete Verantwortung, Budgetfreigaben, organisatorischen Maßnahmen etc.) interimsmäßig von einer erfahrenen Mitarbeiterin der Abteilung wahrgenommen. Aus diesem Grund wurde diese Mitarbeiterin per Dienstanweisung mit Wirksamkeit zum 1. Dezember zur sogenannten leitenden Sachbearbeiterin bestellt.« Dabei handle es sich nicht um die künftige Gesamtleitung der Abteilung. Außerdem wurde die Bestellung mit Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) akkordiert. Der Schlusssatz: »Die Anschuldigungen von Stadträtin Theuermann sind nicht nachvollziehbar.«
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