Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Mieter einer Gemeindewohnung fühlen sich im Stich gelassen, Stadtrat sieht sich nicht zuständig Ausgabe 29 | Mittwoch, 21. Juli 2021

Ein junges Paar würde krankheitsbedingt in einer Wohnung der Stadtgemeinde Wolfsberg anstelle einer Badewanne eine Dusche benötigen. Die Gemeinde sagt, sie sei dafür nicht zuständig, ein Umbau könne aber auf eigene Kosten vorgenommen werden.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Artikel

Wolfsberg. Seit Jahren leidet ein junger Mann aus Wolfsberg an einer seltenen Stoffwechselerkrankung und ist daher arbeitsunfähig. Die Knochendichte nimmt ab, schon beim Niesen oder Husten kann es zu Rippenbrüchen kommen. Verschärft wurde seine Lebenssituation durch die Corona-Pandemie. Sein Frau verlor in der Krise ihren Job und ist auf Arbeitssuche. Daher sind große finanzielle Sprünge für die beiden nicht möglich. Und es kommt noch schlimmer. Aufgrund seiner Erkrankung muss er sich im August einer Operation unterziehen und bekommt ein neues Kniegelenk. Das stellt ihn vor ein großes Hindernis.

»Das Wichtigste für uns wäre, dass anstelle der Badewanne eine Dusche installiert wird«
Junger Wolfsberger zur Barrierefreiheit

In der Gemeindewohnung, die das Paar mit dem achtjährigen Kind bewohnt, ist im Badezimmer eine Badewanne mit einer Randhöhe von 55 Zentimetern eingebaut. Das zu überwinden wird für den jungen Mann immer schwieriger.

Daher wollte das Paar anstelle der Badewanne eine Duschkabine, mit einem ebenen Zugang. Sie fragten bei der Gemeinde an, erhielten im Wohnungsamt eine Absage. Der Mann erzählt verärgert: »Die Beamten meinten, wir sollten uns halt eine Duschkabine einbauen und diese auch selbst finanzieren. Die Gemeinde habe kein Geld. Eine andere Wohnung, mit einer Dusche, wurde uns auch nicht angeboten.«

Die Unterkärntner Nachrichten haben den zuständigen Referenten, Jürgen Jöbstl (SPÖ), mit dem Problem konfrontiert. Jöbstl sagt: »Bei bewohnten Wohnungen werden von Seiten der Stadtgemeinde Wolfsberg keine Bäder saniert und es wird auch keine Badewanne gegen eine Dusche ersetzt.«

»Der Vermieter hat keine gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Ausstattung der Wohnung«
Jürgen Jöbstl, Wohnungsreferent

Ein klare Antwort vom zuständigen Referenten, der weiters hinzufügt: »Es ist darauf hinzuweisen, dass den Vermieter von Wohnungen keine gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Ausstattung der Wohnungen bzw. der Miethäuser trifft. Es gibt aber bei barrierefreien Bädersanierungen eine Förderung des Landes Kärnten. Der Mieter kann somit ein Ansuchen beim Land Kärnten stellen. Dabei ist das Wohnungsamt gerne behilflich.«

Damit ist dem jungen Paar aber nicht geholfen, denn laut eigenen Angaben ist es für sie finanziell unmöglich, diese Arbeiten selbst zu finanzieren. 

Neben dem Problem mit dem Bad gäbe es laut dem Paar auch noch weitere Mängel in der Wohnung, wie zum Beispiel bei Rohren und den Türstöcken, um die sich die Stadtgemeinde bislang nur mangelhaft gekümmert hat. »Damit können wir aber noch leben. Das Wichtigste für uns wäre jetzt einmal, dass anstelle der Badewanne eine Dusche installiert wird, um mir einen einfachen Zugang zu ermöglichen«, sagt der Wolfsberger.

Zumindest bezüglich der Rohre wurde von der zuständigen Abteilung rasch Hilfe angeboten. Stadtrat Jöbstl: »Hinsichtlich des Rohres, das tropfen soll, wird sich nächste Woche jemand vom Wohnungsamt mit dem Mieter in Verbindung setzen.«

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren